Festinstallierter Rauchmelder - Alternative?
Hallo liebe Gemeinde. Ich habe heute aus Versehen den Graus eines jeden Nachbarn verursacht und mir ist es extrem unangenehm.
Heute früh gegen 8 habe ich meine Wohnung verlassen, hatte eine lange Schicht und war anschließend noch einkaufen. Ich bin gegen 20 Uhr mit dem Auto vor meiner Wohnung angekommen, bin ausgestiegen und habe bereits eine Nebenstraße weiter ein piepen vernommen.
Als ich im Treppenhaus meines Wohnhauses war, wurde das piepen immer lauter, als ich vor meiner Wohnungstür stand war es mir relativ klar: Mein Rauchmelder hat gepiept! Als ich gerade aufschliessen wollte, ging auch die Tür meiner Nachbarin auf, die sehr gereizt auf meine Ankunft reagierte und gleich ihren Horror-Tag beschrieb. Auch 3-4 andere Nachbarn waren wohl tagsüber sehr aufgebracht über das laute piepen.
Natürlich war alles ein Fehlalarm, keine Ahnung durch was verursacht. Ich habe heute früh keine Elektro Geräte angelassen oder Staub gewischt oder irgendwas rumgesprüht. Gerade im Wohnzimmer wo ich mich früh nie aufhalte, kann es nichts von mir gewesen sein.
Jetzt meine Frage: Kennt jemand ein "System", dass man nachts einschalten kann, wenn man schläft und früh wieder ausstellt? Ich meine, wenn das Ding piept und es brennt in der Wohnung tagsüber, bringt es meinen Nachbarn eh nichts (wie man sieht), denn die sind ohne hin von einem Fehlalarm ausgegangen.
Ich würde das tägliche ein und ausschalten in Kauf nehmen, wenn ich dadurch einen Fehlalarm tagsüber, wenn ich nicht da bin, verhindern könnte. Ein zweites Mal gepiepse will ich mir nicht erlauben. Ich habe meiner Nachbarin bereits meine Handynumemr gegeben, aber die ist ja auch nicht immer da und meinem ganzen Haus möchte ich nicht meine Handynummer geben. Kann mir wer Tipps geben?
So ganz ohne Rauchmelder (wenigstens im Schlafbereich) kann ich nun doch nicht schlafen.
Und bitte keine Kommentare über billige Rauchmelder, einer hat mich fast 40 EUR gekostet, ich finde das mehr als ausreichend um es nicht mehr als "billig" zu beschimpfen.
Vielen Dank
4 Antworten
es gibt von Gigaset ein System, das dich auf dem Handy informiert... Kostenpunkt ca. 200 € für die Basisstation inkl. Bewegungsmelder und Türeinbruchmelder. zzgl. ca. 50 € je Rauchmelder. Dur wirst dann auf deinem Handy informiert sobald einer der Sensoren sich meldet. Und kannst dann quittieren und das piepsen hört auf. Auch die "normalen Rauchmelder bekommst du tagsüber lahmgelegt... Batterie raus. Was anderes kenne ich nicht - ich wüsste kein system das man quasi mit einer Fernbedienung ein- und ausschalten kann... ABER: Meine persönliche Meinung: Rauchmelder sind genau dazu da Aufmerksam zu machen! Schön das deine Nachbarn nicht reagieren! Sorry, aber die Nachbarn hätten von mir umgehend den doppelten Fön zurück bekommen... Wenn es kein Fehlalarm gewesen wäre - wer weiß wie es ausgegangen wäre...
es macht keinen Sinn auf dauer tagsüber Sicherheitseinrichtungen auszuschalten... Raucmelder sind gut und sinnvoll, und deshalb meist auch schon vorgeschrieben! Wenn du den Rauchmelder ausmachst, oder keinen hast, gehst du das Risiko ein, das eine Versicherung die für Schäden im Falle des Falles aufkommen würde, die Leistung verweigert oder dich in Regress nimmt. Dann hast du für "einmal die Nachbarn stören" im zweitschlimmsen Fall finanziell "ausgesorgt" weil die Schulden wirst du in diesem Leben wahrscheinlich nicht mehr los... Im schlimmsten Fall stirbt jemand... Denk bitte genau darüber nach wie du dich da verhälst und umgehst... Schöne Grüße
"Rauchwarnmelder" dienen nach den Landesbauordnungen nur dem Schutz schlafender Personen und nicht der Nachbarn oder der Versicherungen.
