FSJ Arbeitszeugnis Einsatzstelle verpflichtet?
Ist die Einsatzstelle des FSJ verpflichtet, ein Arbeitszeugnis am Ende auszustellen, oder ist das optional?
5 Antworten
Im BFD ist es so, dass die Einsatzstelle verpflichtet ist, eine Dienstzeitbescheinigung und ein Zeugnis auszustellen. Das dürfte beim FSJ auch so sein.
Muss mich korrigieren: Nur im BFD ist ein Zeugnis zwingend von der Einsatzstelle auszustellen (§ 11 Abs 2. BFDG), im FSJ müsste der Freiwillige das beim Träger der Einsatzstelle anfordern (§ 11 Abs. 4 JFDG).
B wie Bescheinigung
Der Träger des FSJ/FÖJ bzw. die Einsatzstelle des BFD stellt den Freiwilligen nach Abschluss des Dienstes eine Bescheinigung über die Teilnahme aus (siehe auch unter Z wie Zeugnis). Beim FSJ/FÖJ muss sie die Angabe des Zulassungsbescheides des Trägers und den Zeitraum der Teilnahme am FSJ bzw. FÖJ enthalten (§ 11 Absatz 3 JFDG).
Z wie Zeugnis
Bei Beendigung des FSJ/FÖJ kann die/der Freiwillige vom Träger ein schriftliches Zeugnis über Art und Dauer des Freiwilligendienstes anfordern. Das Zeugnis wird nach § 11 Absatz 4 JFDG einvernehmlich zwischen Einsatzstelle und Träger erstellt. Das Zeugnis ist auf Wunsch auf die Leistungen und die Führung während der Dienstzeit zu erstrecken. In das Zeugnis werden insbesondere auch berufsqualifizierende Merkmale des Jugendfreiwilligendienstes aufgenommen.
Bei Beendigung des BFD erhalten die Freiwilligen von der Einsatzstelle ein schriftliches Zeugnis über Art und Dauer des Freiwilligendienstes. Das Zeugnis dokumentiert die Leistungen und die Führung während der Dienstzeit. In das Zeugnis werden berufsqualifizierende Merkmale des BFD aufgenommen.
Die müssen das austellen, sonst kannst du ja har nicht bestätigen dass du ein fsj gemacht hast, und wie gut du warst
Das ist nicht richtig. Im BFD und im FSJ sind die Einsatzstellen dazu verpflichtet ein Zeugnis auszustellen, ohne dass ausdrücklich eins angefordert werden muss.
Welches ist die Rechtsgrundlage? Bitte Quelle nachweisen!
Muss mich korrigieren: Das Zeugnis ist im BFD zwingend von der Einsatzstelle auszustellen (§ 11 Abs 2. BFDG), im FSJ müsste der Freiwillige das anfordern (§ 11 Abs. 4 JFDG).
Ja, man muss die jeweils einschlägigen Bestimmungen beachten.
Danke für die Ergänzung, DarthMario72!
JA, JA und JA!
Soweit ich das weiß müssen die dir das ausstellen.
Mit dem "verpflichtet sein" ist das so eine Sache. Es ist immerhin kein Ausbildungsverhältnis. Deshalb lebt die Pflicht zur Erstellung des Zeugnisses nur auf, wenn dieses explizit beantragt wird!
Und will man dann zusätzlich auch "Führung und Leistung" beurteilt haben, muss dies außerdem zusätzlich beantragt werden.