Familienstand in Vertrag mit Bank angeben?

2 Antworten

Das ist nicht ganz ohne, wenn Du lügst.

Es gibt den § 1365 BGB.

Wenn Du z. B. ein Grundstück hast, was Dir ganz alleine gehört udn Du willst es z. B. für ein Darlehen belasten, dann kann das als Verfügung über Dein Vermögen im Ganzen gesehen werden.

Das kann also sehr problematisch werden.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1365.html

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Was spricht dagegen?

Auf solche Kunden wie Dich kann man bei Trost verzichten. Die haben an allem was auszusetzen. Ich hoffe das merkt der Bankberater ganz schnell und untersagt Dir die Bankverbingung!