Führerschein mit dem Auto abholen?
Huhu zusammen :)
Ich musste meinen Führerschein wegen einem Monat Fahrverbot abgeben. Das Fahrverbot endet morgen um 24:00 Uhr. Ab heute könnte ich den Führerschein wieder abholen.
Mein Problem: Die Bußgeldstelle, bei der ich den Führerschein abholen kann liegt gefühlt am anderen Ende der Welt.. >.>
Ich müsste mit dem Zug und 3 verschiedenen Bussen fahren, um dort hinzugelangen...
Jetzt war meine Idee einfach übermorgen (nach Aufhebung) des Fahrverbots mit dem Auto dort hin zu fahren, um den Füherschein zu holen.
Für den unwahrscheinlichen Fall, dass ich dann in eine Polizeikontrolle geraten würde, wäre das ja bloß ein "Führerschein nicht dabei gehabt", was mich um die 15 Euro kosten würde, oder?
Ich meine, ich habe ja kein Fahrverbot mehr. Oder darf ich erst dann wieder Fahren, wenn ich den Führerschein abgeholt habe?
LG
8 Antworten
Solange du nicht erwischt wirst ,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,? Ich hatte damal einen MItschüler, der ist mit seinem Auto zur Fahrprüfung gekommen und hat auch bestanden, aber wenn er erwischt worden wäre?
Sagen wir mal so: Dein Fahrverbot ist dann zwar aufgehoben (keine Ahnung warum du es erhalten hast), aber du wirst ohne Führerschein erwischt. Die Polizei checkt das ab und stellt fest das du ein Fahrverbot hattest. Das wurde zwar vor wenigen Stunden aufgehoben aber du hast dich eigentlich dem nächsten Vergehen schuldig gemacht. Im Normalfall eine Bagatelle, aber direkt nach einem aufgehobenen Fahrverbot? Wenn das mal nicht weitere Komplikationen mit sich bringt. Das sollte also gut überlegt sein.
Gruß Nino
Ich hatte damal einen MItschüler, der ist mit seinem Auto zur Fahrprüfung gekommen und hat auch bestanden, aber wenn er erwischt worden wäre?
Das ist eine vollkommen andere Situation und nicht zu vergleichen.
Wenn Du Dir sicher bist das Dein Fahrverbot morgen um 24:00 endet dann kannst Du eine Minute später, also Übermorgen um 00:01Uhr wieder fahren.
Dann begehst Du keine Straftat sondern nur eine Ordnungswidrigkeit die im Ernstfall 10€ kostet.
Perfekt wie immer.
Ja.
Man muss 2 Sachen Unterscheiden:
Wem die Fahrerlaubnis noch nicht erteilt wurde oder wem sie entzogen wurde der darf erst dann fahren wenn ihm die Fahrerlaubnisbehörde den Führerschein aushändigt.[Erteilung]. [Das sind wohl die Gedankengänge der Anderen hier]
In Deinem Fall gibt es aber eine feste Frist von 4 Wochen. Sind diese 4 Wochen abgelaufen dann darfst Du auch wieder fahren ohne das es als Straftat geahndet werden kann.
Korrektur: Es handelt sich natürlich um einen Monat Fahrverbot, nicht um 4 Wochen - immer diese Anfänger... :)
wo ist das Problem, ruf einfach an der Bußgeldstelle oder bei der nächsten Polizeidienststelle an und frag nach dann weißt du das ganz genau!
Ruf an, frage ob sie grundsätzlich darauf verzichten zu behaupten, dass Du eine Ordnungswidrigkeit begangen hast, wenn Du bereits am Abholtag fährst.
Du kannst dafür nichts, wenn due nicht pünktlich den Führerschein um 24:00 Uhr bekommst.
Typischer Fall, wo Behörden nicht kleinlich sein sollten.
Alles Gute
Wenn du heute ohne Führerschein dort hin fährst, und wirst kontrolliert, kannst du den FS gleich da lassen. Diesmal aber für länger.
Warum denn?
Hi Chikachii,
Du bist erst dann wieder im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, wenn Du den Schein bei der Polizei abgeholt hast.
Genau so kenne ich das auch nur, so lange der Führerschein amtlich verwahrt ist, ist man nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis.
@Kleinewanduhr und @TransalpTom,
solange der Fuehrerschein in amtlicher Verwahrung ist, ist ma nicht im Besitz .... des Fuehreerscheins, aber man ist immer noch im Besitz einer Fahrerlaubnis. Das ist naemlich gerade der Unterschied zwischen Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis. Und daher ist das auch unterschiedlich zu sehen. @Crack hat das genau beschrieben.
Genau das war mein Gedanke! Bist du dir da 100% sicher?