Fahren ohne Führerschein Selbstanzeige!

8 Antworten

ahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)

Wann liegt ein Fahren ohne Fahrerlaubnis vor?

Ein Fahren ohne FE liegt vor, wenn ein Kraftfahrzeug geführt wird und

man nicht in Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis ist (z.B. durch vorangegangenen Entzug der Fahrerlaubnis),

ein Fahrverbot nach §25 StVG angeordnet wurde (z.B. wegen einer Geschwindigkeitsübertretung, einem Rotlichtverstoß, usw.),

ein Fahrverbot nach §44 StGB angeordnet wurde (z.B. wegen §142 StGB Verkehrsunfallflucht mit geringem Schaden)

oder der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist.

Welche Folgen sind bei einem Fahren ohne Fahrerlaubnis zu erwarten?

Eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr kann angeordnet werden, wenn Punkt 1 bis Punkt 3 vorsätzlich begangen wurden. Eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten kann, bei fahrlässiger Begehung von Punkt 1 bis 4, sowie vorsätzlicher Begehung von Punkt 4 angeordnet werden.

Die selben Strafen gelten auch für den Halter, wenn er die Fahrt anordnet oder zulässt.

Es kann sogar das Fahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn bei vorsätzlicher Begehung gegen Punkt 1 bis 3 verstoßen wurde oder eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen den Täter angeordnet war.

Gleiches gilt auch für den Halter, wenn der die Tat zugelassen oder angeordnet hat.

Wurde der Täter schon einmal wegen vorsätzlicher Begehung nach Punkt 1 bis 3 in den letzten drei Jahren verurteilt, so kann ebenfalls das Fahrzeug eingezogen werden.

"Regelstrafen" bei Ersttätern:

Privatfahrschule -> 5 - 10 TS
ausländische Fahrerlaubnis -> 5 - 10 TS
Kurzfahrt -> 10 - 20 TS
Fahren mit frisiertem Mofa -> 10 - 20 TS (*1
mehrfaches Fahren ohne Fahrerlaubnis -> 30 TS sowie eine Sperre von 6 Monaten
nach Entzug der Fahrerlaubnis -> 20 - 60 TS sowie eine Sperre von 6 Monaten
innerhalb der Sperrfrist -> Freiheitsstrafe von 6 Monaten, sowie eine Sperre von 9 Monaten

TS = Tagessätze (1 TS entspricht 1/30 des verfügbaren Netto-Monatseinkommens) (*1 = wird ein Urteil nach dem Jugendstrafrecht gefällt, so werden i.d.R. Sozialstunden statt TS angeordnet

Quelle: http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=2273

DerHans  08.08.2011, 19:20

Fahren ohne Fahrerlaubnis ist IMMER Vorsatz. Wie soll man das denn fahlässig machen?

Musst du denn den Führerschein bei der Polizeit nochmal vorlegen oder haben die nichts weiter gesagt? Weil, wenn die den nicht mehr sehen wollen, obwohl du ja eh keinen hast, dann bräuchtest du dich ja auch nicht Anzeigen. Aber wie kann man nur SO dämlich sein, ins Auto zu steigen und damit rumzufahren, EGAL aus welchem Grund! Du sagst, du bist sowieso bald mit dem Lappen fertig?! Ich denke nicht, wenn du wirklich schon so weit wärst, dann würdest du bei ausparken nicht ein anderes Auto gerühren!!! Also musst du eigentlich jetzt die Konsequenzen tragen. Auf dich kommt sicherlich eine Sperre zu, vielleicht 1 Jahr oder sogar noch länger. Das heißt, du müsstest nach dieser Zeit vielleicht Neu anfangen mit dem Lappen. Vielleicht bekommst du ja dann auch eine Geldstrafe oder sogar was anderes! Herrje!!!

PatrickLassan  09.08.2011, 13:42

Ich denke nicht, wenn du wirklich schon so weit wärst, dann würdest du bei ausparken nicht ein anderes Auto berühren

Das soll sogar schon Leuten passiert sein, die jahrelange Fahrpraxis hatten.

bloß nicht! Die polizei wurde gerufen um sicherzugehen das du dem Geschädigten korrekte Angaben zwecks Name ,Versicherungsnummer machst.Ein antitschen beim ausparken ist keine ordnungswidrigkeit oder vergehen daher wird sich keiner der Beamten wenn sie einmal den Unfallort verlassen haben noch grosse Gedanken um deinen Führerschein machen- stech nicht ins Wespennest!

Das Kommt ganz drauf an. Ich kenne mich nicht so mit dem Fahrgesetz aus aber ich bin mir sicher,wen du ihnen von anfang an die warheit erzählt hättest, dann hätten sie vielleicht nocheinmal ein Auge zugedrückt und dich verwarnt. Da du aber es ihnen verheimlicht hast, wird es vielleicht eine milde Busse geben, oder om Glücksfall eine verwarnung. Jedenfalls solltest du das dringend tun, wen sie dich noch einmal erwischen,und du den Führerschein hast, werden sie merken, das da was faul ist Kopf hoch, zieh es durchund melde dich!

Mfg excubit

PatrickLassan  09.08.2011, 13:41

Ich kenne mich nicht so mit dem Fahrgesetz aus

Straßenverkehrsgesetz

wen du ihnen von anfang an die warheit erzählt hättest, dann hätten sie vielleicht nocheinmal ein Auge zugedrückt und dich verwarnt.

Die Polizei hat einen gewissen Ermessensspielraum, allerdings geht er nicht so weit, dass sie jemanden, der ohne Führerschein gefahren ist, einfach so davon kommen lassen dürfen.

Also ich bin 21, bin nicht Vorbestrafft oder ähnliches!

JA ich weiß das es rotze dämlich von mir war ins Auto zu steigen =/ und nein ich bin nicht zu blöd zum fahren! mein Schuh war nass weil es geregnet hat und ich bin von der Kuplung gerutscht der wagen is abgesoffen und dann gibt es ja diesen Ruck nach vorne =/ und dabei ist es passiert!

das es eine Straftat war ist mir bewusst! und ich könnte grad einfach heulen weil ich so blöd war >.<