Fahrlässigkeit meiner Werkstatt, kann man da was machen?
Ich war die letzten Monate mehrere Male bei meiner Werkstatt um zu prüfen, woher das laute Schleifgeräusch kommt. Ich zähle mal auf: - Der Auspuff war abgebrochen, dieser wurde dann mangelhaft angeschweißt. - Reifenwechsel - Feder plötzlich kaputt: erneuert Das Schleifgeräusch war weiterhin vernehmbar. Dann passierte es: Ich musste anhalten im Ausland und der ADAC stellte fest: Beide Radlager waren hinüber. Wäre ich noch 1 km gefahren, wäre 1 Rad abgehauen, was vermutlich einen großen Unfall bei 140 auf der Autobahn zur Folge gehabt hätte. Wie schlimm es war, konnte man mittels eines Wagenhebers schon optisch erkennen, da man das Rad einfach wackeln konnte. Das ganze kostete mich dann rund 700 Euro! Meine Frage: Nach oben aufgeführten Reperaturen, hätte jeder Vollidiot bemerkt, dass das Radlager ein Problem hat, auch ohne direkt dannach zu suchen. Meine Werkstatt hat NICHTS erwähnt. Das ist eigentlich grob fahrlässig. Gibt es eine Chance, die Werkstatt auf Schadensersatz zu verklagen??
Danke! Gruß
4 Antworten
Es gibt Schlichtungsstellen für das KfZ-Handwerk...
Vielleicht bist du dort richtig und kannst dir Gehör verschaffen.
Das ist schwierig. Es stellen sich hier 2 Probleme:
1. Du müsstest nachweisen, dass dir ein Schaden entstanden ist und diesen auch in der Höhe beweisen.
2. Du müsstest nachweisen, dass es sich um ein Verschulden der Werkstatt handelte.
Die Schweissung am Auspuff wurde von der Werkstatt sicherlich nur als Provisorium betitelt. Ausserdem war der Auspuff wohl kaputt.
Weiter war die Feder wohl gebrochen. Dafür kann die Werkstatt nichts.
Gut, die Radlager hätten eigenlich bemerkt werden sollen. Normalerweise fallen Radlager aber nicht durch schleifende sondern eher durch brummende Geräusche auf. Die Reparatur hättest du eh zahlen müssen. Bleibt als strittige Summe nur noch die Kosten des ADAC. Wenn du eh Mitglied bist, wirst du dich schwer tun, überhaupt einen Schaden nachweisen zu können.
Zu 1.: Habe ja die Reperatur Rechnung und den Bericht vom Ö-ADAC.
2.: Verschulden tun sies nicht. Aber 2 kaputte Radlager kommen nicht von heut auf morgen. Die habens einfach nicht erwähnt...
Ich hätte es eh bezahlen müssen, ja. Aber ohne zu Wissen was los ist, befand ich mich in Lebensgefahr. Zudem hätte ich eher einen Neuen Wagen gekauft, als das zu reparieren. Aber ich war nun mal im Ausland...
Eine Werksatt ist verpflichtet dir zu sagen, dass die Radlager oder sonstdergleichen kaputt sind. Ich habe mein altes Auto nachdem ich alles wusste auch nicht mehr reparieren lassen sondern habe mir ein neues gekauft. Kann sehr gut verstehen das du das auch gemacht hättest!
Vielleicht bist du ja Rechtschutzversichert und kannst dich bei einem Anwalt mal kundig machen wie deine Chancen stehen! Ich drück dir die Daumen
vielleicht ist dein Auto nicht gerade in einem super Zustand das vor lauter Mängeln die Radlager nicht so aufgefallen sind