Einkauf mit EC-Karte eines bereits gelöschten Kontos, Lastschrift noch möglich. Wer ist strafbar?

5 Antworten

Da ein Kündigung eine einseitige Vertragsbeendigung darstellt, kennst Du den Termin des Endes dieses Vertrages. Also bist Du dafür verantwortlich, dass nach diesem Termin keine vertragslastigen Aktionen erfolgen.

Danke für die schnellen Rückmeldungen und Infos! @mepeisen: Danke für die ausführliche Erklärung. Was kann ich denn da nun tun, bzgl. dass solche Konzerne eigentlich nicht direkt Inkassobüros einschalten? Wie käm ich denn da zu meinem Recht oder zu der Möglichkeit, nicht den vollen Betrag zahlen zu müssen?

Auf meiner Rechnung steht: 1. Hauptforderung (urspr. Kaufbetrag) 2. Bankrücklastschriftkosten (5,50) 3. Addressermittlungskosten (10,00) 4. Bearbeitungsgebühr der Ingenico Payment Services GmbH (5,90) 5. Geschäftsgebühr (33,75) 6. Auslagen (6,75)

Da ich jetzt ja weiß, dass ich im Unrecht bin, bezahle ich natürlich. Bin aber natürlich auch froh, wenn ich irgendwie diese doch recht lange Rechnung etwas schrumpfen kann.

Dankeschön!

Dass es Kündigungsfristen einzuhalten gibt, ist so korrekt. Dass du sie nicht wusstest, ist eher fahrlässig, denn gewiss steht das auch in den Vertragsbedingungen, die du damals bei Kontoeröffnung unterschrieben hast. Insofern bist du natürlich an der Situation Schuld und musst den Schaden auch bezahlen.

Strafbarkeit ist hier nicht gegeben, denn Schlamperei o.ä. bedeutet nicht, dass es Vorsatz gibt.

Bezahlen musst du folgendes (am besten direkt an den Gläubiger und dem Inkasso gegenüber die Forderung zurückweisen):

* Hauptforderung

* Zinsen (maximal 5% über Basiszins)

* EC-Rücklastschrift (Gerichte erlauben teilweise maximal 3,65€. Ich persönlich akzeptiere bis zu 5€)

* Adressermittlung (bis zu 15€, ist bei Banken ne Spur teurer als bei Meldeämtern)

* ggf. Briefporto (maximal 2,50€).

Dass ein Inkassobüro eingeschaltet wurde, verstößt bei so großen Konzernen üblicherweise gegen die Schadensminderungspflicht.

Monelasa 
Beitragsersteller
 20.10.2015, 19:17

Danke für die ausführliche Erklärung. Was kann ich denn da nun tun, bzgl. dass solche Konzerne eigentlich nicht direkt Inkassobüros einschalten? Wie käm ich denn da zu meinem Recht oder zu der Möglichkeit, nicht den vollen Betrag zahlen zu müssen?

Auf meiner Rechnung steht:1. Hauptforderung (urspr. Kaufbetrag)2. Bankrücklastschriftkosten (5,50)3. Addressermittlungskosten (10,00)4. Bearbeitungsgebühr der Ingenico Payment Services GmbH (5,90)5. Geschäftsgebühr (33,75)6. Auslagen (6,75)

Da ich jetzt ja weiß, dass ich im Unrecht bin, bezahle ich natürlich. Bin aber natürlich auch froh, wenn ich irgendwie diese doch recht lange Rechnung etwas schrumpfen kann.

Dankeschön!

Die Rechtschutzversicherung würde auch wenig helfen da DU dich hier strafbar gemacht hast. Du hast einen vollendeten Betrug nach 263 StGB begangen.

Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, die keiner Bestätigung bedarf um wirksam zu werden. Also war dir bewusst das du dein Konto gekündigt hast.

Ich würde den Betrag zahlen und hoffen das Netto dich nicht anzeigt.

franneck1989  16.10.2015, 17:23

Hier hat sich niemand strafbar gemacht. Nach deiner Logik wäre jeder, der sein Konto durch eine ec-Lastschrift überzieht, ein Betrüger. Das ist absurd.

Im übrigen muss er auch keineswegs den vollen Betrag zahlen, siehe Antwort von mepeisen

mepeisen  16.10.2015, 17:01

Du hast einen vollendeten Betrug nach 263 StGB begangen.

Wie kommst du auf diesen Blödsinn? Betrug bedingt einen Vorsatz und Unwissenheit ist kein Vorsatz.

augsburgchris  16.10.2015, 17:03
@mepeisen

Wenn ich mein Konto kündige und dann mit dieser Karte nach dem Ablauf der Frist noch zahle kann ich hier durchaus Vorsatz unterstellen.

mepeisen  16.10.2015, 17:08
@augsburgchris

Nur weil ich nicht genau wusste, wann das Konto nun zugemacht wird, heißt das noch lange nicht Vorsatz.

Vorsatz ist es, wenn er von Anfang an wusste, wann das Konto zugemacht wurde und wenn er von vorn herein fest geplant hatte, Netto um Geld zu erleichtern. Das ist unmöglich zu beweisen.

Noch einmal: Schlampigkeit oder Unwissenheit ist kein Vorsatz. Lass mal die Kirche im Dorf.

Da du ja wusstest das dein Konto nich mehr besteht , könnte es auch als versuchter Betrug dargestellt werden ! Also  ! Füße still und zahlen !!!

augsburgchris  16.10.2015, 16:58

Kein versuchter, ein vollendeter. Selber die Kündigung schreiben (nachweisbar) und dann noch nach dem Kündigungstermin mit der Karte zahlen (auch nachweisbar). Da kommt man nicht leicht raus wenn es zu einem Strafverfahren kommen sollte. Bewärungsstrafe ist da noch das mindeste. 

mepeisen  16.10.2015, 17:01
@augsburgchris

Und auch wenn du es nochmal hier wiederholst: Richtiger wird das damit nicht.