Ein Paket und der Zoll, wie kommt es an?

3 Antworten

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Vollständige Angben heißt: Ausführliche Rechnung mit genauer Produktbeschreibung ("Buch" ist zuwenig, "Buch, Anzahl, Titel" sind gefordert) und genauer Kostenaufstellung (bei 1 Buch Warenwert und Versandkosten, bei mehreren der jeweilige Preis des Artikels und halt die Versandkosten (natürlich gesamt, nicht pro Artikel)). So außen am Paket in einem Umschlag (z.B. "for customs purposes" betitelt) geht es mit DHL zu Deiner Haustür. (Außer es sind verbotene Artikel - z.B. Bücher, die auf dem Index stehen.) Dann zahlst Du bei DHL.

Ich habe auch schon gehört, dass man, wenn man Post vom Zoll bekommt, die Unterlagen hinschicken kann - dazu habe ich aber keine Erfahrung. Es heißt, dann kommt das Paket hinterher ebenfalls mit der Post zu Dir und Du bezahlst an der Haustür. Ob dadurch aber Zusatzkosten (innerdeutscher Paketversand, Abfertigungsgebühr von DHL, o.ä.) entstehen, kann ich nicht mit Sicherheit sagen - halte es aber für nicht unwahrscheinlich.

Zum Zoll hinfahren und das Paket abholen bringt halt nur den Zeitaufwand mit sich (und die eigenen Fahrtkosten). - aber sonst keine Zusatzkosten.

Geh davon aus, dass, wenn Du Unterlagen zum Zoll schickst, das Paket auf jeden Fall geöffnet wird. Der Zoll möchte ja sicher sein, dass Erklärung + Inhalt zusammen passen. (Die Rechnung im Paket sollte dann inhaltlich mit Deinen Angaben identisch sein!!).

Der Zoll hat IMMER das Recht das Paket zu öffnen bzw.öffnen zu lassen und ein persönliches Erscheinen anzuordnen. Nutzt es aber natürlich nicht immer. 100%ig kannst Du den Ablauf also nicht planen. Ist aber eine ordentliche/vollständige Erklärung außen am Paket, ist die Wahrscheinlichkeit, dasss das Buch direkt zu Dir kommt, hoch.

Kuro48 
Beitragsersteller
 14.04.2013, 15:02

Vollständige Angben heißt: Ausführliche Rechnung mit genauer Produktbeschreibung ("Buch" ist zuwenig, "Buch, Anzahl, Titel" sind gefordert) und genauer Kostenaufstellung (bei 1 Buch Warenwert und Versandkosten, bei mehreren der jeweilige Preis des Artikels und halt die Versandkosten

OK, dann werde ich da nochmal nachsehen müssen was sich machen lässt. Das was du angibst ist soweit gegeben zumindest im Paket sind dann alle Artikel auch detailliert aufgeführt nur beim Versand hat der Händler seine Schwächen.

Zum Zoll hinfahren und das Paket abholen bringt halt nur den Zeitaufwand mit sich (und die eigenen Fahrtkosten). - aber sonst keine Zusatzkosten.

Na ja, abholen würde mich dank der großen Wegstrecke und den nötigen Verkehrmitteln um die 10 Euro und mehr kosten. Ich nehm mal an, höher käme eine Bearbeitungsgebühr auch nicht. ;) Da drück ich lieber dem Postboten 5 Euro mehr in die Hand spar aber noch Geld und bin keine 3-4 oder mehr Stunden unterwegs.

(Die Rechnung im Paket sollte dann inhaltlich mit Deinen Angaben identisch sein!!)

Außer den Versandkosten ja, aber das wäre dann ja nicht mein Fehler. Ich will ja den korrekten Wert zahlen, aber ich kann nicht nach Japan und dem Shop in den Hintern treten die Kosten draufzuschreiben, den Wert kann ich gezwungenr Maßen nur nachreichen.

Du wirst wahrscheinlich einen Brief vom Zoll bekommen wo drauf steht, dass du die Ware an dem genannten Zollamt abholen sollst.

DHL bzw. die Post hat damit nichts am Hut, bei denen musst du nichts bezahlen, denn der Zoll kassiert dein Paket ein und hält ihn einen gewissen Zeitraum im Lager bei denen bis du ihn abgeholt hast und den Betrag beglichen hast.