Nur "Rauchmelder" in Krankenhäusern etc. dienen dem Schutz aller Bewohner.
Wo steht das? In keiner Landesbauordnung steht dieser Text!
Na klar dient der in einer Wohnung installierte Rauchwarnmelder der Person, aber warum sollte den bitte der Nachbar einen solchen Alarm überhören und/oder warten bis der Rauch unter Tür hervorquillt.
Woher weiss ich den, dass nicht doch eine Person in dieser Wohnung ist, die vielleicht schon eine Rauchgasvergiftung hat, weil der Melder im Flur den Alarm aus Brandes in der Wohnstube spät erkannt hat? So hätte ich noch eine Chance dem Menschen zu helfen!
Solche Aussagen auf einer öffentlichen Webseite sollten Sie sich vor dem Schreiben genau überlegen, bevor Sie mit solchem Halbwissen um sich werfen.
Z.B. in § 13 Abs. 5 HBO und den dazugehörenden Merkblättern der Bauaufsicht. Und ich weiß das aus den Diskussionen in der Obersten Bauaufsicht. Und deshalb gibt es in Berlin, Brandenburg und Sachsen keine Rauchwarnmelderpflicht.
Viel gefährlicher ist Fahrradfahren, da gibt es leider viel mehr Tote als durch Brände.
Also macht den Leuten nicht unnötig Angst, nur im Interesse der Brandschutzindustrie!
Wenn ein Bauherr will, kann er sein Einfamilienhäuschen atombombensicher bauen, er muss es aber nicht!
Nach Bauordnung und Bauproduktgesetz zugelassene Rauchwarnmelder darf man auch vorübergehend nicht abschalten.
Zu empfehlen ist, dass sich Wohnungsnachbarn gegenseitig die Türschlüssel hinterlegen, damit in solchen Fällen oder bei schwerer Krankheit die Wohnungstür geöffnet werden kann.
Denn wer die Feuerwehr ruft, nur weil irgendwo ein Rauchmelder piept, verursacht einen kostenpflichtigen Fehlalarm. Rauchwarnmelder dienen nur dem Eigenschutz der schlafenden Bewohnern, nicht dem Schutz der Nachbarn. Die Feuerwehr soll man nur rufen, wenn aus der Wohnungstür oder den Fenstern Rauch heraus kommt oder sichtbar ist.
Die Nachbarn haben völlig korrekt gehandelt, indem sie die Feuerwehr nicht gerufen haben und damit nicht schadenersatzpflichtig für Fehlalarm und Türaufbrechen geworden sind.
Oje! Das ist, verzeihen Sie bitte, absoluter Unsinn!
Wer haftet für einen Feuerwehreinsatz bei einem Fehlalarm?
Der Alarm eines Rauchwarnmelders wird, da eine Aufschaltung auf die Feuerwehr nicht erlaubt ist, in der Regel von einer natürlichen Person gemeldet. Daher wird in der Regel ein Fehlalarm eines Rauchwarnmelders nicht mit dem Fehlalarm einer Brandmeldeanlage gleichgesetzt bei der der Verursacher haftet.
Wenn also eine vermeintlicher Brand bei der Feuerwehr gemeldet wird und eben nicht als Fehlalarm erkannt wurde, entstehen in der Regel keine Kosten. Uns ist kein Satzungsrecht einer Kommune oder eines Landkreise bekannt, in dem Kosten erhoben werden.
Es kommt jedoch auch vor, dass bei einem Einsatz der Feuerwehr die Wohnungstür aufgebrochen wird um einen Brand auszuschließen. Der Mieter ist nach der Entscheidung des AG Hannover (WuM 2008, 399) gegenüber dem Vermieter nicht schadensersatzpflichtig.
Ausserdem ist es doch gut, wenn ein Rauchmelder die Mitbewohner im Haus warnt. Was sollte daran falsch sein? Nebenher stellt sich doch auch die Frage ob ich meinen Nachbarn einen Schlüssel meiner Wohnung geben möchte. Wer haftet den wenn in meiner Wohnung Sachen fehlen ohne sichtbare Einbruchschäden?
Oh je, das ist aber wieder nur Geschäftemacherei mit den Ängsten der Leute! Statt Rauchwarnmelderpflicht wäre viel wirkungsvoller, Fahrradfahren zu verbieten!
