Fahren ohne Führerschein, geklaute Kennzeichen,Auto nicht versichert?

7 Antworten

Der Kollege hat sich jedenfalls strafbar gemacht gem. § 21 Abs. 1 StVG wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis (Freiheitsstrafe bis 1 Jahr oder Geldstrafe), sowie Urkundenfälschung gem. § 267 StGB (Freiheitsstrafe bis 5 Jahre oder Geldstrafe).

Entscheiden wird es ein Richter

Er kann sich erstmal einige Jahre von seinem "Führerschein" verabschieden, bekommt eine anzeige und eventuell auch eine Geldstrafe, je nachdem ob er Vorbestraft ist oder nicht kann es sogar zu einer Haftstrafe kommen.

Genau das ist mein Kumpel passiert

Nein, das ist nicht ihm passiert, sondern er hat es getan. Und wird dafür die Konsequenzen tragen.

Kann man so nicht sagen, da das mehrere Straftaten sind.

Falsch. Das ist ihm nicht passiert. Das hat er verbockt!

Und das Strafmaß ist von vielen Faktoren abhängig.