Ehefähigkeitszeugnis für Spanien
Hallo, mein Freund ist Spanier und ich Deutsche. Wir möchten nächstes Jahr in Spanien heiraten. Dafür benötige ich das Ehefähigkeitszeugnis. Jedoch muss mein Verlobter anwesend sein und auch Dokumente vorlegen. Ich schätze mal, dass wir die spanischen Dokumente evtl. übersetzen lassen müssen. Gibt man beim Standesamt die Dokumente jetzt einfach ab oder werden da evtl. viele Fragen gestellt? Das Problem ist nämlich, dass mein Freund kaum deutsch spricht und ich als Verlobte darf nicht übersetzen. Vielleicht war jemand ja in der gleichen Situation wie ich.
3 Antworten
Frag das am besten die zuständige Behörde, dann hast du eine ganz sichere Aussage. Das Standesamt hat bestimmt auch eine Telefonnummer :)
Habe ich versucht. Die haben momentan so viel zu tun. Soll am besten nächstes Jahr erst anrufen und vorbeikommen.
Ihr heiratet in Spanien... Für was brauchst du die spanischen Dokumente dann übersetzt?
Ehefähigkeitsbescheinigung für deinen Mann, der Spanier ist: Er geht auf's Registro Civil, erklärt an Eides statt, dass er nicht verheiratet ist und bekommt dort die Urkunde direkt ausgehändigt.
Ehefähigkeitsbescheinigung für dich, als Deutsche, für Spanien: Du gehst auf das zuständige deutsche Einwohnermeldeamt und lässt dir eine Personenstandsurkunde ausstellen. Ich hatte das damals über das Internet beantragt und zwar bei dem Standesamt, wo meine Geburt beurkundigt war. Die Bescheinigung wurde international ausgestellt, d.h. mehrsprachig und in Spanien problemlos anerkannt.
Ansonsten - ihr heiratet ja in Spanien - müsst ihr entweder aufs Registro Civil, um euch zu erkundigen, welche Unterlagen ihr braucht, oder in die Kirche, in der ihr heiratet. In Spanien heiratet man entweder standesamtlich oder kirchlich. Die kirchliche Heirat wird später beim Standesamt nur eingetragen (Papiere bekommt man nach der Heirat in der Kirche).
Solteros: Certificación Literal de Nacimiento (expedida por el Registro Civil del lugar de nacimiento); Certificación de Empadronamiento de los dos últimos años; Fe de Estado de Declaración Jurada del mismo; Instancia, firmada por ambos (se facilita en este Registro Civil y se cumplimenta en el acto de comparecencia); 2 testigos con fotocopia DNI dieses ist fuer Ledige, fuer Geschiedene/Verwitwete entsprechend mehr Dokumente Extranjeros: Misma documentación (según estado civil), legalizada y traducida (en su caso) por la Embajada o Consulado correspondiente. Acreditar documentalmente si la Ley Personal de su país le exige la publication de Edictos/Proclamas al contraer matrimonio civil en España asi como Certificado de Aptitud Matrimonial si en su país exige.