Darf ein fremder Autofahrer einfach auf der Autobahn Bilder von mir machen?
Hallo Leute,
eben auf der Autobahn ist mir was komisches passiert. Ein Wagen fuhr vor mir, auf der Überholspur. Aber statt zu überholen bremste er dauernd ab, ohne ersichtlichen Grund, es war kein Wagen vor ihm. Er fuhr schon verkehrsbehindernd und ich wäre fast auf ihn drauf, konnte aber zum Glück abbremsen. Als ich dann den Kopf schüttelte, machte er mir Frechheiten durch Warnblinkanlage und er zeigte mir den Vogel und den Stinkefinger.
Er fuhr dann zur Seite und ich schüttelte nur den Kopf und zeigte ihm dann ebenfalls den Vogel. Er wurde immer frecher, zeigte wilde Gesten mit seinem Stinkefinger und dann versuchte er, mich auf der rechten Seite zu überholen.
Da packte er außerdem seine Kamera aus und machte Fotos von mir.
Jetzt meine Frage: Darf er das so einfach? Und was, wenn er bei der Polizei nun Lügen über mich erzählt? Schließlich habe ich mich korrekt verhalten (na gut, bis auf das ich ihm den Vogel zurück gezeigt hatte) und er war es, der mich genötigt hatte.
Danke für eure Antworten.
LG, Grawpie
12 Antworten
Die meisten Antworten hier sind grundfalsch.
Niemand verbietet ihm, ein Foto von Dir oder Deinem Auto zu machen.
Das Kunsturhebergsetz regelt die Verwertung des Bildes, die Veröffentlichung.
Also das Foto selbst zu machen, das ist ohne Problem möglich, er darf das nur nicht veröffentlichen.
Zum anderen Hergang, eine Nötigung, Beleidigung.
Selbstverständlich wird er behaupten, Du hättest gedrängelt.
All das wäre ja noch ok, womit Du Dich aber auf die Unrechtsseite gesetzt hast, das war, dem den Vogel zu zeigen. Auch Straftaten dieses unnnetten Mitmenschen sind rechtlich noch keine Entschuldigung für eigene Vergehen, auch keine Beleidigung.
Und daher, zeig das an und Du zeigst Dich selbst an und ihr beide zahlt - Vater Staat freut sich und Rechtsanwälte verdienen Geld mit Eurer Story.
Das nächste Mal, verzichte einfach darauf, Beleidigungen mit Gegenbeleidigungen zu beantworten, denn ab genau diesem Punkt kannst Du es vergessen, selbst ungeschoren davon zu kommen.
DH,
endlich mal eine Antwort von jemandem, der Ahnung hat.
Mit diesem Foto kann er erstens nichts anfangen, zweitens ist das Fotographieren selbst nicht strafbar außer du verbietest ihm dies.Es ist allerdings rechtswidrig, dieses Foto ohne Einverständniss zu veröffentlichen.
hallo Grawpie das Darf der eigentlich nicht da er es ohne deine Zustimmung getahn hatt und das gg dein peröhnlichkeits recht verstößt
darf er eigentlich nicht, wegen deinem recht auf das eigene bild. ich glaube nicht, dass er mit diesem foto was anfangen kann bzw. sich die polizei darauf sowieso nicht verlassen darf, da ich annehme, dass auf dem foto nur ein normaler autofahrer zu sehen ist...
ähm. nein.
Nach dem Kunsturhebergesetz darf man/frau als Privatperson von Dir nur Fotos mit Deiner Zustimmung machen - hier heißt die Antwort: Nein, darf er nicht.
Dumm nur, dass hier das Kunsturhebergesetz gar nicht zur Anwendung kommt.
ehmt!
aber die "Fotografieren verboten" Paranoiker werden wir wohl mit so banalen Sachen wie der Rechtslage nicht überzeugen... ;-(
Warum gilt das Gesetz hier nicht?
Quatsch!Bitte mal einfach den Beitrag von fastlink zur Kenntnis nehmen, dort sind die Fakten, die ja nun eigenlich endlich mal bekannt sein sollten, gut zusammengestellt.