Fahren ohne Fahrerlaubnis 125ccm Motorrad

5 Antworten

Hallo LadyRose

beim ersten Mal wird folgendes passieren:

Fahren ohne Fahrerlaubnis -> 10 - 20 TS Geldstrafe (*1

TS = Tagessätze (1 TS entspricht 1/30 des verfügbaren Netto-Monatseinkommens)

(*1 = wird ein Urteil nach dem Jugendstrafrecht gefällt, so werden i.d.R. Sozialstunden statt TS angeordnet

6 Punkte

eine Führerscheinsperre wird beim ersten Mal in der Regel noch nicht angeordnet

Sozialstunden werden in deinem Alter die Regel sein

Was ist den jz eig dabei rausgekommen mir ist genau das gleiche vorgestern passiert will aber unbedingt mein Führerschein machen :/ Situation is genau gleich

LadyRose19 
Beitragsersteller
 29.05.2014, 08:50

Also bei mir ist jetzt folgendes dabei rausgekommen: ich hab ja die "straftat" im februar begangen und habe dann erstmal bis märz gewartet. Dann kam ein brief vom landratsamt dass ich jetzt vorläufig keine praktische prüfung machen kann. Der brief ist dann zum staatsanwalt und der hat es zum jugendamt weitergeleitet. Danb kam ein brief vom jugendamt dass ich einen termin zur besprechung habe. Ich bin hin an dem tag und hatte mit meinen eltern ein gespräch mit dem sachbearbeiter dort. Ich hab reue gezeigt und mich etwas eingeschleimt. Schlussendlich habe ich dann 15 sozialstunden bekommen, die ich auch gleich in der darauffolgenden woche abgeleistet habe. also ich hätte entweder sozialstunden bekommem oder an einem verkehrserziehungskurs teilnehmen müssen. Das schlimme war nicht die strafe sondern die lange wartezeit!!! wie gesagt das ganze war im februar jetzt ist bald juni!! Und ich wurde immernochnicht freigegeben. (Und dass obwohl ich in der zeit von februar bis juni jedem der zuständig für mein fall war nachtelefoniert habe!!) Nunja wenigstens ist jetzt mein führerschein schon in greifbare nähe. Ich werde in vorrausichtlich 3 wochen freigegeben. Ärgerlich sowas denn ich bin im märz 16 geworden und bei so schönem wetter busfahren?! Mhmhmh Viel glück dir! Lg

Das war Fahren ohne Fahrerlaubnis und ohne Versicherungsschutz.

Den Führerschein kannste nun vergessen (Führerscheinsperre wird angeordnet).

Es kommt ein ordentliches Bußgeld auf Dich zu.

Fange schon mal an zu sparen.

stinkertum  15.03.2014, 12:39

Bußgeld bei einem 15jährigen? Äußerst unwahrscheinlich. Zumindest nichts vom Gericht. Eher Sozialstunden.

ginatilan  15.03.2014, 12:42

und ohne Versicherungsschutz.

wo steht denn, dass das Fahrzeug nicht angemeldet war?

wenn es angemeldet war hatte das Fahrzeug auch Versicherungsschutz

(Führerscheinsperre wird angeordnet).

beim ersten Mal noch nicht

Es kommt ein ordentliches Bußgeld auf Dich zu.

Blödsinn

luckyDog2  15.03.2014, 12:45
@ginatilan

aber nicht fuer Schwarzfahrer

ginatilan  15.03.2014, 12:55
@luckyDog2

aber nicht fuer Schwarzfahrer

es wird aber nicht der Fahrer versichert, sondern das Fahrzeug

Da ein gültiger Versicherungsvertrag besteht, liegt keine Strafbarkeit nach dem Pflichtversicherungsgesetz vor. Jedoch wird im Falle eines Unfalles die Versicherung den Versicherungsnehmer in Regress nehmen.

sicher wirst du eine Führerscheinsperre bekommen

ginatilan  15.03.2014, 12:41

beim ersten Mal noch nicht

Also mir ist vorgstern genau das gleiche passiert wie ist das bei dir jz ausgegangen ? Möchte unbedingt mein führerschein machen