Einkommensteuerbescheid = Einkommensteuererklärung?
Hallo,
für einen BAFÖG-Antrag brauche ich unter anderem folgendes:
Einkommensteuerbescheid (vollständig) der Mutter für das Jahr 2010 vom Finanzamt.
Diesen habe ich unter anderem bei mir Zuhause vorliegen.
Ist der Einkommensteuerbescheid das gleiche wie die Einkommensteuererklärung von 2010?
Also ich habe nämlich die Einkommensteuererklärung von 2010 meiner Mutter vorliegen; muss diese eingesendet werden? Oder ist der Einkommensteuerbescheid wieder was anderes?
Deutschland braucht immer so viele Dokumente, das macht einen ganz unsicher °_°
6 Antworten
Deine Mutter muß die Einkommensteuererklärung machen und bekommt dann darüber einen Bescheid. Diesen Bescheid mußt Du vorlegen, nicht die Erklärung (das ist ja der Antrag an das Finanzamt)
die Einkommenssteuererklärung wird dem Finanzamt geschickt, das dann aufgrund dieser Erklärung berechnet und einen Einkommenssteuerbescheid verschickt auf dem die offiziellen Beträge stehen. Also meinen die den Einkommenssteuerbescheid.
Wie hoch das (zu versteuernde) Einkommen deiner Mutter ist, geht nicht aus ihrer Steuererklärung hervor, sondern aus dem darauf folgenden Steuerbescheid des Finanzamts.
Der kann nach oben oder unten von der Erklärung abweichen, z.B. wenn das Finanzamt Ausgaben nicht anerkennt oder Freibeträge nachträglich einsetzt, die der Steuerpflichtige vergessen hat.
Deshalb ist der Steuerbescheid ausschlaggebend.
Du gibst zuerst die Einkommensteuererklärung ab. Sie wird vom Finanzamt bearbeitt und du bekommst dann den Einkommensteuerbescheid. Man teilt dir mit, ob du Steuern zurückbekommst oder nachzahlen musst.
Den Unterschied hat magni64 ja schon zutreffend erläutert.
Das Amt braucht den Steuerbescheid für 2010. Liegt der Deiner Mutter noch nicht vor, solltest Du hilfsweise die entsprechende Steuererklärung (als Kopie) einreichen.