Einbürgerung trotz Schwangerschaft?
Hallo ich habe mal eine frage an euch weil im Internet werde ich nicht fündig ! Also jemand aus dem Bekanntenkreis steht kurz vor ihrer Einbürgerung das was ihr fehlt ist eine Beschäftigung in Deutschland. Da sie ihre Ausbildung abgeschlossen hat sucht sie aber findet nix. So meine eigendliche frage. Sie ist wahrscheinlich zu 99% schwanger ! Wird sie trotzdem eingebürgert oder gibt es da Probleme das sie sie nicht einbürgern ? Ich hoffe ihr könnt mir helfen ???
2 Antworten
Wie ist das Verhältnis zum Vater? (Beziehungsstatus?) warum ist sie in Deutschland, Ausbildung hier gemacht? In Deutschland bei einer Krankenkasse? Prinzipiell könnte es sein, dass sich die Einbürgerung verschiebt, aber wenn das Kind in Deutschland geboren wird und somit die deutsche Staatsbürgerschaft erhält, wird die Mutter im Regelfall eingebürgert (und wenn dann zumindest die nächsten 18 Jahre eine Aufenthaltserlaubnis je nach dem um welche Nationalität es geht.)
Wie meinst du das mti dem Arbeitsmarkt. ??
Dein Verhalten auf dem Arbeitsmarkt.
Haltr dich an die tollen Tips deiner hilfreichsten Antwort und du wirst sehen wo du mit dem Unfug landest
Hallo Ausbildung hier gemacht eine Krankenkasse auch Beziehungsstatus : zusammen sie ist auch hier seit fast 18 Jahren alles so wie es sein sollte ! Das Einbürgerungs Amt hat ja auch gesagt sobald sie eine Arbeit hat wird sie sofort eingebürgert ! :) aber da ist halt jetzt das Kind im weg und wenn es verschoben wird muss sie dann ohne Staatsbürgerschaft rumlaufen ? Das echt kompliziert :)
Sie soll zum Arzt gehen sich "krank schreiben" lassen zum Amt gehen und dann wird sie die Staatsbürgerschaft wohl bekommen, weil sie ja jetzt krank und vorerst arbeitsunfähig ist.
Danke hoffen wir mal das alles glatt läuft ;)
Es gibt wenige Behörden die den zwar sachlichen, aber moralisch falschen Ansatz verfolgen das schwangerschaft und der dadurch entstabndene Sozalleistungsbezug selbst verschuldet sind.
Insofern sollte das normalerweise klein Problrem sein
Ob das Kind deutsch ist oder nicht hat normalerweise nichts mit der Einbürgerung zu tun. Und deutsch wird Kind nur wenn Mutter/Vater seit 8 Jahren durchgehen rechtmäßig in D ist und eine Niederlassungserlaubnis besitzt, bzw freizügigkeitsberechtigter EU-Bürger uist (was man mit ALG II nicht ist)
Krankschreibung hat da keine Auswirkung.
Entscheidend ist das Verhalten auf dem Arbeitsmarkt