Fehlbuchung einer Gutschrift vom Jobcenter?
Hallo,
ich habe eine Fehlbuchungs-Gutschrift vom Jobcenter bekommen von ca. 400 Euro, obwohl ich derzeit arbeite und kein Hartz4 seit fast einem halben Jahr erhalte.
Das Jobcenter habe ich noch nicht über diese Fehlbuchung informiert. Ist vor paar Tagen erst passiert.
Da ich ein Pfändungsschutz Konto habe, hat diese Fehlbuchung meinen Freibetrag erheblich beeinträchtigt, da ich mit extrem hoher wahrscheinlichkeit das Geld dem Arbeitsamt wiedergeben muss.
Kann ich es rechtlich geltend machen, in Form von Schadensersatz, dass mir Geld auf mein P-Konto gebucht wurde, auf das ich nicht mal Anspruch habe und somit mein Pfändungsschutz Freibetrag in Schwierigkeiten gerät?
Oder habe ich einfach Pech gehabt und muss dem Jobcenter Bescheid geben, ihre Fehlbuchung zurücküberweisen und damit Leben, dass mein Konto in Schwierigkeiten Geraten könnte aufgrund ihres Fehlers?
Ich komme momentan so schon kaum durch den Monat und wenn mir aufgrund dessen Geld verwehrt wird nächsten Monat kann ich schon nicht mehr die Miete zahlen, wenns hart kommt.
Das ist schon bisschen unfair..
3 Antworten
Das ist ja echt doof gelaufen..ich würde mich ans JC wenden, die sollen Dir die Fehlbuchung bestätigen, so dass Du wieder den ursprünglichen Berrag zur Verfügung hast.
Schadensersatz wird es wohl nicht geben.
Echt, die Bank kann da nichts machen, obwohl es klar ersichtlich nicht Dein Geld|Fehler war?
Wie Sch& ist das denn :-(
Hi! Die Bank hat schon Möglichkeiten Buchungen und damit die Freibetragsrechnung zu korregieren. Gehe umgehend zum Jobcenter mit dem Auszug, lass Dir da den Fehler bestätigen und dann zur Bank und klären wie das nun funktioniert.
Fehlbuchungen passieren nun mal und nicht nur dem Jobcenter, von daher muss man die bankseitig auch ohne Nachteil des betroffenen Kontoinhabers wieder bereinigen können. Aber nicht warten, bis sich jemand rührt. Gruss
Bei P-Konten ist der Freibetrag festgeschrieben und kann nicht nach belieben geändert werden.
Erstens fast ein Jahr her und zweitens hat das niemand behauptet. Was ich gesagt habe ist, dass man auch bei einem P-Konto Fehlbuchungen so stornieren kann, dass der Freibetrag nicht zu Unrecht verbraucht wird.
nein, du kannst keinen schadensersatz fordern, wenn dir jemand aus versehen geld überweist
es ist einfach dein pech
Ja, sie könnten mir das vom Konto zurückbuchen, aber trotzdem zählt für das Konto weiterhin, dass 400 Euro mehr raufkamen. Was damit passierte interessiert das System nicht. Kann nicht rückgängig für das P-Konto gemacht werden.
Muss wohl in den sauren Apfel beißen.