Ein Freund von mir hat mich unerlaubt fotografiert?
Ich möchte nicht dass irgendwer von mir Fotos macht. Er weigert sich es zu löschen was kann ich tun. Er meinte es wäre ja ein Andenken und man bräuchte Fotos ich will es aber nicht
8 Antworten
Zunächst einmal: Jeder darf Dich auch ohne Deine Erlaubnis fotografieren. Das ist nicht strafbar, dafür kannst Du keinen anzeigen und auch juristisch keine Löschung durchsetzen.
Das Recht am eigenen Bild bezieht sich lediglich auf die Veröffentlichung des Bildes. Das darf der Fotograf nur mit Deiner Zustimmung. Eine Veröffentlichung ist beispielsweise ein Post auf Facebook.
Allerdings gibt es eine Ausnahme: Eine Aufnahme von Dir in Deinem "höchstpersönlichen Lebensbereich" ist ohne Erlaubnis strafbar. (§201a StGB). Das richtet sich vor allem gegen Paparazzis.
Wenn die Aufnahme nicht bei Dir zu Hause oder an einem vergleichbaren Ort entstanden ist, oder Du in einem hilflosen Zustand warst oder noch keine 18 bist und nackt warst, dann greift der Paragraph nicht und ist das Fotografieren selber zulässig.
Du hast nun zwei Möglichkeiten:
a) Du suchst einen Weg außerhalb des juristischen, um das Foto zu löschen. Dein Freund hat ein Umfeld (Eltern, andere Freunde), die auf ihn einwirken können. Macht ihm klar, dass es eine Sache des Respekts ist, kein Bild von jemandem aufzuheben, der das nicht möchte. Sozialer Druck kann Wunder bewirken.
b) Du änderst Deine Haltung. Ist es nicht toll, dass Du ihm so wichtig bist, dass er ein Foto von Dir gemacht hat und behalten möchte? Andenken beschafft man sich ja nur von etwas, an das man denken möchte. Ist das nicht toll? Offenbar kann er Dich gut leiden und ihm gefällst Du auf dem Bild.
Hallo,
es dürfen nicht einfach Fotos von jemanden, in diesem Fall von Dir, gemacht werden ohne eine Erlaubnis/ Zustimmung. Das Recht am eigenen Bild ist somit verletzt und er muss das Foto/ die Fotos wieder löschen wenn Du darauf bestehst. Anderenfalls macht er sich strafbar und Du kannst die ganze Sache zur Anzeige bringen. Er ist verpflichtet diese Bilder von Dir wieder zu löschen, ob er nun will oder nicht.
Was du da redest ist absoluter Quatsch, das "Recht am eigenen Bild" regelt dass niemand Bilder von jemandem veröffentlichen darf!
Nicht nur einfach irgendwas, was man mal irgendwo gehört hat irgendwie interpretieren, klar kann man "Recht am eigenen Bild" falsch verstehen, deswegen gibt es diesen Begriff eigentlich ja auch gar nicht, das ist nur umgangssprachlich aber es ist kein juristischer Begriff
Von dir hatte ich eigentlich mehr erwartet.
Das Recht am eigenen Bild ist somit verletzt
Hast du das überhaupt schon mal gelesen ? Da geht es nämlich nur um die Veröffentlichung der Bilder, was hier nicht der Fall ist
ist was schlimmes auf dem Foto.
wenn nicht, würde ich deshalb kein aufriss machen, da es ja ein freund von dir ist und er gerne ein Foto von dir hätte.
dein freund sieht es anders
Du kannst Ihn anzeigen
Du hast ein Recht am eigenen Bild, d.h. du allein darfst bestimmen ob ein Foto von dir gemacht wird und ob es weitergegeben werden darf oder nicht. Ein unerlaubtes Foto von dir ist ein Verstoß gegen dieses Gesetz. Dein Freund muss das Bild löschen, sonst macht er sich strafbar.
nicht nur orgendwas verlinken, sondern auch mal lesen was da so drin steht:
"Es besagt, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber bestimmen darf, ob und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden."
Da geht's nicht darum ob bilder gemacht werden, sondern ob sie veröffentlicht werden dürfen, nachdem sie gemacht wurden
Auch das bloße Anfertigen von Bildern kann fällt unter dieses Persönlichkeitsrecht, siehe hierzu:
Nach heutiger Rechtslage aber ist das bloße Erstellen eines Fotos auch ohne Veröffentlichungsabsicht – da es nicht unter § 22 KunstUrhG fällt – am allgemeinen Persönlichkeitsrecht zu messen
Und ist dabei nicht sehr aussagekräftig . Zuviel "kanns" im Artikel . . Die Gerichturteile darüber sind erstens zivilrechtlich und alles Einzelfälle. Präzedensfälle sind in Deutschland nicht an andere Gerichte bindend . Liegt also im Ermessen des Richters
1. sprichst du vom "Recht am eigenen Bild", ist damit regelmässig der §22 KunstUrhg gemeint und dabei handelt es sich nur um die Regelung der Veröffentlichung
2. nicht alles was bei Wikipedia so geschrieben steht ist auch tatsächlich so richtig
3. Die Regelungen, wann ein Bild aufgenommen nicht aufgenommen werden darf kannst du im § 201a nachlesen, da heisst das dann aber nicht "Recht am eigenen Bild" sondern "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen"
Und wie stellt man sicher dass es gelöscht ist?
Am Besten ist es wenn du dabei bist wenn dein Freund das Bild löscht, dann siehst du es ja selber, denn sein Handy durchsuchen darfst du natürlich nicht und deswegen zur Polizei zu gehen (die hätte das Recht das Handy sicherzustellen und nach "Beweismaterial" zu suchen) wirkt sich vermutlich nicht positiv auf die Freundschaft aus, auch wenn du das theoretisch natürlich machen könntest, denn es ist wie gesagt eine Straftat.
Hast du deinen Link überhaupt gelesen? Der besagt nämlich nur aus , daß das VERÖFFENTLICHEN , nicht das Anfertigen der Bilder verboten ist
Finde einfach dass es unvorteilhaft aussieht, kann mich nicht besonders leiden