Fahren ohne Führerschein mit 17 ohne unfall. was kann passieren?

9 Antworten

Hallo Jasonkenley,

sobald die Polizei Kenntnis von der Fahrt ohne Fahrerlaubnis erhält und dabei ist es völlig unerheblich ob Dich die Polizei selber angehalten hat oder Dich ein Zeuge angezeigt hat, wird die Polizei gegen Dich ein Strafverfahren nach folgender Rechtsgrundlage gegen Dich eingeleiten:


§ 21 Straßenverkehrsgesetz - Fahren ohne Fahrerlaubnis, Einziehung des Kfz.

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuches oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder 
  2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zuläßt, daß jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuches oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.  

Wie Du dem zweiten von mir fett da gestellten Satz entnehmen kann, droht aber nicht nur dem Fahrer des Fahrzeuges ein Strafverfahren, sondern auch dem Halter. Halter des Fahrzeuges ist derjenige auf dem das Fahrzeug versichert.

Ist es Dein erstes Vergehen, kann es gut sein, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Dich noch einmal einstellt.

Wird das Verfahren nicht eingestellt, kannst Du mit 17 nicht zu der im Gesetz genannten Geld.- oder Freiheitsstrafe rechnen, sondern Du wirst gem. dem Jugendgerichtsgesetz als Jugendlicher vermutlich mit einer erzieherischen Maßnahme in Form von Sozialstunden belegt.

Ein Eintrag in das Führungszeugnis erfolgt nicht, da nicht damit zu rechnen ist, dass Du über:

  • 90 Tagessätzen oder
  • 3 Monaten Freiheitsstrafe

verurteilt wirst. Erst über diesen Strafmaß würde ein Eintrag erfolgen.

Auch ist nicht mit einer Sperre zu rechnen, in der Du keine Fahrerlaubnis erwerben darfst. Viele schreiben hier immer so einen Unsinn, wie dass Du erst mit 21 den Führerschein machen darfst oder eine Sperre von 10 Jahren bekommst. Solche Sprüche sind schlichtweg Unsinn.

Wenn wie ich vermute dein Vater auch der Halter (sprich das Fahrzeug ist auf ihm versichert) der Mofa ist, muss er wie oben angeführt damit rechnen, dass die Polizei auch gegen ihn ein Strafverfahren nach § 21 StVG (oben angeführt und den Teil der den  Halter betrifft fett da gestellt) einleitet.

Da Dein Vater ja nun nicht mehr unter das Jugendrecht fällt, wäre es durchaus denkbar, dass er zu einer Geldstrafe verurteilt wird.

Schöne Grüße
TheGrow

Crack  16.08.2015, 01:20

Du kannst gern einmal die Fragen zum Thema hier durchforsten. Da gibt es sicher hunderte die für die Fahrschulen üben wollten, das dann aber mit Sozialstunden oder sogar einer isolierten Sperrfrist teuer bezahlt haben. Fahrt das nächste Mal auf einen Übungsplatz o.ä. Ansonsten kann es sein das Deine Fahrerlaubnis am Ende sehr viel teurer ist als geplant. Ob Ihr etwas zu befürchten habt kann Euch niemand sagen...

Jasonkenley 
Beitragsersteller
 16.08.2015, 01:04

@The Grow  bitte melde dich  du scheinst dich sehr in dem thema auszukennen

Jasonkenley 
Beitragsersteller
 16.08.2015, 00:55

oh doch und wir sehen unseren fehler auch ein
und zum glück ist nix passiert
und sowas werden wir auch niemals wieder machen
eigentlich war diese fahrt auch nicht zum angeben sondern zum lernen da der führerschein bald ansteht
nich für spaß oder so
und wir sind auch nicht ohne gewissen gefahren oder rasant sondern strickt nach regeln war also nicht im bösen sinne und es war auf dem weg zu einem privatgelände was nur 3 min weg ist

nur leider kam es vorhher halt dazu das eine frau so skeptisch geguckt hat und vorne aufs auto gestarrt hat
und dann wegging und irgendwas raus holte
wir wissen nicht ob stift oder nicht

nur haben wir panik vor einer strafe weil das alles nur war weil wir so wenig fahrstunden wie möglich brauchen wollten damits nicht so teuer wird :(
es war falsch
aber wir haben achtsam gehandelt und danach den wagen direkt abgestellt und es gelassen

TheGrow  16.08.2015, 11:04
@Jasonkenley

wir sind auch nicht ohne gewissen gefahren oder rasant sondern strickt nach regeln

Wenn ich so einen Satz lese, frage ich mich nach welchen Regeln Du denn gefahren bist.

Um überhaupt die Regeln der Straßenverkehrsordnung zu befolgen, muss man erst einmal kennen. Und die Regeln lernt man erst in der Fahrschule.

