Fälschung beweiserheblicher Daten PAYPAL?
Was bedeutet Fälschung beweiserheblicher Daten und ist der Straftatpunkt erfüllt wenn ich ein PAYPAL konto mit falsche Daten von der Seite FAKE IT erstellt habe und darüber leider Betrug begangen habe? Habe ich nun eine Anzeige wegen Betrug und wegen Fälschung beweiserheblicher Daten pro Fall?
2 Antworten
Der Wortlaut des § 269 StGB ist:
(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so speichert oder verändert, dass bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde vorliegen würde, oder derart gespeicherte oder veränderte Daten gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) § 267 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.
Eigentlich Jain, da gibt es unterschiedliche Urteile (die muss man genau lesen). Aber da bei dir der Vorsatz zur Vertuschung der Betrugsfälle war, tendiere ich zu Ja. Der Betrug dürfte aber die schwere Straftat sein.
Das Stichwort heißt Tateinheit. Das schwerere Verbrechen wird bestraft (aber es wirkt sich natürlich trotzdem strafverschärfend aus).
Also ja oder nein bei meinem Beispiel?