Da sich die Fehlalarmierungen und unnötigen Türzerstörungen durch unbedachte Alarmierungen häufen und die Rauchwarnmelder im Gegensatz zu Rauchmeldeanlagen nur zum Aufwecken von Schlafenden in den Landesbauordnungen aufgenommen wurden mehren sich selbst bei den Feuerwehren inzwischen die Bedenken gegen die Rauchwarnmelderpflicht. Bei allem Eifer für die Führsorge des Staates wird immer mehr erkannt, dass die Kosten durch Fehlalarme von Rauchwarnmeldern den Nutzen bei weitem überwiegen; bis heute ist nicht nachgewiesen, dass durch Rauchwarnmelder weniger Tote zu beklagen sind. Die Feuerwehren werden deshalb immer öfter die Kosten für Fehlalarme in Rechnung stellen.
Deshalb ist in Berlin, Brandenburg und Sachsen auch die Rauchwarnmelderpflicht nicht gesetzlich eingeführt; hier ist die "Gefahr", dass die Feuerwehr die Fehlalarme in Rechnung stellt, besonders groß.
Übrigens:
Woher soll denn ein Nachbar wissen, was in der Nachbarwohnung piepst?? Das können heute diverse elektronische Geräte sein. Deshalb steht selbst in Merkblättern der Feuerwehr, dass nur dann der Notruf 112 gewählt werden soll, wenn Rauch oder Hilferufe aus der Wohnung dringen.
Deshalb ist in Berlin, Brandenburg und Sachsen auch die Rauchwarnmelderpflicht nicht gesetzlich eingeführt; hier ist die "Gefahr", dass die Feuerwehr die Fehlalarme in Rechnung stellt, besonders groß.
So ein Unsinn! Woher soll diese Info kommen? Ich kann Ihnen aus sicherer Quelle sagen, dass diese Aussage kompletter Unsinn ist.
Oh je, das ist aber wieder nur Geschäftemacherei mit den Ängsten der Leute! Statt Rauchwarnmelderpflicht wäre viel wirkungsvoller, Fahrradfahren zu verbieten!
Ganz genau! Weil Fahrradfahren Brände vermeidet.
Sie sollten aufhören zu pauschalisieren und Vermutungen kund zu tun. Eben musste der Anrufer noch zahlen, schon wird es nur "immer öfter".
Woher soll denn ein Nachbar wissen, was in der Nachbarwohnung piepst?? Das können heute diverse elektronische Geräte sein.
Wie viele Geräte kennen Sie, die in der Lautstärke eines Rauchmelders einen Alarm auslösen?
Also das ist ja wirklich der Irrsinn der Woche, das hab ich auch noch nicht gehört.
Sorry aber wenn der Rauchmelder Alarm schlägt dann höre ich mir das nicht stundenlang an sondern rufe die Feuerwehr. Die Aufgabe eines Rauchmelders ist es. richtig den mit Rauch verbunden Brand zu melden. Deine Nachbarn sind von einem Fehlalarm ausgegangen, haben die Röntgenaugen? Zum Glück hat es nicht wirklich gebrannt sonst hätten die jetzt wirklich ein Problem. Sorry aber so was geht mal garnicht.
Wenn der Rauchmelder anschlägt ist die Feuerwehr zu rufen. Der Einsatz ist kostenfrei. Für deine Nachbarn da s berechtigter Weise von einem Brand ausgehen müssen. Für dich da Brandeinsätze nach den Feuerwehrgesetzen der Bundesländer in aller Regel nicht kostenbehaftet sind. Selbst eine zerstörte Tür ist eine Problem des Vermieters da sie zu Mietsache gehört. Fehlauslösungen von Heimrauchmeldern sind im mGegensatz von Fehlalarmen von Brandmeldeanlagen auch immer noch kostenfrei.
Ich kann mir5 auch nicht vorstellen das du die Melder einfach so austauschen kannst den in den Bundesländer wo sie Pflicht sind ist in aller Regtel der Vermieter verpflichtet die Rauchmelder zu installieren, da wird es mit einer Umrüstung schon mal schwierig.
Was ist also die Lösung. Wer eien Melder hört sollte sofort die Feuerwehr über 112 alarmieren, danach kann man ja noch den Hausmeister informieren. Alternativ baut man eine Anlage ein die über ein Telefonwahlgerät gewisse Telefonnummern anruft.
