frage Unfall Geschwindigkeit festellen?
Hallo! Ich hatte einen Unfall, jemand hat mir rechts vor links genommen und die vorfahrt nicht gewährt. leider war es eine 30er zone und ich bin mir aufgrund meines schocks nicht mehr sicher, ob ich wirklich 30 gefahren bin oder vielleicht zu schnell war. der jenige der mir die vorfahrt genommen hat, sagt das ich angeblich zu schnell war und er mich deswegen nicht mehr sehen konnte um mich vorzulassen, dann sind wir halt zusammengekracht. zeugen gab es keine, verletzte auch nicht. polizei wurde gerufen und war auch am unfallort. ich hab einfach jetzt angst meinen führerschein zu verlieren, FALLS ich wirklich zu schnell war, da ich den noch in der probezeit habe. es gab keine bremsspuren die die polizei hätte ausmessen können, die polizei hat allgemein nichts gemacht um eine geschwindigkeitsfestellung durchzuführen. meine frage, kann man mir die geschwindigkeit jetzt noch nachweisen?
11 Antworten
Ein Sachverständiger kann das heraus finden.
Aber grundsätzlich ist erst mal derjenige der Verursacher, der dir deine Vorfahrt genommen hat. Wenn er dich beim Einfahren in die Kreuzung noch nicht gesehen hat (bei gerader Strecke), muss ja die Geschwindigkeit erheblich zu hoch gewesen sein. Dann lässt sich das aber auch über das Schadenausmaß schnell feststellen.
Das ist auch oft eine Schutzbehauptung von Leuten, die die Vorfahrtsregeln missachtet haben vor einem Unfall.
Ich würde abwarten und Tee trinken!
Ein Gutachter könnte aus den Schäden mit einigem Aufwand die Aufprallgeschwindigkeit herleiten - ohne Zeugen wird es dann allerdings schwierig zu schätzen, wie schnell Du vor Einleitung der Bremsung unterwegs warst.
Es gab vor langer Zeit mal Urteile, dass bei Vorfahrtverletzungen Geschwindigkeitsüberschreitungen nur dann eine Rolle für die Schuldfrage spielen, wenn sie über 50% liegen - man muss eben auch davon ausgehen, dass ein Vorfahrtsberechtigter etwas schneller ankommen kann als erlaubt.
Kurz und gut: Nachweis der Geschwindigkeitsübertretung ist aufwendig bis fast unmöglich - und führt selbst bei ziemlich kräftigen Übertretungen auch nur zu einer Teilschuld.
Wenn Du die Autos nicht grade zum unidentifizierbaren Knäuel gefahren hast, sieht das also nicht so schlecht für Dich aus.
Man kann die Gechwindigkeit nicht zurückrechnen aufgrund der Unfallschäden, das geht so gar nicht.
Grob kann man schon (als Schverständiger) einschätzen, wenn jemand z.B. 60 statt 30 fuhr und dem z.B. seitlich komplett reingerauscht ist, aufgrund der Deformation. Jedoch genau geht das nicht und sollte ein Fahrzeug dabei noch irgend wo hin geschleudert sein nach dem ASufprall, geht das so gut wie gar nicht.
Bremsspuren gibt es bei ABS - Systemen auch nicht, da die das Blockieren verhindern.
Darum kann man Dir nicht nachweisen, ob und wieviel Du schneller gewesen sein könntest - und man muß es Dir nachweisen, nicht Du, dass Du es nicht warst.
Also mach Dir keinen Kopf.
... Bestimmt, denn jeder Gutachter sieht doch die Schäden und somit ein Tastendruck und das Ergebnis liegt vor. So jedenfalls hier bei uns.
Du wirst Deinen Führerschein auch nicht verlieren, wenn du zu schnell warst.
Wenn da keine Bremsspuren waren, deutet das evtl. darauf hin, dass Du noch nicht mal 20 gefahren bist. Unter 20km/h kommt es nicht zu Bremsspuren.
Wenn der Unfallverursacher in Dich rein fuhr, weil er Dich nicht sehen konnte - dann kann er ja nur ganz ganz langsam gefahren sein, wenn er korrekt runter gebremst hat.
Wie groß ist denn der Schaden bei Dir?