Fall für Haftpflicht?
Ich habe einen Monitor für 450€ bestellt. Da ich nach der Bestellung bemerkt habe, dass der Monitor nicht die von mir gewünschten Spezifikationen hat, habe ich ihn ohne auszupacken direkt zurückgesendet. Als Antwort des Unternehmens auf meine Retoure, hat die Firma gesagt, dass der Monitor oben einen Displaybruch hat und da der Karton nicht beschädigt ist, kann es nicht vom Transport kommen. Mir wurde der kaputte Monitor nun wieder ohne Entschädigung zurückgeschickt und ich bleibe auf den Kosten sitzen.
Ich weiß, dass ich den Monitor nach Erhalt prüfen hätte sollen, das habe ich leider nicht gemacht.
Kann ich das bei meiner Privathaftpflicht melden oder besteht sowieso keine Chance? Kann ich sonst noch etwas tun?
5 Antworten
eine Haftpflichtversicherung schützt grundsätzlich nur gegen Schadensersatzansprüche Dritter. Wenn Du also fremdes Eigentum beschädigst. Das ist hier jedoch nicht der Fall, da der Gefahrübergang und Eigentumsübergang mit dem Versand der Kaufsache erfolgt ist. Alles was unterwegs passiert, ist Beschädigung deines Eigentums.
Aber versuchen kannst Du es trotzdem, Bagatellschäden werden da leicht mal schnell einfach durchgewunken.... mehr als Fragen kann man natürlich nicht.
Ist überigens sinnlos, das mit der Versicherung selbst zu klären, ohne die betreuende Versicherungsagentur / Makler das erledigen zu lassen, kann es nur zur Ablehnung kommen.
Deine Haftpflicht hat damit nichts zu tun.
Wenn du den nicht ausgepackt hast und es nicht beim Transport war, wurde er logischerweise von denen beschädigt eingepackt.
Wenn du den Monitor nicht ausgepackt hast, muss er ja schon beschädigt zu dir versandt worden sein. Dann ist natürlich weiterhin der Verkäufer in der Pflicht, dir eine unbeschädigte Ware zu senden.
Das Problem wird nur das nachzuweisen, dass der Bildschirm beschädigt bei dir angekommen ist, wenn du ihn nicht Mal angesehen hast und daher auch gar nicht sicher sagen kannst, ob er vorher kaputt war.
Ein Fall für die Haftpflichtversicherung wäre es meines Erachtens nur, wenn du für die Beschädigung verantwortlich bist. Das weißt du ja nicht Mal genau. Wann und wie der Schaden entstanden ist, ist dir ja gar nicht bekannt. Daher wäre die Schadensmeldung an die Versicherung an sich schon schwierig.
da es sich wohl um einen verdeckten Transportschaden handelt, eigentlich der Transportdienstleister.
Wer hat diesen Beauftragt ? dort muss das gemeldet werden.
??? dafür hat man doch einen Transportversicherung in den Versandkosten.. was ist den das für ein Verkäufer ? hat bestimmt den Einsendebelegt verloren ;)
Wenn du ihn unausgepackt zurück geschickt hast, müsste er dort noch versiegelt bzw, mit den nicht beschädigten Klebebändern angekommen sein. Wenn die ihn geöffnet haben und an dich zurück geschickt haben, dann dürften nur maximal zwei Verpackungsklebebänder übereinander sein, wenn du ihn nicht geöffnet hattest.
Der Verkäufer hat ihn in dem Fall beauftragt, allerdings weigert er sich, einen Schaden zu melden, weil laut ihm der Schaden nicht durch den Transport kommen kann, weil der Karton nicht beschädigt ist.