Wer die Feuerwehr ruft, nur weil irgendwo ein Rauchmelder piept, verursacht einen kostenpflichtigen Fehlalarm. Rauchwarnmelder dienen nur dem Eigenschutz bei schlafenden Bewohnern, nicht dem Schutz der Nachbarn. Die Feuerwehr soll man nur rufen, wenn aus der Wohnungstür oder den Fenstern Rauch heraus kommt oder sichtbar ist.
Die Nachbarn haben völlig korrekt gehandelt, indem sie die Feuerwehr nicht gerufen haben und damit nicht schadenersatzpflichtig für Fehlalarm und Türaufbrechen geworden sind.
Zu empfehlen ist, dass sich Wohnungsnachbarn gegenseitig die Türschlüssel hinterlegen, damit in solchen Fällen oder bei schwerer Krankheit die Wohnungstür geöffnet werden kann.
Mit welcher Handhabe bitte soll den der Träger Brandschutz hier auf eine Kostenpflicht kommen? Bei BMA ist das sicher in den Kostensatzungen in Verbindung mit den Aufschaltbedingungen geregelt. Das wird auch durch Gerichte regelmäßig so bestätigt. Das dies auch für Rauchwarnmelder gelten sollte wäre mir neu.
Bei deiner Definition der Rauchwarnmelder gehe ich ja noch mit. Wenn die Nachbarn das hören können sie aber trotzdem davon ausgehen das der Melder seine Pflicht tut und einen Brand meldet. Eine vorsätzliche Falschalarmierung ist hier also nicht gegeben und nur bei Vorsatz wäre der Nachbar kostenpflichtig.
Da sich die Fehlalarmierungen und unnötigen Türzerstörungen durch unbedachte Alarmierungen häufen und die Rauchwarnmelder im Gegensatz zu Rauchmeldeanlagen nur zum Aufwecken von Schlafenden in den Landesbauordnungen aufgenommen wurden mehren sich selbst bei den Feuerwehren inzwischen die Bedenken gegen die Rauchwarnmelderpflicht. Bei allem Eifer für die Führsorge des Staates wird immer mehr erkannt, dass die Kosten durch Fehlalarme von Rauchwarnmeldern den Nutzen bei weitem überwiegen; bis heute ist nicht nachgewiesen, dass durch Rauchwarnmelder weniger Tote zu beklagen sind. Die Feuerwehren werden deshalb immer öfter die Kosten für Fehlalarme in Rechnung stellen.
Deshalb ist in Berlin, Brandenburg und Sachsen auch die Rauchwarnmelderpflicht nicht gesetzlich eingeführt; hier ist die "Gefahr", dass die Feuerwehr die Fehlalarme in Rechnung stellt, besonders groß.
Übrigens:
Woher soll denn ein Nachbar wissen, was in der Nachbarwohnung piepst?? Das können heute diverse elektronische Geräte sein. Deshalb steht selbst in Merkblättern der Feuerwehr, dass nur dann der Notruf 112 gewählt werden soll, wenn Rauch oder Hilferufe aus der Wohnung dringen.
Nein gibt es nicht, der Sinn ist dadurch ja zerstört.
Eigentlich hätten deine Nachbar die Feuerwehr holen müssen (wg Rauchmelder und weil du nicht in der Wohnung warst)
und wer bezahlt den einsatz? ich hoffe nicht ich, denn wenn dem so ist, werde ich wohl alle rauchmelder abmontieren, die ich irgendwo dran habe ...
JA, theoretisch würde ich als NAchbar deine Tür aufmachen (mit Gewalt oder deinem Schlüssel) und nachschauen
so hab ich da drüber eigentlich noch gar nicht nachgedacht ... echt doofe situation irgendwie, ich bin dann aber leider so ein mensch, dem es dann noch leid tut, dass man andere gestört hat ... sie meinte, es war von 8 - 20 uhr durchgehend. ich habe mittlerweile eine vermutung, dass obstfliegen dran schuld sein könnten. ich dachte immer, die guten rauchmelder haben einen fliegenschutz? wie auch immer. heute abend bin ich nochmal unterwegs und mache den rauchmelder ab und mache ihn heute nacht zum schlafen wieder dran. und morgen schau ich mal bei meinem techniker vorbei, was er so meint.