Fahrradfahrer gestreift. was nun?
Heute früh als meine Mutter zur Arbeit fuhr, ist sie aus einer Siedlung rausgefahren und hat auch nachgesehn, ob ein füßgänger oder Fahrradfahrer kommt. Plötzlich war einer da und sie hat den Fahrradfahrer am hintern gestreift. (Ich persönlich kann es mir nur so erklären, dass meine Mutter schon stande und der Fahrradfahrer anstatt zu warten vor dem Auto rübergefahren ist...)
sie stieg aus dem Auto und wollte mit der Dame reden, sie fuhr aber weiter... Meine Mutter fuhr ihr hinterher und wollte wie gesagt mit ihr reden. später hatte sie paar autofahrer vorfahrt gewähren müssen und verlor die dann deshalb. Also rief sie die Polizei an und meldete es. Der Polizist meinte, dass sie zur Inspektion kommen soll. Sie konnte aber nicht weil sie zur Arbeit musste. Jetzt sagte der Beamte: ok, das geht in Ordnung wir haben ja ihr nummer und ihre personalien. Wenn sich jemand meldet, dann rufen sie sie an.
und sagte noch dazu: wenn sich keiner meldet, dann hat sich die sache damit gegessen. wenn sich aber jemand meldet, was passiert dann??
8 Antworten
Alleine das Bild, dass man sich anhand dieser Beschreibung vorstellen muss, ein Radfahrer der kein Hinterrad hat, oder dessen Hintern so gross ist, das er von einem Auto gestreift werden kann, ohne vom Rad zu fliegen. Eine turbulente Verfolgungsjagd, in der der Radfahrer das Auto abhängt... Ein fall für sich. Aber wenn sich jemand meldet, kein Personenschaden vorliegt, wird es vielleicht nur eine Verwarnung....
Wenn der Fahrradfahrer einen körperlichen Schaden erlitten hat, kann er deine Mutter ggf. wegen fahrlässiger Körperverletzung anzeigen.
Jedoch hat sich der Radfahrer ebenfalls wegen Fahrerflucht strafbar gemacht.
Der Radfahrer würde sich also ins eigene Bein schießen, wenn er sich meldet.
Offenbar wollte die Radfahrerin keine Unfallaufnahme. Dazu kann man natürlich niemanden zwingen. Die Polizei wird da auch nicht viel unternehmen.
Dass eine Radfahrerin plötzlich da ist, bedeutet für mich nur, dass sie der Aufmerksamkeit Deiner Mutter trotz Hinschauens entgangen ist. Sofern die Radfahrerin Vorfahrt hatte, befindet sich Deine Mutter im Unrecht. Dennoch gehe ich davon aus, dass die Sache im Sande verläuft. Deine Mutter muss sich nicht durch Aussagen bei der Polizei selbst belasten. Daher würde ich in diesem Fall den Ablauf nur ganz nüchtern schildern und keine Bewertungen einbauen.
wenn sich jemand meldet dann eben ihre versicherung benachrichtigen das wars,sie hat doch ihre pflicht erfüllt
Was soll denn da noch passieren? Ich kann doch als "geschädigter" nicht einfach abhauen und mir dann am Abend überlegen ne Anzeige zu schreiben... Die Radfahrerin hätte genauso dableiben müssen. Umgekehrt könnt ihr ne Anzeige wegen Unfallflucht machen wenn ihr am Auto Kratzer habt...
Selbst wenn keine Kratzer am Auto sind. Wenn sich der Radfahrer bei der Polizei meldet, kriegt er definitiv Ärger dafür.
Selbst wenn keine Kratzer am Auto sind. Wenn sich der Radfahrer bei der Polizei meldet, kriegt er definitiv Ärger dafür.