Ebay Kleinanzeigen verkauf geplatzt besseres angebot am ende handy kaputt gegangen!

6 Antworten

Das kommt darauf an, ob du das Angebot für 55,- schon angenommen hattest (In etwa geschrieben hast: "Ja OK" oder so).

In diesem Fall ist ein Kaufvertrag entstanden und du bist zur Lieferung des Handys verpflichtet. Lieferst du nicht, so machst du dich schadensersatzpflichtig. Die Zerstörung des Handys ändert in dem Fall nichts an der Schadensersatzpflicht.

Hast du das Angebot für 55,- noch nicht angenommen, dann ist kein Kaufvertrag entstanden und dir kann "rechtlich nichts passieren".

Die Polizei wird sich dafür in keinem Fall interessieren. Ein Straftatbestand ist (zumindest hinsichtlich des Vorsatzes) nicht erfüllt.

XiiNiiX 
Beitragsersteller
 26.02.2014, 18:03

ja aber was hat es den dann vor konsequenzen für mich ? wenn es die polizei nicht interessiert ?

HH1887  26.02.2014, 18:11
@XiiNiiX

ja aber was hat es den dann vor konsequenzen für mich

Zivilrechtliche Schadensersatzpflicht nach § 283 BGB und dies übrigens beiden Käufern gegenüber!

XiiNiiX 
Beitragsersteller
 26.02.2014, 18:14
@HH1887

aber auch wenn ich kein namen von ihr weiß oder sonst was `? ? und kein geld gesehen habe ?

den andern hab ich es nicht zugesagt bzw hat er drauf verzichtet wegen simlock

HH1887  26.02.2014, 18:17
@XiiNiiX

Ich habe mir heute morgen am Bahnhofskiosk meine Zeitung gekauft. Ich hab keine Ahnung, wie der Kioskbesitzer heißt, trotzdem ist ein Kaufvertrag zustande gekommen.

Ichgebenieauf  26.02.2014, 18:31
@HH1887

im gegensatz zum handy wurde die zeitung doch auch bezahlt , oder nicht ?

HH1887  26.02.2014, 18:39
@Ichgebenieauf

Ob die Kaufsache bezahlt wurde oder nicht, ändert aber überhaupt nichts am Bestehen des Kaufvertrags.

Alles Quatsch. Dumm, das mit Deinem Handy, aber niemand kann bei einer ebay-Kleinanzeige auf irgendetwas bestehen, wenn kein Geld geflossen ist.

Mach' Dir keine Sorgen.

HH1887  26.02.2014, 17:38

Alles Quatsch. Dumm, das mit Deinem Handy, aber niemand kann bei einer ebay-Kleinanzeige auf irgendetwas bestehen, wenn kein Geld geflossen ist.

Sorry, aber der Kommentar ist völliger Quatsch. Wenn ein Kaufvertrag zustande gekommen ist, dann ist dieser zu erfüllen!

Mediachaos  26.02.2014, 19:04
@HH1887

Ja, WENN, bzw FALLS. Aber man kann bei ebay-Kleinanzeigen eigentlich davon ausgehen, dass ein Kaufvertrag erst dann zu Stande kommt, wenn eine persönliche Übergabe der Ware mit entsprechender Geldübergabe stattgefunden hat.

Anders wäre es eventuell, wenn der VK dem ersten Interessenten schon 100% zugesagt hätte. Aber ob dieser Anspruch durchsetzbar wäre, halte ich auch für fraglich.

HH1887  26.02.2014, 19:16
@Mediachaos

dass ein Kaufvertrag erst dann zu Stande kommt, wenn eine persönliche Übergabe der Ware mit entsprechender Geldübergabe stattgefunden hat.

Ein Kaufvertrag kommt in Deutschland durch Antrag und Annahme zustande. Daran können auch die AGB von eBay nichts ändern. Die Übergabe von Geld und Ware hat mit dem Bestehen des eigentlichen Kaufvertrags nichts zu tun.