Und ich sehen schon die erste Regel die Du nicht eingehalten hast:


§ 1 StVO - Grundregeln 

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. 

(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.


Du bist noch nicht einmal in der Lage anzufahren ohne das Fahrzeug abzuwürgen. Da willst Du ja wohl nicht ernsthaft behaupten, Du könntest in einer Gefahrensituation im Bruchteil einer Sekunde die richtigen Entscheidungen treffen und diese Entscheidungen auch umzusetzen?

Das heißt, Du gefährdest mit der Fahrt Dich, Deine Mitfahrer und andere Verkehrsteilnehmer. Damit hast Du schon gleich gegen die Grundregel der StVO die im Paragraphen 1 festgelegt ist nicht eingehalten.

Im übrigen hat ein Fahrlehrer nicht umsonst auch auf seiner Seite die Möglichkeit Gas, Bremse und Kupplung zu bedienen, sondern weil er damit in einer Gefahrensituation SOFORT eingreifen kann. Wer konnte denn bei Dir auf Gas, Bremse und Kupplung zugreifen, wenn Du als Jemand ohne Fahrpraxis einen Fehler begangen hättest?

Ich glaube schlichtweg, Du verkennst die Gefahr die von Jemanden ausgeht der ohne die erforderliche Ausbildung am Straßenverkehr teilnimmt.

Jasonkenley 
Beitragsersteller
 15.08.2015, 22:20

okay aber verhaltensfehler war lediglich den motor abgewürgt zu haben und dann haben die halt schief geguckt weil sie davor über die straße gegangen ist
aber ist das ein grund jemanden gleich anzuzeigen
jeder fahranfänger würde doch mal den motorabwürgen
ist es nicht wahrscheinlicher das sie dann motzt oder sich ärgert über die jungend etc als das sie gleich eine anzeige stellt ?
es gab ja keinerlei hinweise auf mein alter oder ob führerschein oder nicht
sie hätte ja nix von der anzeige
bei schäden verletzten oder beweisen für mein alter okay
aber so ?

TheGrow  15.08.2015, 22:36
@Jasonkenley

ist es nicht wahrscheinlicher das sie dann motzt oder sich ärgert über die jungend etc als das sie gleich eine anzeige stellt ?

Wie gesagt, über Wahrscheinlichkeiten spekuliere ich nicht. Sagt Dir Knölchen - Horst was?

https://de.wikipedia.org/wiki/Horst-Werner_Nilges

Das ist eine Person die 41.000 Anzeigen gestellt hat. Der hatte auch von keiner einzigen Anzeige was, aber er ist das beste Beispiel um zu zeigen, dass es Leute gibt die ohne jede Ausnahme jeden kleinen Verstoß anzeigen und das ohne das sie was davon haben.

Dementsprechend spekuliere ich nicht mehr über Wahrscheinlichkeiten.

Nimm es einfach hin, dass Du Pech gehabt haben kannst, und die Person hat ihre Beobachtung an die Polizei gemeldet. 

Crack  15.08.2015, 22:41
@Jasonkenley

@ Jasonkenley

Offensichtlich hast Du ein grundlegendes Problem der Abgrenzung.

Es geht nicht darum das Du vielleicht keinen Fahrfehler gemacht hast oder das dabei niemand zu Schaden gekommen ist, es geht auch nicht darum ob man gut oder schlecht fährt, es ist auch egal ob man einen Unfall baut oder nicht.

Es geht nur darum das Du überhaupt nicht fahren darfst.

Du hast eine Straftat begangen, die kann jeder Anzeigen der Kenntnis von Ihr erlangt.

Was hat man von einer solchen Anzeige? Ganz einfach, man zieht Leute wie Dich rechtzeitig aus dem Verkehr um die Allgemeinheit zu schützen. Und letztendlich auch Dich selbst.

TheGrow  15.08.2015, 23:10
@Crack

Hallo crack,

leider verstehen Viele nicht, dass beim fehlen einer fundierten Fahrschulausbildung Menschen ums Leben kommen können.

Das hat der 17jährige dem der folgende Artikel gewidmet wurde auch nicht verstanden.

http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/autounfall-drei-tote-bei-fahrt-ohne-fuehrerschein-1783580.html

Der 17jährige Fahrer hat den Unfall nur leicht verletzt überstanden, drei seiner Freunde hatten hingegen nicht so viel Glück und sind beim Unfall ums Leben gekommen und ein vierter Insasse wurde schwer verletzt.

Solche Unfälle mit ähnlichen Ausgang sind ja nun auch keine Seltenheit.

