Freistellungsauftrag rückgängig machen?
Moin,
Ich war gestern bei meiner bank da ich eine abbuchung hatte. Es ging um eine Transaktion und steuern.
Sie meinte, wenn ich einen Freistellungsaufträge mache, bekomme ich ein großen teil zurück.
Diese habe ich erst unterschrieben, 2 min. später aber zurück genommen und die einstellung des auftags unterschrieben.
Nun hat die bank mich angerufen das es nicht geht und ich es doch unterschreiben soll.
Das will ich aber nicht tun. was kann ich machen?
5 Antworten
Wenn die Bank das schon eingegeben hatte als du unterschrieben hast wurde dir die Steuerbelastung bereits erstattet und wenn man Zinsen bekommen hat kann man den Freistellungsauftrag nur so begrenzen in Höhe der Zinsen.
z.B.
400 Euro Zinsen - Keinen FSA - Steuern gezahlt
400 EUro Zinsen und du stellst 500 FSA - steuern werden erstattet
Runtersetzen kannst du demnach nur bis 400 , sonst müsste man rückwirkend steuern belasten und das geht nicht.
Einen Freistellungsauftrag kann man nur schriftlich erteilen, nicht zurückziehen widerrufen oder sonst etwas.
Ein erteilter Auftrag gilt.
Wurde er bis zur Erteilungsgrenze in Anspruch genommen, ist eine Änderung erst ab dem Folgejahr möglich.
Darum überlege Dir künftig vorausschauend, wie Du agierst, welcher Bank Du einen solchen Freistellungsauftrg in welcher Höhe erteilst.
Günter
natürlich kann der Auftrag jederzeit widerrufen oder auch gesenkt werden.
Er darf natürlich noch nicht in voller Höhe in Anspruch genommen sein.
waurum willst den denn nicht unterschreiben?
Du hast doch beides unterschrieben, oder?
Du kannst Freistellungsaufträge entziehen und zuteilen wie du lustig bist mit verschiedenen Zusätzen.
Das einzig wichtige ist, dass du p.a. 801,- € nicht überschreitest.
aber bin ich jetzt gezwungen zu bank zu gehen?