Erwachsener bedroht minderjährige. Anzeige?
Hallo,
habe eben von einer Frau die ich teilweise kenne gesagt bekommen: ,,Pass auf was du tust, sonst lernst du mich richtig kennen!" . Nun ist es so, dass ich 14 und sie um die 40 ist. Habe ich das Recht Anzeige zu erstatten?
LG
19 Antworten
worauf hin denn? sie hat nur gesagt, du sollst aufpassen, sonst wirst du sie kennen lernen.
erst einmal heisst das, irgendein vorfall hat diese äußerung hervor gerufen! und desweiteren kann das heissen, das sie energisch mit den eltern redet, ein amt einschaltet oder wer weiß was tut..... denn was sie genau macht, hat sie nicht gesagt! und reden kann sie eine ganze menge - deswegen wird eine anzeige ins leere laufen -
Und weswegen, bitteschön? Wenn sie sagt, dass Du sie richtig kennenlernen wirst - wo ist da eine Drohung? Gehst Du damit zur Polizei dann werden die Dich höchstens fragen, was Du denn dagegen hast, wenn die Frau Dich mal auf ein Stück Kuchen und eine Tasse Kaffee einlädt, verstehst Du. Da muss schon also ein wenig mehr Substanz dahinter sein, bevor man eine Anzeige erstatten kann.
Das kann man nicht anzeigen, denn das ist strafrechtlich gar nichts.
Eine Bedrohung - strafrechtlich - ist eine Drohung mittels einem Verbrechen.
Ein Verbrechen ist eine Straftat, für die man mind. ein Jahr in dem Knast wandert.
Sowas wie Mord, Totschlag, Vergwaltigung, etc.
Dazu zählt keine Körperverletzung, für die ist die Mindeststrafe geringer als ein Jahr.
Zudem muß damit konkret gedrpocht werden, nicht irgendwie wachsweich.
Also konkret: "Ich mach Dich platt!". Das ist dann eine Bedrohung, für sowas wird man bestraft.
"Ich tu Dir dann was an..." - das ist schon keine mehr, da nichts Konkretes gesagt wurde.
Nicht einmal: "Ich hau die auf die Batterie!". - Das wäre eine Körperverletzung, ist kein verbrechen, damit ist eine Drohung damit auch strafrechtlich keine Bedrohung und wird demnach nicht bestraft.
Und was bleibt bei Dir übrig? Eben, nichts. Das kann Die Dir sagen, so oft sie will, nichts passiert.
"Ich mach dich platt" ist keine Bedrohung im strafrechtlichen Sinne, weil sie nicht hinreichend konkretisiert wurde. Der Täter müßte schon Zeit, Ort und Gegenstand benennen, damit das auch "Substanz" hat.
Das ist keine richtige Drohung sie hat dir nix getan, es ist kein Grund zur Anzeige
weswegen? sie hat nicht gesagt, daß sie dir körperlich was antut. sie hat dich gewarnt, was auch bedeuten kann, daß sie dir schwierigkeiten macht, wenn du was anstellst. vermutlich hatte sie doch einen grund dafür. sie könnte evtl. das jugendamt einschalten oder auch die polizei. weswegen hat sie dich denn gewarnt?