Ein Jahr keine Einnahmen als Selbständige- dann keine Kosten steuerlich absetzbar?

7 Antworten

Das Finanzamt liegt hier falsch. Nur wenn Du über Jahre hinweg nur Verluste produzierst, kann man einen Hobby-Betrieb unterstellen. Wenn du einen ordentlichen Abschluss mit einer Einnahme- Überschussrechnung vorlegst muss das Finazamt deine Ausgaben anerkennen. Gegen den Bescheid sofort Einspruch einlegen und eventuell einen Steuerberater mit einschalten.

Hallo sillymilly, das sind zwei verschiedene Aspekte. Deine Ausgaben können nur Deinen Gewinn mindern und dann im Rahmen der gemeinsamen Veranlagung zu ESt auch EURE Steuern, aber keinesfalls den Gewinn Deines Mannes. Im Hinblick auf Einkünfte, die gerade in Höhe der Ausgaben liegen, wird das Finanzamt in Bezug auf Deine Tätigkeit von einer Liebhaberei ausgehen. Du kannst dies zwar anfechten, aber aus Deinen Hinweisen sehe ich keine Aussicht auf Erfolg.

Selbstevrständlich kannst du Kosten auch dann absetzen, wenn Du keine Zahlungseingänge hattest oder Verluste gemacht hast und diese entweder mit künftigen Einnahmen als Verlustvortrag oder aktuellen anderen Einkünften verrechnen. Ein Unternehmen zB welches erstmal ein Produkt entwickelt um es in ein paar Jahren zu verkaufen macht anfangs ja auch keinen Umsatz.

Bei dir dürfte es wohl eher so sein, dass das FA unterstellt, dass du keine dauerhafte Gewinnerzielungsabsicht verfolgst - das kann haarig werden aber da sollte euer Steuerberater helfen können.

sillymilly 
Beitragsersteller
 20.07.2008, 11:47

das meinete ich auch!Ich habe ja schon in vergangenen Jahren Gewinne erzielt und meine Freiberuflichkeit wurde anerkannt! Aber meine jetzigen Verluste( Reisekosten, Telefon..) müssten doch auch berücksichtigt werden!Ich habe ja auch ein paar Zinseinkünfte-ddie soll ich voll versteuern!Kann doch nicht sein!

das Finazamt handelt richtig, weil ich wirklich von Null-Einnahmen nichts abziehen kann

in dem Falle ist Gewerbe und die EstE deines Mannes getrennt zu betrachten..allerdings löst sich das ganze ja durch die im Endeffekt gemeinsame Veranlagung wieder auf

Ganz allgemein:

Für ein Gewerbe oder eine Freiberufliche Tätigkeit wird immer eine (einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) pro Geschäftsjahr gemacht.

In diesem Fall steht 'unter dem Strich' eine negative Zahl, also Verlust. Das kommt in die Anlage GSE der Einkommensteuererklärung.

Bei einem gemeinsam veranlagten Ehepaar mindert das dann das gemeinsame zu versteuernde Einkommen und kann daher zu einer Steuerrückzahlung führen.

Auch für ein Jahr mit Verlust ist wie sonst eine Umsatzsteuerererklärung zu schreiben.

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