Freundin über mein Name bestellt

10 Antworten

Wenn der Gerichtsvollzieher kommt, dann ist es bereits viel zu spät. Du hättest bereits bei Erhalt der ersten Mahnung reagieren müssen und Dich mit dem Versandhaus in Verbindung setzen müssen. Spätestens bei Erhalt der gerichtlichen Mahnbescheides hättest Du Widerspruch einlegen müssen, damit vor Gericht hätte festgestellt werden können, daß nicht Du die tatsächliche Schuldnerin bist.

Wobei ich mir jetzt keinerlei Urteil darüber erlauben möchte, ob Du Dich nicht selbst nach http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html strafbar gemacht hast, weil Du Deiner Freundin die Benutzung Deines Namens und Deiner Adresse erlaubt hast. Du solltest also schnellstens die Hilfe eines Anwalts in Anspruch nehmen.

Wenn die Freundin über Deinen Namen bestellt hat, muss die Ware ja auch bei Dir gelandet sein. Oder hat sie eine andere Versandadresse angegeben? Warum hast Du Dich nicht schon bei der ersten Mahnung gemeldet und dem Verkäufer erklärt, dass Du nichts bestellt hast? Es kommt nie war vernünftiges raus, wenn man den Kopf in den Sand steckt.

Wenn über deine Adressdaten bestellt wurde, dann wurde auch an deine Adresse geliefert. Was du dann mit der Ware machst, ob du die weiterverschenkst oder was auch immer, muss den Lieferanten nicht interessieren.

Du bist der Besteller und du zahlst oder du wirst gepfändet mit allen Konsequenzen wie Schufa-Eintrag etc.

NSchuder  31.10.2014, 09:21

Genau so ist es!

Du hast die Pakete angenommen?, wenn ja mußt Du zahlen.. denn es ist doch klar wenn Dir nicht bestellte Pakete zugehen mußt Du die Annahme verweigern und dann klärt sich alles rechtzeitig.. mit Vermerk zurück schicken

jetzt mußt Du Deine Ex verklagen ( falls sie nicht die Rechnungen umgehend bezahlt) evtl. wegen Unterschriftfälschung.. Du mußt beweisen das ohne Dein Einverständnis, Dein Name benutzt wurde..

Sofort mit dem Versandhändler Kontakt aufnehmen.

Sofort Polizei informieren.

Atzec  31.10.2014, 09:17

Aber was soll das bringen?

Es wurde ja auch an die Bestelladresse geliefert. Was ist dann mit der Ware passiert und was daran sollte die Polizei oder den Versandhändler interessieren?

katabory  31.10.2014, 09:18
@Atzec

Betrugstatbestand. Da man dir eine Rechnung zukommen läßt für eine Leistung, die du nicht erhalten hast.

NSchuder  31.10.2014, 09:20
@katabory

Totaler Quatsch! Der Händler berechnet an den Kunden und die Adresse, von dem die Ware bestellt wurde.

Wenn hier jemand betrogen hat, dann doch nicht der Versandhändler sondern die Freundin!

katabory  31.10.2014, 09:21
@NSchuder

Natürlich hat seine Perle betrogen, das ist doch wohl logisch. Der Versandhändler fordert nur die Gegenleistung für seine Lieferung, nur halt vom falschen Vertragspartner, was er ja nicht wissen kann.

Zyogen  31.10.2014, 09:35
@katabory
das ist doch wohl logisch.

So logisch erscheint mir das nicht zu sein. Der Fragesteller hat der Ex erlaubt, seinen Namen und seine Adresse zu verwenden. Er hat die Ware an seine Anschrift liefern lassen. Damit hat er selbst daran mitgewirkt, daß der Händler betrogen wurde, denn er hat seinen Anteil dazu beigetragen, daß der Händler über die wahre Identität des tatsächlichen Kunden getäuscht wurde.

Und wer einem Dritten - in diesem Fall der Ex - einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschaffen möchte und das Vermögen eines anderen - hier des Händlers - dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt ... schaue einmal in den § 263 StGB. Wenn jetzt also festgestellt werden kann, daß die Ex die bestellte Ware von Anfang an hätte nicht zahlen wollen oder können, weil sie zum Zeitpunkt der Bestellung bereits pleite war, dann sieht das für den Fragesteller ganz ganz schlecht aus.

Mein Tip: Anwalt! Aber sofort!