Ersatzteil Garantie auf Steuerkette bei Umtauschaktion?
Hallo liebe Community!
Ich hätte folgende Frage..
Ich hab bei meinem 116i in einer Vertragswerkstatt von BMW meine Steuerkette im Rahmen einer Umtauschaktion am 14.05.2020 wechseln lassen.
Heut morgen wollte ich zur Arbeit fahren, Auto fährt los und es gibt ein rasselndes Geräusch beim Beschleunigen. Ich habe das Auto sofort abgestellt und das Autohaus angerufen. Diese sagten mir aber, da es eine Umtauschaktion war, ist die Garantie auf die Ersatzteile ausgeschlossen.
Kann das echt sein? Ich mein ne Steuerkette die sich nach bisschen was über einem Jahr verabschiedet, obwohl sie eigentlich nagelneu ist.. Ist da was dran, dass man bei einer Umtauschaktion kein Recht auf Ersatzteilgarantie hat?
Danke euch schonmal im Voraus fürs Lesen und fürs Zeit nehmen..
3 Antworten
Garantie ist sowieso eine freiwillige Leistung.
Aber wenn es sich nicht um einen Kauf, sondern um eine Schenkung gehandelt haben sollte, haftet der Schenker nur für arglistig verschwiegene Mängel.
Wie genau hat es sich mit dieser Umtauschaktion verhalten?
Habe das Auto gekauft und habe es zum Service gebracht. BeimService sagte mir das Autohaus "hey da gibt's ne Umtauschaktion für die Steuerkette auf dein Modell" und somit wurde das in einer Vertragswerkstatt fachmännisch gewechselt.
Ich hatte mal was gelesen, dass bei Reperaturen 2 Jahre Garantie auf die eingebauten Teile sind, gesetzlich. Jetzt häng ich natürlich sehr in der Luft..
Eine Garantie erwirbt man immer nur über einen Kauf. Findet eine Reparatur innerhalb einer Garantie/Gewährleistung statt, so ergibt dies keinen Garantieanspruch auf das gewechselte Teil. Auch verlängert sich durch den Einsatz nicht die Grundgarantiezeit.
Ergo: Ja, das stimmt so.
Es kann auch nur der Kettenspanner verreckt sein und der ist einfach von außen zu Wechseln. Der Zeitaufwand beträgt nicht Mal 10 Minuten. Vielleicht ist das in irgend einer Weise wenigstens eine gute Neuigkeit.