Freundin zieht mit Kind in meine Eigentumswohnung?

8 Antworten

weil ich Sie einfach so rausschmeißen kann (würde ich nie machen - aber mein Wort allein beruhigt Sie nur bedingt).

Auch wenn hier welche gleich beleidigt reagieren würden: Ich denke, auch Du könntest Dir mit viel Phantasie eine Situation vorstellen, wo Du sie unbedingt gerne sofort raus schmeissen würdest. Wie auch immer, ob so eine Situation vorstellbar ist oder nicht, der Wunsch Deiner Freundin kommt von dem erhöhten Sicherheitsbedürfnis für sie und ihr Kind, das in jeder Mutter von Natur aus angelegt ist. Deshalb solltest Du dafür Verständnis haben.

Früher hat man in solchen Situationen geheiratet, um diese Sicherheit zu geben. Da das aber außer Mode geraten ist, würde ich schon vor schlagen, einen Untermietvertrag zu machen, in dem ihr auch von vornherein festlegen könntet, welche Zimmer der Wohnung die Frau aufgrund dieses Vertrages ggf. allein nutzen darf und welche gemeinsam genutzt werden, wenn es doch mal größere Probleme geben sollte.

Diese Festlegung dient auch dazu, gegenüber dem Finanzamt den Anteil zu errechnen, den Du von allen Kosten Deiner Wohnung den Mieteinnahmen gegenüberstellen kannst.

Dass Du Mieteinnahmen versteuern musst, ist klar, aber es wird so wenig dabei raus kommen, dass das eigentlich keine Rolle spielen wird.
Wenn Du als Mieteinnahme nur die Nebenkosten angibst, die Deine Freundin für die ganze Wohnung übernehmen würde, könnte es sein, dass das Finanzamt aufgrund der angegebenen vermieteten Fläche davon aus geht, dass Deine Freundin in Wirklichkeit mehr Miete zahlt.

Dazu folgendes Beispiel:
Angenommen die Wohnung hat 80 m² und Du vermietest ihr laut Mietvertrag davon 30 m² zur alleinigen Nutzung (auch wenn ihr alles gemeinsam nutzt), würde das Finanzamt davon ausgehen, dass Du dafür die Marktmiete nehmen wirst, wobei ein Abschlag möglich ist.
Marktmiete 7 € kalt. 40 % Abschlag sind möglich. Miete somit € 126,-. Zzgl. Nebenkosten ebenfalls anteilig vielleicht 60 € monatlich. Nehmen wir einen glatten Betrag, dann wären das also 200 € pro Monat, die Du als Einnahmen angeben müßtest. Somit 2400 € pro Jahr.

Davon kannst Du von allen Nebenkosten, die Du hast, zzgl. Grundsteuer, Abschreibungen und Darlehenszinsen den vermieteten Flächenanteil, also 37,5 % bei dem Beispiel, abziehen. Übrig bleibt ein Minibetrag an Einkommen, der vermutlich so unbedeutend ist, dass dafür keine Steuer erhoben wird. Wenn es ganz gut läuft, bekommst Du sogar noch Geld zurück.

Berechne das mal für Deine Wohnung.

HuRRiKaN1987 
Beitragsersteller
 02.05.2017, 09:36

Ich habe absolut Verständnis für ihr Sicherheitsbedürfnis, deswegen versuche ich ja ein praktikable Lösung zu finden.

bwhoch2  02.05.2017, 09:43
@HuRRiKaN1987

Das ehrt Dich und eine beleidigte Reaktion, wie an anderer Stelle von anderen angegeben, wäre wirklich völlig fehl am Platz. Ich hoffe, mein Vorschlag hilft Dir weiter.

schelm1  02.05.2017, 13:51
@bwhoch2

Eine vage Sicherheit in einer zweigeschlechtlichen Partnerschft nennt man Ehe und sonst Verpartnerung für die Dauer derselben.

Nur so werden vor dem Gesetz Abhängikeiten persönlicher und materieller Art vereinbart, die beide Partner dann auch binden, solange die Partnerschft besteht; danach kann man sich dann vortrefflich auseinanderdividieren, soweit das Erbrecht noch nicht greift.

Das scheint aber aufgrund Ihrer Frage weniger gewollt zu sein!?!

Wollen beide das nicht, sind Risiken nicht auszuschließen, vor allen Dingen solche nicht, die es defakto überhaupt nicht gibt!

Schließlich zahlt die "Gute" den Beitrag nur für die Dauer der Nutzung; die Leistung entfällt, mit dem aus welchen Gründen auch immer, Auzug aus der gemeinsam genutzten Wohnung, welche Ihr alleiniges Eigntum ist und auch bleibt!

Sollten wir für Sie und ihr Kind einen Untermietvertrag abschließen, dass Sie was von mir schwarz-auf-weiß hat?

Wieso Unter-Mietvertrag? Du bist doch Eigentümer.

Es wäre zu empfehlen einen Mietvertrag abzuschließen.

Die bisherige Lösung ist aus Sicht der Freundin mehr als fair.

Wenn Du Einkommen aus Vermietung, es zählt nur die Kaltmiete, hast mußt Du das auch versteuern.

