Ergo-Versicherung will nicht zahlen

7 Antworten

Ich fürchte, die ERGO muß auch nicht bezahlen und beziehe mich auf meine Literatur, Auszug: "Die Haftung von Kindern findet sich in § 828 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Gemäß Absatz 1 haften Kinder bis zum Alter von 7 Jahren grundsätzlich nicht. Bei Kindern vom 7. bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres sieht Absatz 2 speziell im Straßenverkehr eine Begrenzung auf Vorsatz vor. Und schließlich bestimmt Absatz 3, dass Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres für einen Schaden nicht haftbar gemacht werden können, wenn sie nicht die erforderliche Einsicht dafür haben, ihre Verantwortlichkeit zu erkennen".

jojo401 
Beitragsersteller
 02.07.2013, 17:44

Der Junge ist 10 Jahre alt. Die Versicherung will nur nicht die volle Höhe des Schadens zahlen.

schleudermaxe  02.07.2013, 17:54
@jojo401

Ich weiß, und laut BGB wohl nicht schuldfähig und somit eigentlich keine Leistung von der Versicherung.

jojo401 
Beitragsersteller
 02.07.2013, 18:04
@schleudermaxe

Er hat das 10. Lebensjahr vollendet.

jojo401 
Beitragsersteller
 02.07.2013, 18:07
@jojo401

Es ging auch nie um das Alter des Jungen, sondern ob die Versicherung den vollen Schaden bezahlt. Sie behauptet ja, die Kratzer auf der Stoßstange sind nicht alle von dem Unfall. Und das der Unfall sich angeblich nicht so abgespielt haben kann. Dazu kann ich aber nichts sagen, weil ich nicht dabei war. Für mich hat er sich so abgespielt. Die Polizei hat es mir ja auch so mitgeteilt.

dir steht als geschädigtem ein anwalt deiner wahl auf kosten des verursachers zu.. rate ich dir in diesem falle auch zu.

user3096  03.07.2013, 04:56

selten so gelacht....

wie kommst du denn auf so eine nicht "nachvollziehbare Idee?"

Also wenn deine Idee Schule machen würde, dann braucht keiner mehr eine Rechtsschutzversicherung abschließen.... echt toll... ich würd sofort meine Rechtsschutz kündigen.

man man man.....

Linivinia  03.07.2013, 08:47
@user3096

ob du das nachvollziehen kannst oder nicht, aixclusivman, ist mir recht schnuppe..........

salmoandra  03.07.2013, 13:29
@Linivinia

ob du das nachvollziehen kannst oder nicht, aixclusivman, ist mir recht schnuppe

Da sieht man mal wie arrogant er ist.

Schreibt hier puren Unsinn, ohne eine gewisse Kenntnis in Punkto Recht zu haben und ist dann auch noch beleidigt, weil er sich nicht eingestehen kann, dass er hier absoluten Shull Bit schreibt.

Mach dir nix draus Aixclusive.

user3096  03.07.2013, 13:58
@salmoandra

ich mache mir auch daraus nichts, denn er glaubt etwas zu wissen, doch weiß er zu diesem Thema garnichts.

Aber auch zu manchen anderen Themen kann er nichts wissenwertes beitragen außer unqualifizierte Kommentare abgeben.

Sehe nur mal seine Antworten an. Entweder Sätze mit 3 Worte, vielleicht auch mal ein paar mehr, oder eben unqualifiziertes und fachlich falsches.

Aber solche Leute gibt es halt in vielen Foren.

Meine Frage ist nun, muß ich den Anwalt einschalten als Geschädigte oder die Mutter des Jungen?

Die Mutter des Jungen benötigt ihn auf keinen Fall, da sie bereits PHV-Schutz durch ihre Police in der Privathaftpflichtversicherung hat (falls Police vorhanden)!

Zu diesen Aufgaben einer PHV gehören 3 Punkte:

  1. Es wird geprüft, ob es überhaupt ein PHV-Vergehen darstellt!

  2. Falls nein, dann wird geklagt - auch vor Gericht!

  3. Ist dies ein berechtigter und versicherter Schadenfall, dann wird an den Geschädigten bezahlt!

Also wenn hier jemand einen Anwalt benötigt, dann der Geschädigte!

Gruß siola

Das ist typisch für die Versicherung. Setze der Versicherung einen Termin zur Zahlung mit dem Hinweis "sollte der Schaden bis zum ... nicht im Umfang von ... Euro erstattet worden sein, werde ich juristische Hilfe in Anspruch nehmen".

Es gibt ein Problem bei solchen, von Kindern verursachten Schäden: Im Regelfall ist das Kind nicht heranzuziehen, weil/wenn es zu klein ist. Wenn die Eltern die Aufsicht nicht verletzt haben, haften auch die Eltern nicht. Das bedeutet: Schäden, die Kinder verursachen, werden dann nicht bezahlt! - Wenn also dein Auto im Hof abgestellt ist, in dem ein Kind mit seinem Rad fährt und den PKW beschädigt, kann dir unter Umständen keinerlei Entschädigung zustehen!

Es ist also immer ein "dünnes Eis" in solchen Fällen...

Ich würde mir an deiner Stelle vermutlich einen Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt holen, über die Versicherung 70 % abrechnen und die Kratzer "beipolieren".

jojo401 
Beitragsersteller
 02.07.2013, 15:39

Ich glaube, das gilt nur für Kinder bis 7 Jahren.

jojo401 
Beitragsersteller
 02.07.2013, 15:40

Die Gegenüberstellung werde ich wohl noch abwarten müssen.

Den Anwalt mußt Du einschalten. Rufe bei der Ergo an und sagen denen das Du die Sache jetzt dem Anwalt übergibst. Du hättest bisher darauf im Rahmen Deiner Schadensminderungspflicht um die Kosten zu senken verzichtet, da Sie aber ja den Schaden nicht begleichen wollen bleibt Dir nichts anderes übrig als nun doch einen anwalt einzu schalten. Meißtens knicken Sie dann ein, weil es ja noch teurer wird. Nimm aber einen Anwalt für Verkehrsrecht.