Finanzierung, ab welchem Alter?

11 Antworten

Erhalten Kinder oder Jugendliche [unter 18 Jahre; Anm.] Geld zur freien Verfügung, also wöchentliches oder monatliches Taschengeld oder ein Geldgeschenk, können sie auch ohne Zustimmung der Eltern Einkäufe damit tätigen (sog. „Taschengeldparagraph“). Das Taschengeld hat ja in der Regel eine pädagogische Funktion und soll Kinder dabei unterstützen, mit eigenem Geld verantwortlich umzugehen. Doch auch Verträge, die mittels Taschengeld geschlossen werden, sind erst dann rechtskräftig, wenn die entstehenden Kosten bezahlt sind. Bestellt ein Kind etwas aus einem Versandhaus oder schließt einen Handyvertrag ab, können die Eltern verhindernd einschreiten, solange keine Bezahlung erfolgt ist. Auch Ratenkäufe im Zusammenhang mit Kreditverträgen sind im Rahmen des Taschengeldparagraphen nicht möglich. Außerdem können sich Eltern die Einwilligung bei bestimmten Geschäften vorbehalten, z.B. Kauf eines Mofas mit angespartem Geld oder Beteiligung am Lottospiel.

Die gesetzlichen Grundlagen finden sich in den §§ 104 ff des Bürgerlichen Gesetzbuches.

(Quelle: ajs-bw.de)

Ab 14 Jahren giltst Du als eingeschränkt geschäftsfähig; eingeschränkt deshallb, weil Du dir zwar mit vorhandenem Geld auch teurere Dinge kaufen kannst, aber eben keine Kredite aufnehmen, und keine Käufe auf Raten. Es ist sittenwidrig, Kindern und Jugendlichen Geld abzuknöpfen, dass sie (noch) gar nicht besitzen.

Das heisst, wenn du nen PC auf Pump kaufen willst, musst du volljährig sein.

Ja , erst ab 18 und mit Nachweis einer Lehr oder Arbeitsstelle...also nimm deinen Lohnzettel mit.

ja - dürfen die erst ab 18 machen, weil du erst dann voll geschäftsfähig bist. das eine jahr kannste ja noch warten, bevor du dich in schulden stürzt...

Das geht, wenn du Sicherheiten zu bieten hast. Sonst gibt es nichts.