Aber manche machen sich nur Gedanken, ob eine Fahrt ohne Unfall rechtliche Folgen hat. Das man mit so einer unbedachten Fahrt nicht nur seine und die Gesundheit Anderer, sondern auch  Menschenleben gefährdet, sehen einige nicht bzw. wollen es nicht sehen oder sehen es erst, wenn die besten Freunde gestorben sind, nur weil man zeigen wollte, dass man auch ohne Fahrerlaubnis gut fahren kann. Nur dann ist es für die Einsicht zu spät.

Jasonkenley 
Beitragsersteller
 15.08.2015, 21:34

vielen dank für diese antwort.
wie warscheinlich ist es denn das man 3 monate haftstrafe bekommt ? da niemand zu schaden gekommen ist.
und würde sich jemand die mühe machen anzeige zu erstatten wenn er keinen schaden erlitten hat oder sonstiges und auch nicht wissen kann ob man nun den schein hat oder nicht und wie alt man ist?
wie hoch könnte die geldstrafe denn werden ? es ist nicht zu einem schaden gekommen. und ist es möglich sich außer gerichtlich mit dem der anzeige erstattet hat zu einigen ? das er es zurückzieht wenn man reue zeigt?

TheGrow  15.08.2015, 21:49
@Jasonkenley

wie warscheinlich ist es denn das man 3 monate haftstrafe bekommt ?

Die Frage habe ich Dir schon beantwortet und meine Antwort lautete:

"kannst Du mit 17 nicht zu der im Gesetz genannten Geld.- oder Freiheitsstrafe rechnen, sondern Du wirst gem. dem Jugendgerichtsgesetz als Jugendlicher vermutlich mit einer erzieherischen Maßnahme in Form von Sozialstunden belegt."

Das Jugendgerichtsgesetz sieht wie angeführt für einen Jugendlichen weder eine Geldstrafe, noch eine Freiheitsstrafe vor, insofern ist eine Freiheitstrafe von drei Monaten schlichtweg ausgeschlossen.

Welche Folgen Dir mit 17 drohen ist in folgendem Link nachzulesen:

http://www.gesetze-im-internet.de/jgg/__5.html

würde sich jemand die mühe machen anzeige zu erstatten wenn er keinen schaden erlitten hat oder sonstiges und auch nicht wissen kann ob man nun den schein hat oder nicht und wie alt man ist?

Das kommt ja ganz da drauf an, weshalb Du aufgefallen bist. Wie Du schon sagst, der Zeuge kann ja nicht wissen, dass Du keine Fahrerlaubnis hast, aber er kann Dich wegen eines Fehlverhaltens anzeigen und die Ermittlungen in dieser Sache können dazu führen, dass Du als Fahrer ermittelt wirst.

Aber hier kann man keine Wahrscheinlichkeitsberechnung aufstellen. Es langt wenn Du es mit einer Person zu tun hattest, die alles anzeigt.

wie hoch könnte die geldstrafe denn werden

Wie ich geschrieben habe, mit 17 erwartet Dich laut Jugendgerichtsgesetz keine Geldstrafe. Lis Dir bitte den Text in dem Link durch, dort steht welche Strafe für einem 17jährigen vorgesehen sind.

und ist es möglich sich außer gerichtlich mit dem der anzeige erstattet hat zu einigen ? das er es zurückzieht wenn man reue zeigt

Nein das ist nicht Möglich. Hat die Polizei erst einmal Kenntnis von einer Straftat gem. §21 StVG wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis hat der Anzeigende keinen Einfluß mehr auf das Strafverfahren. Er muss sogar dann vor Gerichts als Zeuge aussagen, wenn er es gar nicht mehr will.


§ 48 StPO - Zeugenladung

(1) Zeugen sind verpflichtet, zu dem zu ihrer Vernehmung bestimmten Termin vor dem Richter zu erscheinen. Sie haben die Pflicht auszusagen, wenn keine im Gesetz zugelassene Ausnahme vorliegt. 

(2) Die Ladung der Zeugen geschieht unter Hinweis auf verfahrensrechtliche Bestimmungen, die dem Interesse des Zeugen dienen, auf vorhandene Möglichkeiten der Zeugenbetreuung und auf die gesetzlichen Folgen des Ausbleibens. 
 


Selbst wenn Du über 18 bist und keinen Führerschein hast, kann es immer und überall passieren, dass das auffliegt. Sonst könnte man sich den Führerschein sparen und stattdessen eine Weltreise machen. Du musst keinen Unfall machen; Auch wenn Du komplett unverschuldet in eine Kollision verwickelt wirst, bezahlt keine Versicherung. Ausserdem gibt es Routinekontrollen.

Crack  15.08.2015, 21:55

Auch wenn Du komplett unverschuldet in eine Kollision verwickelt wirst, bezahlt keine Versicherung.

Die Versicherung ist auf das KFZ abgeschlossen. Damit verursachte Fremdschäden werden also in jedem Fall beglichen, egal wer fährt.

