Ein Freund hat mit meinen auto einen unfall gebaut wer bezahlt da jetzt meinen Auto schaden?
Hallo diese nacht hat ein kumpel von mir einen unfall gebaut ist nicht viel passiert war sehr glatt auf der straße und bmw wie jeder weiß rutscht hinten sau schnell weg und erst recht bei 193PS... und jetzt habe ich ne frage kann mann den Auto schaden über die privat haftpflicht von meinen kumpel bezahlen lassen weil das auto ist nicht einmal ein tag alt v.v? und da ist zwar nur stoßstange kotflügel dann bissl die maske vorn kaputt und die radausschale?? ich hoffe sie können mir weiter helfen mfg
9 Antworten
Die Privat-Haftpflicht zahlt keine Schäden an Autos nur an Personen. Es ist nun zu klären, wie Ihr Auto versichert ist und wie alt der Fahrer ist bzw. ob er in der Versicherung mit eingeschlossen ist. Zunächst muss das Auto Vollkasko versichert sein, da es sich um Selbstverschulden handelt und es einen Blechschaden gegeben hat, der nicht in der Teilkasko mit versichert ist. Ist das der Fall kommt es darauf an, ob der Ihr Kumpel in dieser Versicherung mit eingeschlossen ist. Meistens gibt es einen Tarif in dem weitere Fahrer ab 25 Jahren eingeschlossen sind. Ist das Auto also Vollkasko versichert und der Fahrer über 25 Jahre bestehen gute Chancen das Gekd von der Versicherung wieder zu bekommen.
Das bezahlt keine Privathaftpflicht. Da wird dein Kumpel wohl in seine Tasche greifen müssen.
Ja grosser Meister, da hast Du leider Pech gehabt wenn das Auto nicht vollkasko versichert ist.
Eine private Haftpflicht zahlt jeden Schaden, der nicht durch das Führen eines Fahrzeugs verursacht wurde.
Es wäre etwas anderes, Du hättes das Fahrzeug abgestellt, mit einem Bremskeil gesichert, und Dein Kumpel benutzt aus Spass den Keil vor dem Rad als Fussball, das Fahrzeug setzt sich so in Bewegung und rollt vor eine Wand, den Schaden zahlt die Haftpflicht des Verursachers. Wobei auch hier die Versicherung einen Vorsatz prüft, und Gegebenenfalls den Versicherungsnehmer, sprich Verursacher anschliessend in Haftung nimmt.
Da dein Fahrzeug sicher Vollkasko versichert ist, kannst du den Schaden bei deiner Versicherung einreichen. Den Schaden über die Privathaftpflicht deines Freundes abzuwickeln wird nicht fruchtbar sein. Ggf. kannst du privatrechtlich Ansprüche geltend machen.
nein auf keinen Fall! Unfälle mit Motorisierten Fahreugen zahlt niemals eine Privathaftpflicht. Entweder deine Vollkasko oder du versuchst dir das Geld von deinem Freund wieder zu beschaffen