Ersatz-Schwerbehindertenausweis: Welches Datum?
Hallo,
ich habe seit Februar letzten Jahres einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis (Antragstellung erfolgte im November 2010). Nun ist mir der Ausweis aber abhanden gekommen weshalb ich einen neuen beantragen möchte. Nun die Frage: Welches Datum auf der Vorderseite wird denn genannt, das ursprüngliche oder das Datum der Neuausstellung (in meinem Fall also entweder Dezember oder Mai/Juni)?
Ich stelle mir vor, angenommen neuer Arbeitgeber und ich lege den Ausweis vor, sieht doch komisch aus, dass ich einen gültigen Ausweis von Nov. 2010 habe, den Ausweis aber erst im Mai 2012 erhalte? Oder wird der Ersatzausweis irgendwie als "Ersatz" gekennzeichnet?
Meine Frage im allgemeinen bezieht sich nämlich darauf, ob ich irgendwelche "Einbußen" habe, sollte lediglich das neue Datum der Ersatzausweises sichtbar sein (Sonderurlaubstage, die werden ja erst ab dem Zugang des Ausweises gewährt) Wer weiß hierzu etwas? Vielen Dank im voraus!
2 Antworten
Da bist Du falsch informiert! Ausschlaggebend ist der Bescheid des Versorgungsamtes, nicht der Ausweis. Den Ausweis braucht man doch ohnehin nur für ganz bestimmte Dinge wie z.B. die Freifahrten bei der Bahn. Ich habe mir meinen Ausweis auch erst ein paar Monate nach Zugang des Bescheides ausstellen lassen, das hatte auf den Schwerbehindertenstatus gemäß Bescheid und die Rechtsfolgen wie Zusatzurlaub usw. keinerlei Einfluss.
Danke für den Stern :-)
Das Datum was auf der Vorderseite steht ist nicht ausschlaggebend, das ist ja nur das Ausstellungsdatum des Ausweis. Der Ersatz ist nicht als solcher gekennzeichnet. Wichtig auf dem Ausweis sind das Datum auf der Rückseite, welches aussagt ab wann die Voraussetzungen vorliegen und auf der Vorderseite ist wichtig wie lange dieser gültig ist. Es macht als nichst aus dass dies der Ersatzausweis ist.