Freistellungsauftrag rückgängig machen?

5 Antworten

Wenn die Bank das schon eingegeben hatte als du unterschrieben hast wurde dir die Steuerbelastung bereits erstattet und wenn man Zinsen bekommen hat kann man den Freistellungsauftrag nur so begrenzen in Höhe der Zinsen.

z.B.

400 Euro Zinsen - Keinen FSA - Steuern gezahlt

400 EUro Zinsen und du stellst 500 FSA - steuern werden erstattet

Runtersetzen kannst du demnach nur bis 400 , sonst müsste man rückwirkend steuern belasten und das geht nicht.

Einen Freistellungsauftrag kann man nur schriftlich erteilen, nicht zurückziehen widerrufen oder sonst etwas.

Ein erteilter Auftrag gilt.

Wurde er bis zur Erteilungsgrenze in Anspruch genommen, ist eine Änderung erst ab dem Folgejahr möglich.

Darum überlege Dir künftig vorausschauend, wie Du agierst, welcher Bank Du einen solchen Freistellungsauftrg in welcher Höhe erteilst.

Günter

webya  15.12.2015, 23:24

natürlich kann der Auftrag jederzeit widerrufen oder auch gesenkt werden. 

Er darf natürlich noch nicht in voller Höhe in Anspruch genommen sein.

waurum willst den denn nicht unterschreiben?

Du hast doch beides unterschrieben, oder?

Du kannst Freistellungsaufträge entziehen und zuteilen wie du lustig bist mit verschiedenen Zusätzen.

Das einzig wichtige ist, dass du p.a. 801,- € nicht überschreitest.

fz234 
Beitragsersteller
 15.12.2015, 15:13

aber bin ich jetzt gezwungen zu bank zu gehen?