Erpressung, Morddrohungen, Beledigung und Belästigung über Instagram strafbar?
Hi,
ich weiß, dass ich bei einer Rechtsberatung besser aufgehoben wäre, da mich dieses Thema aber eigentlich nicht wirklich selber betrifft und ich aus reiner Neugierde frage, frage ich einfach mal hier.
Vor ungefähr einer Woche bekamen Schülerinnen aus unserer Klasse über mehrere gefälschte Instagram Accounts Beleidungen und später sogar Morddrohungen. ("Bring dich um oder ich tue es"/"verblute qualvoll oder ich lass dich verbluten" etc.) Vor diesen Drohungen wurde ein anderes Mädchen mit der Weitergabe von Telefonnummern und Adressen erpresst, wenn sie nicht Bilder in Unterwäsche usw. schickt.
Die Eltern von einem der Mädchen hatten vor ein paar Tagen Anzeige erstattet, ihnen wurde aber gesagt, dass kein richtiger Strafbestand steht, da die Drohungen ja über Instagram kamen und auch "nicht Ernst gemeint waren" (Dazu muss man sagen, dass wenn man die eigentlichen Nachrichten liest, es schon sehr ernst klingt.) Anders gesagt, wenn ich das richtig verstanden habe, wird die Anzeige nicht weiter verfolgt. (Oder?)
Wie stehen jetzt also überhaupt die Chancen denjenigen oder diejenige zu finden? Besonders, da die Accounts gelöscht wurden (Wir haben trotzdem alles so gut wie möglich dokumentiert) und Instagram nur IP-Adressen/MAC-Adressen freigibt, wenn eine Behörde anfragt. (Heißt das, dass dann auch das amerikanische Rechtssystem ins Spiel kommt?)
Ich habe ehrlich gesagt wenig Hoffnung, da wir außerdem noch alle minderjährig sind und das Unterfangen ja schon sehr stark ausarten würde, wenn man deswegen bei Instagram anfragt. (Vielleicht liege ich da auch komplett falsch)
2 Antworten
Es gibt bei strafbaren Handlungen überhaupt keinen Unterschied zwischen Internet und "real life", soll heißen, für das Internet gibt es keine separaten Strafgesetze.
Würde mich wundern, wenn die Polizei solche Anzeige abweist, es können da aber nur die Eltern handeln, ggf. mit Rechtsanwalt.
Ich würde raten, solche Geschichten immer anzuzeigen, Minderjährige müssen das zusammen mit Ihren Eltern durchziehen.
IP-Adressen etc. müssen dann herausgegeben werden, wenn ein richterlicher Beschluß vorliegt und dieser wird ggf. erteilt im Rahmen einer Ermittlung, die Polizei alleine kann die Herausgabe der Adressen nicht anordnen.
Bekommst den Stern, wenn ich ihn vergeben kann
wieso soll "eine behörde anfragen", wenn die polizei eine anzeige abgewiese hat?
Wirklich eine Anzeige darf keine Polizei abweisen. Nur wäre es blöd wenn die Polizei weil Du mit einem Stift an die Hauswand einen Zettel gelegt hast, ermitteln müßte z. B. Aber wenn Du trotzdem auf die Anzeige bestehst muß die Polizei auch wegen sowas ermitteln. ;-)
Ich meinte damit, dass nur die Polizei an die Daten kommt. Deswegen sind meiner Meinung nach auch die Chancen sehr niedrig, da die Polizei, wie du schon sagtest, die Anzeige abgewiesen hat.