Ebay Kleinanzeigen: Wie lange muss ich einen Gegenstand als Verkäufer Aufbewahren bis sich der Käufer wieder meldet?
Vorige Woche meldete sich ein Käufer mit „Ok., wann kann ich die Ware abholen?“ Ich schrieb ihn sofort wo und von wann bis wann er die Ware entgegennehmen kann. Damit ist rein rechtlich nach meiner Meinung ein Kaufvertrag zustande gekommen. Da ich die Sachen von minderem Wert aber so schnell wie möglich los werden möchte, habe ich ihm nach 6 Tagen geschrieben ob er noch Interesse daran hat. Bisher hat er sich aber noch nicht wieder gerührt. Wie lange muss ich die Ware für ihn reservieren beziehungsweise aufbewahren?
4 Antworten
Hallo,ich würd ihm nochmals eine frist geben von maximal 2 Tagen schriftlich und würd das speichern!Anschließend musst du ,wenn er sich nicht meldet,ja davon ausgehen das er vom Kaufvertrag zurück tritt.Das würd ich alles in die Mail mit reinschreiben das das vorrecht der Reservierung bei nicht melden erlöscht.Damit müsstest du auf der sicheren Seite sein meiner Meinung nach,ich bin aber kein Anwalt.Vielleicht nochmals Googlen Mündliche Kaufabsichten und fristen .
das habe ich öfters. Wenn Niemand kommt & Du hast keinen Klarnamen sowie nur die Interessent@ebay-kleinanzeigen123xyz gibt es keine Handhabe.
Ebay Kleinanzeigen rückt auch nicht den Namen des möglichen Käufers heraus
Du kannst das anderweitig anbieten. Viele Leute, auch beim möglichen Ausleihen der Geräte kommen trotz Zusage über eine Mail gar nicht
Ich habe ihn eine Frist von 2 Tagen gesetzt gesetzt, gespeichert u. danach wird die Ware weiter veräußert.
Bist Du gewerblicher oder privater Verkäufer?
Privater Verkäufer
der kaufvertrag ist schon durch das höchste gebot des bieters bei auktionsende zustande gekommen, nicht erst durch die vereinbarung des abholtermins.
du kannst dem käufer immer eine angemessene frist setzen, z.b. eine woche. dazu musst du klarmachen, dass danach der vertrag platzt und du das an ebay meldest.
leider sperrt ebay solche spaßbieter nicht, man muss sie nur klipp und klar auf die regeln hinweisen und nicht unendlich lange warten.
melde den artikel bei ebay als "nicht bezahlt", dann kannst du ihn anderweitig verkaufen. der käufer verliert auch damit das recht, dich zu bewerten. das ist deine einzige "waffe"
sorry den unterschied habe ich nicht gelesen. bei kleinanzeigen platzt der deal, wenn der interessent nicht erscheint. da gibt es auch keine weiteren aktionen
So isses.
Doch Bewertungen hat eBay für Kleinanzeigen eingeführt.
Ich kenne das aber auch das jemand kaufen möchte und sich nicht mehr meldet. Da sollte eBay strikter durchgreifen.
Es geht hier nicht um eBay, sondern um eBay Kleinanzeigen.
Und da gibt's weder Gebote, noch Spaßbieter, noch Bewertungen und auch keine Meldungen als "nicht bezahlt".