Folie eintragen wie?
Hallo habe heute meine Rückleuchten foliiert aber es wurde mir gesagt das die nicht erlaubt sind aber eingetragen werden können.Ich wollte hier fragen ob das stimmt und was ich machen muss um die einzutragen und vlt könnt ihr mir noch ein Preis nennen.
2 Antworten
Da die Folien sicher keine ABE für die Rückleuchten und umgekehrt haben, sind sie illegal. Du kannst nicht einfach die lichtanlage bekleben. Das ist ein sicherheitsrelevantes bauteil.
Ok
Hi,
wenn Du sie eintragen willst (was ich allerschnellstens machen würde), brauchst Du ein Gutachten vom Hersteller, daß die Folie für das Fahrzeug in Ordnung ist (ABE) oder eine E-Zulassung hat oder wenigstens ein Gutachten, wenn nicht mußt Du zum TÜV und die Folie begutachten lassen. Sonst trägt sie keine Zulassungsstelle der Welt ein.
Servus
Vergiss es, sowas trägt Dir keiner ein.
Scheinwerfer und Leuchten unterliegen nach §22a StVZO der Bauartgenehmigungpflicht. Veränderst Du diese, erlischt die ABG.
Das ist bei Scheiben übrigends genauso, darum muß man bei den Scheiben aucheine Folie mit ABE verwenden, damit die ABG bestehen bleibt.
Bei Lichttechnischen Einrichtungen geht das jedoch nicht, die LTW wurde so wie sie an Deinem Auto verbaut ist, geprüft und genehmigt.
Die Folien sind für Scheiben zulässig, nicht für Scheinwerfer oder Leuchten, demnach trägt Dir das auch keiner ein.
Da stand in STVZO nicht erlaubt aber ich habe gehört das man die trotzdem eintragen kann und überhaupt ist die Folie richtig hell