Firmenkonto mit Firmenname als Inhaber

3 Antworten

Guten Tag,

Konten dürfen in Deutschland generell nur auf natürliche und juristische Personen eröffnet werden.

Man muss sich also fragen, wer exakt hinter dem Konto steht:

  1. eine juristische Person (GmbH; AG; Verein; etc.) - hier ist die Kontoeröffnung auf den Firmen- bzw. Vereinsnamen möglich und zulässig.

  2. eine natürliche Person (GbR; Einzelunternehmen; etc.) - hier empfiehlt sich als Kontoinhaber der Verantwortliche.

Dennoch ist es möglich, einen sogenannten Konten- bzw. Namenszusatz einzurichten. Das Konto würde dann lauten auf:

Max Mustermann - Kabelkonfektion Mustermann

Auf diese Weise könnte man eine bessere Unterscheidbarkeit zwischen Geschäfts- und Privatkonto herstellen - sofern dies der Hintergrund Ihrer Frage ist.

Beste Grüße

Konten dürfen nur auf den Firmennamen eröffnet werden.

Bei Privatpersonen nur auf den Namen der Privatperson.

Kontonummer musst du natürlich bei Überweisungen immer angeben. Ohne die geht es nicht.

ja, natürlich, warum soll beieinem Firmenkonto als Kontoinhaber eine Person angegeben sein? Das wäre wohl nicht möglich.

Brasco84 
Beitragsersteller
 21.10.2013, 10:01

Zum Beispiel Geschäftsführer wäre doch möglich

Ernestine178  21.10.2013, 10:15
@Brasco84

Wie bitte? Das ist doch nicht sein Geld.