Fälschung beweiserheblicher Daten PAYPAL?

2 Antworten

Der Wortlaut des § 269 StGB ist:

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so speichert oder verändert, dass bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde vorliegen würde, oder derart gespeicherte oder veränderte Daten gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) § 267 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.

Songute 
Beitragsersteller
 12.05.2020, 16:15

Also ja oder nein bei meinem Beispiel?

Yetanotherpage  12.05.2020, 18:03
@Songute

Eigentlich Jain, da gibt es unterschiedliche Urteile (die muss man genau lesen). Aber da bei dir der Vorsatz zur Vertuschung der Betrugsfälle war, tendiere ich zu Ja. Der Betrug dürfte aber die schwere Straftat sein.

Das Stichwort heißt Tateinheit. Das schwerere Verbrechen wird bestraft (aber es wirkt sich natürlich trotzdem strafverschärfend aus).