facebook fake account strafbar
wenn jemand bei facebook einen fake account erstellt , also mit fremden fotos und so wie kann man das rauskriegen? und macht sich der jenige damit strafbar?
10 Antworten
Das Erstellen ist zunächst einmal nicht strafbar. Allerdings ist es in den AGB von Facebook nicht erlaubt. Wenn Facebook merkt, daß ein Account ein Fake ist wird der dann kommentarlos gelöscht.
Allerdings lauern ein paar Stolperfallen, wo es dann doch kriminell werden kann:
1.) Verstoß gegen das Urheberrecht: Wenn man auf einem Account (das muß noch nichtmal ein Fakeaccount sein - das kann auch Dein eigener echter sein), Bilder oder sonstiges copyrightgeschützes Material verwendetist das ein Verstoß gegen das Urheberrecht und kann beispielsweise zu einer kostenpflichtigen Abmahnung führen (sowas kostet schnell mal so um die 1000 €). Also: es dürfen nur selbst gemachte Bilder veröffentlicht werden oder Bilder, bei denen man das Einverständnis des Fotografen hat.
2.) Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht: Betrifft auch wieder beispielsweise Bildmaterial: Selbst gemachte Fotos können auch zum Problem werden, wenn darauf Personen abgebildet sind, die damit nicht einverstanden sind. Da gibt's zwar ein paar Ausnahmen: Bilder von öffentlichen Veranstaltungen oder wenn Personen nur Beiwerk sind (jemand läuft durchs Bild wenn Du grad den Kölner Dom fotografierst) oder Personen des Zeitgeschehens (Prominente, Politiker) können immer veröffentlich werden ohne jeden einzelnen Abgebildeten zu fragen.
3.) Verleumdung, Beleidigung, Betrug: Wenn Du jetzt meinetwegen für jemanden anderen einen Account erstellst und da Dinge über die Person postest und sogar noch den Anschein erregst, die Person hätte das selbst gemacht, hat diese Person natürlich das Recht, dagegen vorzugehen. Da können verschiedene Paragraphen greifen - vor allem aus dem Bereich des Persönlichkeitsrechts, Beleidigung, Veleumdung u.ä.
Derjenige könnte eine Strafanzeige gegen Unbekannt erstatten - er weiß ja nicht, wer den Account erstellt hat. Dann würde die Polizei über die Staatsanwaltschaft an facebook herantreten und die Logfiles einfordern, in denen die IP gespeichert ist, mit der auf den Account zugegriffen wurde und darüber kann der Anschluß ermittelt werden, von wo aus der Account bearbeitet wurde. Damit wäre der Inhaber des Internetanschlusses ermittelt.
Fotos die im Netz sind darfst du verwenden . Du darfst aber keine Person "vorgeben" zu sein. Also ich glaub wirklich strafbar ist es nicht solang du niemanden drohst oder andere dinge tust
Jegliches Foto im Internet stehen unter dem Urheberrecht. Die Verwendung ohne Einwilligung des Künstlers (wenn es ein gezeichnetes Bild ist) oder eben die Verwendung ohne Einwilligung des Abgebildeten ist strafbar und kann sehr teuer werden.
Nein solange nur du den Account benutzt bzw. keine falsche Identität benutzt ist es nicht strafbar. herausbekommen kann man es schon wenn du es nicht geschickt anställst, z.B deine IP/Mac Adresse >nicht änderst< vor dem erstellen. Da man im falle einer Anklage deinen Wohnort über die IP herausfinden kann.
Der Fake Account an sich ist nicht strafbar - auch wenn FB dann das Recht hat, deinen Account zu löschen - Aber Fotos ohne Genehmigung zu verwenden kann teuer werden. Es gibt ne Menge arbeitswütige Anwälte und aufmerksame Fotografen da draussen, von den Leuten, die die das Foto darstellt ganz zu schweigen. Von sowas sollte man die Finger lassen!
Da kommen mitunter einige Verstöße zusammen, die strafrechtlich relevant sind. Wenn Anzeige erstattet wird, muß Facebook auf Antrag der Staatsanwaltschaft unter Umständen die IP-Adresse herausgeben, über die sich zurückverfolgen lässt, von welcher Adresse aus das Profil eingerichtet worden ist.