Jasonkenley 
Beitragsersteller
 16.08.2015, 00:50

erkannt hat uns ja niemand . also wir kennen die ja nicht das war irgendeine frau
das es falsxh war weiß ich selbst und werde es auch nie wieder machen
und ja man hätte vorher drann denken sollen weiß ich auch :( aber wir haben unseren fehler eingesehen

und wollten wissen ob sie denn ein grund hat uns anzuzeigen wenn sie nicht weiß wie alt wir sind und ob fs oder nicht da ist
haben ja niemanden verletzt oder einen unfall gebaut
sie hat uns lediglich komisch angeguckt
hat vorne auf das auto gestarrt und ist dann weggegangen und hat irgendwas rausgeholt
kann natürlich auch eine flasche wasser gewesen sein oder was auch immer
aber die angst ist halt da

mstrahm  15.08.2015, 23:27

Die Versicherung zahlt wenn immer möglich nicht. Klar, Schäden am Fahrzeug ohne Verschulden sollten drinliegen. Ich bezweifle, dass sie kulant ist mit jemandem ohne FS. Es gibt skurile Fälle: Unfall mit Roller. Dem Rollerfahrer (ohne Schuld) wurde zur Last gelegt, dass er den Helm nicht auf hatte. Dies hatte Einfluss auf die Versicherungssumme.

Crack  15.08.2015, 23:36
@mstrahm

Es gibt skurile Fälle: Unfall mit Roller. Dem Rollerfahrer (ohne Schuld) wurde zur Last gelegt, dass er den Helm nicht auf hatte. Dies hatte Einfluss auf die Versicherungssumme.

Das ist eine ganz andere Sache und hat mit der KFZ-Haftpflicht nichts zu tun.

Diese ist nicht umsonst eine Pflichtversicherung und muss jeden Fremdschaden begleichen. Was sollte denn sonst ein Geschädigter tun?

mstrahm  15.08.2015, 23:19

Beweis genug ist, dass euch jemand erkannt hat. Man kann sich die Mühe schon machen: Ich kenne jemand, der hat in seinem Leben grosse Einschränkungen weil jemand ohne Fahrberechtigung ihn in einen Unfall verwickelt hat. Wir (diejenigen mit Führerschein ü18) haben Interesse daran, dass man uns nicht abschiesst.

Jasonkenley 
Beitragsersteller
 15.08.2015, 21:58

ja ich weiß aber das war nicht die frage sondern wie hoch das risiko ist das man uns anzeigt ohne beweise für irgendwas und ohne das man was davon hätte

Jasonkenley 
Beitragsersteller
 15.08.2015, 21:37

es ist ja nicht geplant sondern geschehen
und meine frage ist halt ob sich jemand die mühe machen würde jemanden anzuzeigen wenn die nicht zu schaden gekommen sind und auch nicht wissen können ob ich 17 oder 18 bin und den schein habe oder nicht?

Fahr bloß nicht rum wenn du keinen Führerschein hast! Hatte vor 2 Tagen Einen Unfall, da ein 16 jähriger mich mit seinem Motorrad angefahren hat und ich jetzt einen Gips trage und mit Krücken herumlaufen muss. Am Schluss hat sich heraus gestellt er hatte noch keinen Führerschein und sein Motorrad war nicht gemeldet. Bitte erst fahren wenn ihr einen Führerschein habt!!

Jasonkenley 
Beitragsersteller
 15.08.2015, 21:40

es kam zu keinerlei vergehen oder schäden oder bruch der verkehrsregeln

BiancaSva  15.08.2015, 21:19

Klar wegen Fahrerflucht!

xXcolmanXx  15.08.2015, 21:24
@BiancaSva

fahrerflucht ist nur wenn er/sie einen Unfall gemacht hat

Jasonkenley 
Beitragsersteller
 15.08.2015, 21:18

aber lohnt es sich für die die eventuell das kennzeichen notiert haben eine anzeige zu erstatten ? sie sind ja nicht zu schaden gekommen

Das nennt sich " Fahren ohne Fahrerlaubnis" und ist eine Straftat. Sollte man dich mehrmals ohne Führerschein am Steuer erwischen, droht sogar Knast.

Jasonkenley 
Beitragsersteller
 15.08.2015, 21:22

aber lohnt es sich für die die eventuell das kennzeichen notiert haben eine anzeige zu erstatten ? sie sind ja nicht zu schaden gekommen

und was kann beim ersten mal passieren ?
sozialstunden oder so ?

Geldstrafe, Führerscheinsperre (evtl. erst mit 21 statt mit 18)

Jasonkenley 
Beitragsersteller
 15.08.2015, 21:18

aber lohnt es sich für die die eventuell das kennzeichen notiert haben eine anzeige zu erstatten ? sie sind ja nicht zu schaden gekommen

und wie groß wäre die geldstrafe