Warum ermittelt man den Täter nicht durch die IP Adresse?
Hi, ich habe ein Problem mit der Justiz. Ich werde ständig durch Facebook und instagram beleidigt, jedoch wird der Täter nicht durch die IP Adresse ermittelt.. Warum nimmt man eine Anzeige auf und leitet nicht die erforderlichen Ermittlungen ein um den Täter ausfindig zu machen?
5 Antworten
Woher willst du wissen, was und wo die Polizei ermittelt und was sie nicht macht? Abgesehen davon ist deine Anzeige Kinderkram, wofür sicher keine Sonderkommission gebildet wird. Und es recht zweifelhaft ist, einen Bagatelle-Straftäter über die IP-Adresse zu ermitteln. Mich jedenfalls könntest du so nicht packen.
Das ist kein Problem mit der Justiz, sondern mit der Strafverfolgung und der hat ein Problem mit dem Gesetzgeber.
Wenn die Polizei die IP verfolgen will, dann muss Facebook oder Instagramm erstmal die IP rausrücken. Beide Firmen sitzen im Ausland und müssen deutschen Behörden erst mal gar nichts rausgeben.
Wenn die Polizei dann die IP hat, ist die Frage, ob diese überhaupt noch nachverfolgbar ist. Da die Gesetze über die Vorratsdatenspeicherung gekippt wurden, müssen die Provider die Daten zu einer IP nur (ich glaube derzeit) drei Tage vorhalten.
Wenn also facebook nicht innerhalb von drei Tagen nach dem Vorfall die IP rausrückt, kann die Polizei die Sache nicht mehr nachverfolgen.
Das ist nicht so einfach.
Erstens ist es schwierig, überhaupt an die IP ranzukommen (Facebook & Co rücken sie ungerne raus). Die IP wird auch nicht ewig gespeichert - eventuell ist die Info schon weg.
Zweitens ist es schwierig, durch die IP den Täter zu ermitteln. Er könnte z. B. über ein öffentliches WLAN ins Facebook eingeloggt gewesen sein, oder sich hinter einem VPN versteckt haben. Eine gute Beweislage hast Du nur, wenn der Täter über einen deutschen Mobilfunkanschluss mit dem Internet verbunden war. Ein schlauer Täter würde so einen Fehler aber nicht machen.
Dann nimm Dir einen Rechtsanwalt und gehe Zivilrechtlich dagegen vor.
Dazu müssten facebook & co erstmal die IP rausrücken und dann muss über den entsprechenden provider der anschlussinhaber ermittelt werden und das ganze muss innerhalb der speicherfrist geschehen, die nur wenige wochen beträgt. Danach dürfen die verbindungsdaten vom provider gelöscht werden und der anschlussinhaber kann nie mehr ermittelt werden. Vermutlich ist die polizei eh schon überlastet und hat für solchen kleinkram keine zeit. Im internet wird man halt oftmals beleidigt und bedroht, das muss man nicht so ernst nehmen.
Leider dumme Aussage. Cybermobbing ist eine Straftat und hat bei Anzeige auch verfolgt zu werden.