Hast Du keins, gibt es nichts zu versteuern.

Zieht sie zu dir in die Wohnung oder wird sie diese allein + Kind nutzen?

HuRRiKaN1987 
Beitragsersteller
 02.05.2017, 08:45

Ja stimmt - es wäre ein Mietvertrag, kein Unter-Mietvertrag

Sie zieht zu mir in die Wohnung.

Wenn sie bei Dir "so einfach" einzieht, dann hat sie keinen rechtlichen Titel, der sie berechtigt zu bleiben.
Diesen rechtlichen Titel könntest Du ihr verschaffen, indem Du einen Mietvertrag mit ihr machst, in dem dann auch geregelt ist, wie er gekündigt werden kann.

Sollten Dir aus diesem Mietvertrag Einkünfte zukommen, dann musst Du diese versteuern. 

Vielleicht gibt es ja auch die Möglichkeit ihr ein Wohnrecht einzuräumen (und dieses vielleicht im Grundbuch einzutragen?).

Der "Fall eines Falles" könnte ja z. B. auch sein, dass Du plötzlich stirbst. Wer wird dann Eigentümer der Wohnung, und wie könnte sie dann noch weiter in dieser Wohnung wohnen?

HuRRiKaN1987 
Beitragsersteller
 02.05.2017, 09:20

Ich muss dazusagen meine Freundin ist schwanger ... wir erwarten gegen Ende des Jahres auch ein gemeinsames Kind. Wenn ich sterben sollte, geht mein Besitz auf mein Kind über.

anitari  02.05.2017, 09:10

Der "Fall eines Falles" könnte ja z. B. auch sein, dass Du plötzlich stirbst. Wer wird dann Eigentümer der Wohnung, und wie könnte sie dann noch weiter in dieser Wohnung wohnen?

Auf Grundlage des Mietvertrages. Denn der Endet nicht mit dem Tod des Vermieters. Er geht auf die Erben über und diese müssen ihn fortsetzen. Kündigung wäre nur möglich wegen grober Verletzung vertraglicher Pflichten oder Eigenbedarf.

Den Eintrag von Wohnrecht halte ich für keine gute Idee.

JollySwgm  02.05.2017, 09:04

Eine Eintragung ins Grundbuch kann schlecht für dich ausgehen.

Falls es dann doch zu einer Trennung kommt, hat sie evtl noch weiter ein Wohnrecht und du kannst dir zusätzlich noch eine Mietwohnung suchen.

Sie wohnt dann weiterhin in deiner Wohnung und mit dem eingetragenen Wohnrecht wäre deine Eigentumswohnung quasi unverkäuflich.


Allerdings hat Sie die bedenken, dass Sie im Falle des Falles (mir fällt
plötzlich ein, dass ich nicht mehr mit ihr zusammensein möchte) mit
schlechten Karten dasteht, weil ich Sie einfach so rausschmeißen kann
(würde ich nie machen - aber mein Wort allein beruhigt Sie nur bedingt).

Ausschließlich eine Frage des gegenseitigen Vertauens! Sie müssen die Dame samt Kind nicht aufnehmen!

Und sollten Sie sich später tatsächlich einmal nicht mehr verstehen, dann muß sie halt ohne Weiteres gehen und braucht ab dann auch keinen Betrag mehr zu leisten!

Folglich kann ihr keinerlei finanzieller Nachteil enstehen.

Nun... also ihr seid ein paar? sehe ich das richtig?

ich sag mal so. es ist dein Eigentum. und es steht dir frei damit umzugehen wie du willst. du musst sie auch garnicht einziehen lassen. dazu zwingt dich keiner. wenn sie was schwarz auf weiß haben will soll sie einfach eine wohnung mieten.

mir kommt das seltsam vor, das dein wort nicht genügt. ich persönlich wäre da beleidigt das man noch ein untermietervertrag verlangt, obwohl sie keine Miete zahlt.

die Aufteilung wie du dir das vorstellst halte ich für vollkommen fair.

sehe es mal anders rum. wenn ihr euch trennt, und das möglicherweise hässlich dann hast du sie eben auch an der Backe.

wie lange seit ihr denn zusammen?

HuRRiKaN1987 
Beitragsersteller
 02.05.2017, 08:46

Ja wir sind ein Paar.

Wir sind etwas über ein Jahr zusammen

Nayes2020  02.05.2017, 08:50
@HuRRiKaN1987

hmm also mein Rat.

ich würde das nicht machen. einfach aus dem Grund das es auch für dich Probleme gibt. wenn du ein Mietvertrag hast, will das finanzamt Mieteinahmen sehen. ob man ein Mietvertrag ohne einkünfte machen kann, weiß ich nicht.

Ich finde dein Wort sollte genügen. das ist schon wie gesagt verletztend wenn da so wenig vertrauen ist, das man denkt du wirfst sie mitsamt Kind raus.

Ich meine wo führt denn sowas sonst hin? Vertrauen ist ja mal das Fundament einer beziehung

anitari  02.05.2017, 08:56
@Nayes2020

wenn du ein Mietvertrag hast, will das finanzamt Mieteinahmen sehen.

Und woher weiß das FA das es einen Mietvertrag gibt?