EOS Inkasso Otto Barzahlen seriös?
Ich habe mich mit dem EOS Inkasso geeignet eine offene Forderung von Otto zu begleichen. Ich habe diese Bar bei einem Baumarkt bezahlt nachdem ich auf der eos Webseite die Forderungsnummer eingeben habe und das Dokument mit Barcode ausgedruckt habe und einen Bong im toom Markt erhalten. Ist sowas seriös u. verlässlich? Ich denke doch schon oder? Die Forderung ist mir bekannt!
2 Antworten
Die Methode in einem Supermarkt oder Baumarkt Bargeld mit Hilfe eines Barcodes auf ein Konto aufzuladen, ist schon seit einiger Zeit auf dem Markt und ist vollkommen seriös.
Bisher kannte ich die Methode allerdings nur von Banken die keine Filiale haben und so die Möglichkeit anbieten, dass man denn noch Bargeld einzahlen kann.
Googeln ! Inkasso Gebühren von EOS sind im Zusammenhang mit Otto noch nie explizit eingeklagt worden.Auch im Verzugsfall nicht.
Grund: EOS ist eine 100 % Tochter von OTTO. Gerichte würden diese Gebühren als nicht erstattungsfahig erachten da Konzern Inkasso ;)
Schade.
OK, sorry ! Das die Forderung tituliert ist hattest Du nicht geschrieben.
Das macht die Aussage von ExInkassoMA nicht falsch. Sollten noch nachträglich Einigungsgebühren o.ä. auftauchen, müssen die auch nicht bezahlt werden.
Davon abgesehen ist zwar richtig, dass alles, was tituliert wurde, nicht mehr direkt angreifbar ist. Aber man hätte sich damals den ein oder anderen Euro sparen können, wenn man teilweise widersprochen hätte.
Kein Vorwurf, nur eine Klarstellung, falls es noch einmal jemand lesen sollte irgendwann.
Also muss man theoretisch nur das zahlen was im Schuldtitel steht? Und wenn das inkasso die Gebühren danach aber geltend machen will?
Also muss man theoretisch nur das zahlen was im Schuldtitel steht?
Ja.
Plus notwendige Kosten der Rechtsverfolgung (insbesondere beispielsweise Adressermittlung, wenn man umgezogen ist).
Plus Gerichtskosten u.ä., beispielsweise für eine Pfändungsmaßnahme.
Plus Anwaltskosten/Inkassokosten für jegliche Vollstreckungsmaßnahme. Das ist eine ganz geringe Gebühr. Inkassokosten selbst oder Rateneinigungsgebühren o.ä. ergeben normalerweise keinerlei Sinn, wenn sie nicht schon im Titel selbst drin stehen. Mit anderen Worten: Wenn es keine Pfändung u.ä. gibt, dann darf es auch keine weiteren Anwaltskosten oder Inkassokosten geben.
Kannst ja mal auflisten was verlangt wird.
Was ein Quatsch, ich hab hier Schuldtitel vom Gericht etc. Vor mir liegen. Man muss seine Rechnungen zahlen. Klare Kiste sonst wird mehr.