Wenn die den genauen Wert des Pakets wissen bzw. die Rechnungen dabei sind sowie die Versandkosten aufgelistet sind kannst du dein Paket abholen und bezahlen.

Wenn die Unterlagen fehlen bzw. nicht Vorhanden sind kannst du sie nachreichen.

Kuro48 
Beitragsersteller
 13.04.2013, 17:16

Hatte schonmal beim Zoll angerufen vor geraumer Zeit und die haben mir gesagt, dass eben auch zu verzollende Pakete NICHT zwingend abgeholt werden müssen, deswegen frag ich ja. Also geht es doch ohne hin zu müssen, die Frage ist eben die Form der Regelung etc.

http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Post-Internet/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Verfahren/Verfahren_node.html

entweder bekomst du das Paket durch DHl nach Hause

Quote:

wenn

  • keine Abgaben entstehen und die Sendung keine Waren enthält, die Verboten oder Beschränkungen unterliegt

  • Abgaben entstehen, aber keine Waren enthalten sind, die Verboten und Beschränkungen unterliegen oder besondere Förmlichkeiten erfordern und der Wert der Sendung durch eine vollständige und korrekt ausgefüllte Zollinhaltserklärung nachgewiesen wird sowie eine möglichst an der Außenseite der Sendung angebrachte korrekte Handelsrechnung vorliegt.

In diesen Fällen übernimmt die Deutsche Post AG die zollamtliche Abfertigung in Vertretung des Anmelders oder Empfängers.


oder Du musst das Paket im Zollamt abholen - Du bekommst dann eine Benachrichtigungskarte

Quote:

Postsendungen werden immer an ein Zollamt weitergeleitet, wenn eine direkte Zustellung nicht möglich ist.

Das ist dann der Fall, wenn Angaben zum Inhalt der Sendung fehlen und/oder die Angaben darauf hindeuten, dass sie unvollständig oder fehlerhaft sind. So ist z.B. die Angabe "Geschenk" in der Zollinhaltserklärung CN 22 oder CN 23 einer Sendung häufig nicht glaubwürdig, wenn die Aufmachung der Sendung auf einen kommerziellen Versender schließen lässt.

Die Sendungen werden in vielen Fällen ebenfalls an ein Zollamt weitergeleitet, wenn Waren enthalten sind, die Verboten und Beschränkungen unterliegen oder die wegen handelspolitischer Maßnahmen oder Bestimmungen des Außenwirtschaftsrechts besonderen Förmlichkeiten erfordern.

Bei Sendungen, die bei einem Zollamt abzuholen sind, wird erforderlich, dass die fehlenden Angaben vom Empfänger selber, z.B. durch Vorlage einer Handelsrechnung, gemacht werden. In der Regel ist eine mündliche Zollanmeldung ausreichend, in einigen Fällen kann aber auch eine schriftliche Zollanmeldung erforderlich werden.

Kuro48 
Beitragsersteller
 13.04.2013, 17:15

Die Seite vom Zoll kenne ich und der Artikel ist ein simples Buch. Problem ist:

der Wert der Sendung durch eine vollständige und korrekt ausgefüllte Zollinhaltserklärung nachgewiesen wird

Ob eben das was der Shop als solches dem Paket beiliegt denn korrekt und ausreichend genug ist

die Angabe "Geschenk" in der Zollinhaltserklärung CN 22 oder CN 23 einer Sendung häufig nicht glaubwürdig, wenn die Aufmachung der Sendung auf einen kommerziellen Versender schließen lässt.

Dies habe ih gar nicht vor anbringen zu lassen und meines Wissens macht dies der Shop auch nicht von selbst.

Dein Text ist schön und gut, aber das kann ich auch beim Zoll lesen und bezieht sich sehr allgemein auf meine Fragen. ^^'' Was ich zahlen muss, das es vollständig sein muss (aber eben nicht was mit vollständig gemeint ist) etc. ist mir klar. Mir gehts eben um die Frage mit dem Versand, ob der Zoll das dann auch über die Post macht (da ich schon von einigen hörte das da der Zoll angeblich selbst per Brief das Geld forderte) und ob mit dem Zoll zu reden ist soetwas zu Mailen oder hin zu schicken statt selbst zu kommen.

frodobeutlin100  13.04.2013, 20:23
@Kuro48

zum Zollamt musst du schon persönlich .... wenn Du die Karte bekommst und zwar innerhalb von 14 Tagen, sonst wird die Sendung zurückgeschickt ....