Fordert die debeka Führungszeugniss vor der Ausbildung?

2 Antworten

Die Vorlage eines FZ (nicht älter als 3 Monate und im Original) ist bei der Debeka eine Einstellungsvoraussetzung. Wird der Ausbildungsvertrag unterschrieben und das FZ liegt zu dem Zeitpunkt noch nicht vor, enthält der Vertrag den separaten Hinweis, dass das FZ innerhalb von 4 Wochen nachgereicht werden muss, sonst wird das Ausbildungsverhältnis fristlos beendet. Du kommst "Deiner Vergangensbewältigung" also nicht aus. Lässt Du es darauf angekommen, beginnst also die Ausbildung und legst das FZ erst zum Ende der 4-Wochen-Frist vor, kannst Du Dir die Konsequenzen denken. Meine Empfehlung ist, jetzt ehrlich und offen das "Vergehen" bei Deinem früheren Arbeitgeber gegenüber den Debeka-Gesprächspartnern zu thematisieren. Wenn Du Dich ansonsten gut und sehr gut darstellst, besteht dann die Chance, dass Du eine Zusage erhältst. Den Vorfall zu verschweigen oder gar zu lügen, ist definitiv nicht der richtige Weg. Alles Gute!

tiktakt 
Beitragsersteller
 14.02.2016, 09:01

Arbeitest du bei der debeka ? Und vielen Dank für die Antwort

Hi tiiktakt,

falls du als Selbstständiger Versich.vermittler (HGB §84) nach der Ausbildung tätig bist, ist in diesem Job immer ein Führungszeugnis erforderlich wg. gutem Leumund und geordneten Finanzen! Du kannst deine Kunden nur gut beraten, wenn du selber deine Finanzen in Ordnung hälst und keinen Eintrag im Führungszeugnis dein Aktivitäten stören. Wenn du nichts zu verbergen hast, dann spielt es doch keine Rolle, ob vor oder nach der Ausbildung diese Unterlagen vorgelegt werden müssen...

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

siola55

tiktakt 
Beitragsersteller
 12.02.2016, 12:36

Das war mein erstes und letztes vergehen sonst steht nichts drinne

kevin1905  12.02.2016, 15:55
@tiktakt

Dann kommt es drauf an, wie lange es her ist. Nach einer gewissen Zeit, werden die Einträge gelöscht (bei dem Vergehen nach etwa 3-5 Jahren).

Sollte man dich ablehnen, musst du eben warten und es später erneut versuchen oder in eine andere Branche gehen. Finanzdienstleistung und Eigentumsdelikte vertragen sich nicht.

tiktakt 
Beitragsersteller
 12.02.2016, 12:35

Ja ich war über 90 Tagessätze.. Weil es ein Notebook war

tiktakt 
Beitragsersteller
 12.02.2016, 12:08

Ja aber das Problem ist ich bin 22 und mit 18 hatte ich mal was auf der Arbeit mitgehen lassen.. Und habe Angst das ich meine Ausbildung deswegen nicht anfangen kann..

kevin1905  12.02.2016, 12:13
@tiktakt

Bist du überhaupt deswegen verurteilt worden?

Geldstrafen bis 90 Tagessätze oder Freiheitsstrafen unter 3 Monaten stehen nicht drin.