Mediachaos  26.02.2014, 22:18
@HH1887

Das ist mir bekannt und ich stelle das auch nicht in Abrede. Bei ebay Kleinanzeigen kann man m.E. aber davon ausgehen, dass hier ein Angebot vorliegt, das eben erst durch Annahme des Angebotes durch beide Parteien im Rahmen der Übergabe tatsächlich zum Kaufvertrag wird. Es kann ja auch der Interessent im Zusammenhang mit einer Überprüfung (visuell, technisch...) zum Zeitpunkt der vorgesehenen Übergabe auch noch zurücktreten. Bei einem zuvor bereits fix abgeschlossenen Kaufvertrag wäre das nur schwerlich möglich.

Aber da wir nicht genau wissen, wie die Vereinbarungen zwischen VK und dem ersten Interessenten waren, bzw ob es überhaupt welche gegeben hat, müssen wir ohnehin raten.

HH1887  26.02.2014, 22:42
@Mediachaos

das eben erst durch Annahme des Angebotes durch beide Parteien im Rahmen der Übergabe tatsächlich zum Kaufvertrag wird

Das wäre doch mal ein Fall für den BGH. Ich würde hier sagen, der Kaufvertrag ist in dem Moment abgeschlossen, in dem sich die Parteien über die essentialia negotii einig sind. Dies liegt schon vor, als die beide Vertragsparteien sich die SMS schreiben. (Antrag durch Käuferin, Annahme durch Verkäufer)

Natürlich könnte man einen bedingten Antrag annehmen unter der Bedingung einer vorherigen Prüfung der Ware. Dies würde allerdings wohl einen geheimen Vorbehalt darstellen, der nach § 116 BGB unbeachtlich wäre.

Bei einem zuvor bereits fix abgeschlossenen Kaufvertrag wäre das nur schwerlich möglich.

Ach, das ist bei mangelhaften Sachen recht einfach möglich...

XiiNiiX 
Beitragsersteller
 26.02.2014, 17:35

also das heißt wenn kein geld kam kann ich das angebot eh zurück ziehen ? und da das handy eh runtergefallen ist -.- kann das ja eh nicht erfüllt werden und ich habe die anzeige auch sofort rausgenommen.

sie hat ja auch nur über wahtsapp komuniziert ich hatte zwar gesagt ja ok aber sie hat mir eh bis dato keine daten von sich gegeben geschweige den ein namen genannt oder sonst was

Das Mädel hat Dir ein Angebot unterbreitet und Du hast es abgelehnt. Das ist doch völlig legitim. Brauchst Dir keine Sorgen zu machen.

XiiNiiX 
Beitragsersteller
 26.02.2014, 17:25

ja ich habe ihr ja schon mein paypal daten gegeben aber geld kam ja nicht und sie hatte mir ja nicht mal ihre daten genannt oder so wo ich es hinschicken soll und simlock war eh drauf was sie dann von einen bekannten runtermachen lassen wollte iilegal

kann mir rechtlich gesehen jetzt was passiern ?

Und ob:

Zunächst musst du den angeblichen Fallschaden nachweisen - den Trick versucht jeder, Unmöglichkeit der Vertragserfüllung zu behaupten :-O

Ist der Scherbenhaufen entsorgt, käme tatsächlich strafrechtliche Betrugsanzeige in zwei Fällen in Betracht :-O

Und tatsächlich können beide Käufer davon unabhängig dann zivilrechtlich Schadenersatz in Höhe des Kaufpreises eines vergleichbaren handy fordern, wenn sie wirksamen Kaufvertrag geschlossen haben.

"Ist das Hand noch da?" - "Ja "- "55 EUR?" - "Ja" - "OK, ich hole es dann am ... ab" - und schon bist du dran :-O

Auch die Bieterin von 60 EUR hat diesen Anspruch.

G imager761

Hast du denn schon gesagt sie kann es für 55 euro haben? Dann hast du in der Tat ein Problem. Ansonsten nicht.

XiiNiiX 
Beitragsersteller
 26.02.2014, 17:37

ich habe ok gesagt und mein paypal daten gegeben. aber ich habe bis zu den andern angebot kein geld gesehen gehabt
und am ende habe ich beiden abgesagt das es mir runtergefallen ist und die hülle ist beschädigt und geht nicht mehr dran und somit ist ja das gerät defekt

Nordseefan  26.02.2014, 18:18
@XiiNiiX

Das ist schlecht. In dem Fall ist ein Vertrag zu Stande gekommen den du einhalten musst.