Darf meine Freundin mein Auto fahren? (aus Sicht der Versicherung)

question - (Auto, Versicherung)

6 Antworten

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Du musst dir deinen Versicherungsvertrag einmal genau anschauen oder von deinem Versicherungsvertreter erläutern lassen. Es gibt Verträge die z.B. nur einen ganz bestimmten Fahrer zulassen, andere lassen nur Fahrer über 24 zu. Niemand hier kann wissen was in deinem Vertrag genau festgelegt ist. Bei einem evtl. Unfall mit einem nicht zugelassenen Fahrer besteht zwar auch Versicherungsschutz, aber es wird möglicherweise eine saftige Vertragsstrafe fällig.

Eichbaum1963  04.08.2011, 18:18

Jau, rückwirkende Beitragsangleichung und eine Vertragsstrafe in Höhe von 40 % eines Jahresbeitrages wären möglich.

Möglicherweise verzichtet die Versicherung aber darauf, wenn der/die Fahrer/in älter sind und den FS schon länger haben.

VORSICHT. in der versicherung ist genau geklärt ob nur du, oder familie oder auch andere ds auto fahren dürfen. da musst du dir genau deine versicherungsklamotten anschauen!

Ganz wichtig, wer ist als Fahrer in der KFZ Versicherung mit eingetragen! Günstig ist die Versicherung, wenn nur der Fahrer/Versicherungsnehmer das Auto fährt, aber dann darf auch kein Anderer mit dem Auto fahren! Günstig ist auch noch die Variante Familie, Fahrer über 23 J. Wenn jemand das Auto fährt unter 23 J. und nicht zur Familie gehörig, geht das nur mit dem Zusatz: Andere Fahrer, dann darf jeder damit fahren und ist versichert. Es lohnt sich nicht, ein Paar € je nach Auto 100€ - 200€ zu sparen, bei einem Unfall wird es richtig teuer.

das kommt auf deinen versicherungsvertrag an. Ich habe einen abgeschlossen in dem NUR ich versichert bin weil ich angegeben habe dass NUR ich dieses Fahrzeug fahre. Dafür bekomme ich einen Prämiennachlass. Also schau in deinem Vetrag nach denn wenn sie es nciht ist, und ihr passiert was, dann wird es für DICH sehr teuer......

Eichbaum1963  04.08.2011, 18:16

Najaaa, rückwirkende Beitragsangleichung und eine Vertragsstrafe in Höhe von 40 % eines Jahresbeitrages sind nich soo teuer - aber dennoch ärgerlich. ;)

Es kommt einzig und alleine darauf an ,wer im Versicherungsvetrag eingetragen ist .

Fährt eine nicht zugelassene Person das Auto hast Du gegen den Vertrag verstoßen . Die Vs. wäre nicht schadensersatzpflichtig . Vielleicht sagen sie noch das Du grob fahrlässig gehandelst hat .

Wäre nicht so prickelnd ....

Gruß

Frank