Einkauf mit EC-Karte eines bereits gelöschten Kontos, Lastschrift noch möglich. Wer ist strafbar?
Hallo. Ich habe vor 3 monaten eine schriftliche Kündigung meines Girokontos mit der Post an meine Bank geschickt, daraufhin jedoch keine Kündigungs- oder Empfangsbestätigung gehalten sowie keinen Kontoschließungstermin. Da ich nun davon ausging, dass der Brief evtl. nicht zugestellt wurde (verloren gegangen-passiert ja oft), habe ich meine Karte weiter genutzt und geplant mich telefonisch mit meiner Bank in Verbindung zu setzen. Nun erhalte ich zum 05. dieses Monats einen 'letzten Kontoauszug' mit der Post, auf dem steht, dass mein Konto zum 01. des Monats geschlossen und das Guthaben auf mein neues Konto überwiesen wurde. Ich hatte jedoch zu Beginn des Monats noch bei Netto mit dieser EC-Karte per Lastschrift (Unterschrift-Zahlung) meinen Einkauf bezahlt und es wurde dabei natürlich keine Kontoprüfung vorgenommen und daher nicht erkannt, dass das Konto scheinbar schon nicht mehr existent war. Heute erreicht mich ein Schreiben des Inkassounternehmens mit einer über 60 Euro höheren Rechnung. Nachdem ich sowohl mit Inkasso-Firma als auch der betreffenden Bank telefoniert habe, die beide jede Schuld von sich und zum jeweils anderen schieben, sitze ich nun auf dieser Rechnung und frage mich folgendes: Woher hätte ich wissen sollen, dasss das Konto geschlossen wurde, ohne jegliche Bestätigung oder Information seitens meiner Bank? Hätten die das nicht vorher ankündigen müssen? Inwieweit ist der Einzelhändler (Netto) ''selbst schuld'', da sie das ''unsichere Zahlungsverfahren'' nutzen? Ist es möglich, dass ich die Inkasso-Zahlung nicht zahlen muss? Welche Rechte habe ich hier?
Ich wäre wirklich dankbar, über hilfreiche Antworten und Tipps.
PS: Aus finanziellen Gründen habe ich bisher keine eigene Rechtschutzversicherung.
5 Antworten
Da ein Kündigung eine einseitige Vertragsbeendigung darstellt, kennst Du den Termin des Endes dieses Vertrages. Also bist Du dafür verantwortlich, dass nach diesem Termin keine vertragslastigen Aktionen erfolgen.
Danke für die schnellen Rückmeldungen und Infos! @mepeisen: Danke für die ausführliche Erklärung. Was kann ich denn da nun tun, bzgl. dass solche Konzerne eigentlich nicht direkt Inkassobüros einschalten? Wie käm ich denn da zu meinem Recht oder zu der Möglichkeit, nicht den vollen Betrag zahlen zu müssen?
Auf meiner Rechnung steht: 1. Hauptforderung (urspr. Kaufbetrag) 2. Bankrücklastschriftkosten (5,50) 3. Addressermittlungskosten (10,00) 4. Bearbeitungsgebühr der Ingenico Payment Services GmbH (5,90) 5. Geschäftsgebühr (33,75) 6. Auslagen (6,75)
Da ich jetzt ja weiß, dass ich im Unrecht bin, bezahle ich natürlich. Bin aber natürlich auch froh, wenn ich irgendwie diese doch recht lange Rechnung etwas schrumpfen kann.
Dankeschön!
Dass es Kündigungsfristen einzuhalten gibt, ist so korrekt. Dass du sie nicht wusstest, ist eher fahrlässig, denn gewiss steht das auch in den Vertragsbedingungen, die du damals bei Kontoeröffnung unterschrieben hast. Insofern bist du natürlich an der Situation Schuld und musst den Schaden auch bezahlen.
Strafbarkeit ist hier nicht gegeben, denn Schlamperei o.ä. bedeutet nicht, dass es Vorsatz gibt.
Bezahlen musst du folgendes (am besten direkt an den Gläubiger und dem Inkasso gegenüber die Forderung zurückweisen):
* Hauptforderung
* Zinsen (maximal 5% über Basiszins)
* EC-Rücklastschrift (Gerichte erlauben teilweise maximal 3,65€. Ich persönlich akzeptiere bis zu 5€)
* Adressermittlung (bis zu 15€, ist bei Banken ne Spur teurer als bei Meldeämtern)
* ggf. Briefporto (maximal 2,50€).
Dass ein Inkassobüro eingeschaltet wurde, verstößt bei so großen Konzernen üblicherweise gegen die Schadensminderungspflicht.
Danke für die ausführliche Erklärung. Was kann ich denn da nun tun, bzgl. dass solche Konzerne eigentlich nicht direkt Inkassobüros einschalten? Wie käm ich denn da zu meinem Recht oder zu der Möglichkeit, nicht den vollen Betrag zahlen zu müssen?
Auf meiner Rechnung steht:1. Hauptforderung (urspr. Kaufbetrag)2. Bankrücklastschriftkosten (5,50)3. Addressermittlungskosten (10,00)4. Bearbeitungsgebühr der Ingenico Payment Services GmbH (5,90)5. Geschäftsgebühr (33,75)6. Auslagen (6,75)
Da ich jetzt ja weiß, dass ich im Unrecht bin, bezahle ich natürlich. Bin aber natürlich auch froh, wenn ich irgendwie diese doch recht lange Rechnung etwas schrumpfen kann.
Dankeschön!
Die Rechtschutzversicherung würde auch wenig helfen da DU dich hier strafbar gemacht hast. Du hast einen vollendeten Betrug nach 263 StGB begangen.
Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, die keiner Bestätigung bedarf um wirksam zu werden. Also war dir bewusst das du dein Konto gekündigt hast.
Ich würde den Betrag zahlen und hoffen das Netto dich nicht anzeigt.
Hier hat sich niemand strafbar gemacht. Nach deiner Logik wäre jeder, der sein Konto durch eine ec-Lastschrift überzieht, ein Betrüger. Das ist absurd.
Im übrigen muss er auch keineswegs den vollen Betrag zahlen, siehe Antwort von mepeisen
Wenn ich mein Konto kündige und dann mit dieser Karte nach dem Ablauf der Frist noch zahle kann ich hier durchaus Vorsatz unterstellen.
Nur weil ich nicht genau wusste, wann das Konto nun zugemacht wird, heißt das noch lange nicht Vorsatz.
Vorsatz ist es, wenn er von Anfang an wusste, wann das Konto zugemacht wurde und wenn er von vorn herein fest geplant hatte, Netto um Geld zu erleichtern. Das ist unmöglich zu beweisen.
Noch einmal: Schlampigkeit oder Unwissenheit ist kein Vorsatz. Lass mal die Kirche im Dorf.
Da du ja wusstest das dein Konto nich mehr besteht , könnte es auch als versuchter Betrug dargestellt werden ! Also ! Füße still und zahlen !!!
Kein versuchter, ein vollendeter. Selber die Kündigung schreiben (nachweisbar) und dann noch nach dem Kündigungstermin mit der Karte zahlen (auch nachweisbar). Da kommt man nicht leicht raus wenn es zu einem Strafverfahren kommen sollte. Bewärungsstrafe ist da noch das mindeste.
Und auch wenn du es nochmal hier wiederholst: Richtiger wird das damit nicht.
Wie kommst du auf diesen Blödsinn? Betrug bedingt einen Vorsatz und Unwissenheit ist kein Vorsatz.