Erfahrung Entschädigung Flugverspätung Thai Airways?

3 Antworten

Schreibe ganz einfach und sachlich an die Airline, kopiere die Unterlagen, die Du hast, und Du kriegst mindestens 400 Euro, moeglicherweise 600 erstattet. 

Thai haelt sich an die 

EU-Fluggastrechteverordnung

sarah3  23.05.2019, 08:46

Nein da NIcht-Eu-AIrline und Abflug aus Nicht-Eu-Land.

Olga251 
Beitragsersteller
 07.05.2017, 08:18

Ich habe inzwischen Rückmeldung von Thai. Sie entschuldigen sich natürlich für die Unannehmlichkeiten sind aber allen ihren Verpflichtungen (Hotel, Verpflegung etc.) nachgekommen. Geld bekommen wir nicht. :-(

Die Thai verspricht in Ihren Bedingungen, dass sie berechtigte Kosten mit Nachweis bezahlt auch ausserhalb der EU..

Ich habe für die Entschädigung eine schriftliche Zusage der Thai, alle Belege eingesandt und warte jetzt sechs Monate bereits auf das Geld.

Alles nur Hinhaltetaktik.

Nicht nach EU-Recht, weil TG kein EU-carrier ist und in dem Fall auch nicht aus der EU gestartet ist.

Penguin8  09.06.2019, 03:44

Quatsch. Egal ob EU Airline oder nicht. Sobald eine Airline Landerechte in der EU bekommt, muss sie sich ebenfalls an die EU-Fluggastrechte halten. Oder sie verliert, wenn es sich häuft, die Lande/Start Rechte. Ist bereits Airlines passiert.

Es gibt Gründe, um solche Zahlungen abzulehnen. (Berechtigte und unberechtigte. Z.B. die berühmte "Höhere Gewalt" oder "Mangelnde Abhilfebereitschaft des Passagiers" Lufthansa macht regelmässig Gebrauch davon. Gerade selbst erlebt. Die Lufthansa baut darauf das die meisten die Klage scheuen. Und die wenigen die Klagen, sind halt dann kleiner Schwund. Billiger als ALLEN zu zahlen.

LATAM, keine EU Airline, hat anstaltslos sofort bezahlt.

sarah3  09.06.2019, 09:03
@Penguin8

Nicht EU-Airlines nur bei Abflug aus der EU.

bevor Du Mist verfasst lies die Verordnung.

sarah3  09.06.2019, 10:12
@Penguin8

1) Diese Verordnung gilt

a) für Fluggäste, die auf Flughäfen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, einen Flug antreten;

b) sofern das ausführende Luftfahrtunternehmen ein Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft ist, für Fluggäste, die von einem Flughafen in einem Drittstaat einen Flug zu einem Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, antreten, es sei denn, sie haben in diesem Drittstaat Gegen- oder Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen erhalten.

Penguin8  15.06.2019, 05:32
@sarah3

Rede keinen Unsinn. Ich habe jahrzehntelang im Tourismus gearbeitet. und wurde als Gutachter vor Gericht in genau solchen Fällen eingesetzt.

sarah3  15.06.2019, 11:47
@Penguin8

du redest Unsinn, der Text und die Rechtslage ist eindeutig. Ich kenne mich damit aus. Rechte nach dem Montrealer Abkommen sind was anderes.

die EU-Verordnung greift für alle Flüge ex- und Intra-EU und für EU-Carrier inbound.

sarah3  15.06.2019, 16:13
@Penguin8

Oder meinst du das Pauschalreiserecht, da ist es anders.

Penguin8  16.06.2019, 02:53
@sarah3

Klar. Die Rechtslage ist eindeutig. Aber wenn eine Lufthansa sich weigert, muss man es einklagen. Und LH &Co bauen darauf dass nur wenige klagen.

sarah3  16.06.2019, 09:14
@Penguin8

Das ist richtig.