Fahrschule...die frage versteh ich nicht? =D

6 Antworten

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Ganz einfach richtig sind die Antworten A1 und A2

Begründung: Eine Rückhalteeinrichtung sind die Kindersitze mit Rückenlehne in welchen Kinder angeschnallt werden. Ist diese Einrichtung nach hinten gerichtet ist die Rückenlehne vorne am Airbag. Löst dieser nun aus wird das Kind im Kindersitz ziehmlich stark verletzt deshalb darf diese nur nach vorne gerichtet werden ;)

Hoffe du hast es verstanden ;)

PS vllt kapierst es hiermit besser: > http://www.my-fuehrerschein.de/ikiwiki/upload/349/image/airbag2.jpg

Da meine ich mal, auf dem Beifahrerzitz darf überhaupt keine Kindersitzeinrichtung angebracht werden.

Soweit ich das verstehe meinen die mir Rückhalteeinrichtung diese Sitze für kleine Kinder damit die größer sind für die Gurte :p.