ebay Kleinanzeigen, Verkäufer vertippt sich beim Preis hat Ware aber gesendet. Kann er nun mehr verlangen?
Guten tag zusammen,
wir haben bei ebay Kleinanzeigen etwas gekauft. Hat auch alles Reibungslos funktioniert. Sogar so gut das der Verkäufer mir den Gegenstand vorher schon gesendet hat das wir ihn prüfen können. War alles in Ordnung. Daraufhin haben wir den Betrag + Versandkosten überwiesen wie es sich gehört. Nun aber meldet sich der Verkäufer und sagt wir haben zu wenig Überwiesen. Als ich ihm sagte das es der Betrag + Versand ist der angegeben war meinte er oh das war ein Fehler dort fehlt eine 1. Sprich 100 Euro.
Jetzt die Frage: Kann er die 100 Euro verlangen? Eigentlich ja nicht weil der Betrag so ausgeschrieben war (Screenshots Vorhanden von dem gesamten Angebot inkl. der Übersichtsseite) mache ich standart mässig weil es oft schon zu Problemen gekommen ist weil die Ware anders war als Beschrieben. Diese war wie beschrieben aber eben wohl mit dem falschen Preis. Wer hat nun recht? Müssen wir ihm die 100 bezahlen? Dann kann ich es auch neu kaufen oder hat er krass gesagt pech gehabt wenn er sich vertippt (Angebot war schon ein paar Tage drinnen).
10 Antworten
Naja, solche Fälle gab es schon einige Male, und wenn das tatsächlich ein Vertipper war, dann darf der Verkäufer das Geschäft auch rückgängig machen.
Er kann dich nicht dazu zwingen, die 100€ zu bezahlen, aber wenn er auf das Geld nicht verzichten will, kann er durchaus die Ware zurück verlangen. Vermutlich würde er vor Gericht damit auch gewinnen.
Es kommt auch immer auf die Situation an.... Wenn er die Ware für 101€ rein stellen wollte und hat versehentlich nur 1€ eingetippt, ist das natürlich eine andere Situation als wenn er 300.100 € verlangen wollte und hat nur 300.000 € verlangt.
Vielleicht könnt ihr euch ja auch irgendwo in der Mitte treffen?
dann war der preis von 99€ marktüblich und er will nur noch nachverhandeln
in dem Fall seh ich das auch als Nachverhandlung. Versuchen kann er es ja mal... ich würd da auch nicht drauf eingehen. Wäre ja lächerlich.
Nachtrag: Voraussetzung ist, dass er das ganze UNVERZÜGLICH meldet.
Er kann anfechten nach...hm...müsste § 120 BGB sein.
Somit gab es keine zwei gleichlautenden Willenserklärungen und es ist kein Kaufvertrag zustandegekommen.
Du musst nicht nachzahlen, er muss dir das Teil aber auch nicht so billig überlassen. Der Kaufvertrag wird rückabgewickelt.
da wurde aber nichts falsch übermittelt. der verkäufer hat einen preis verlangt und der käufer hat gekauft, die ware bekommen und bezahlt.
da die ware länger angeboten wurde ohne das sie verkauft wurde war der preis sicher auch nicht zu niedrig
Unerheblich. Zwei unterschiedliche Willenserklärungen. Ergo: kein Kaufvertrag.
Nur der Nachweis ist schwierig weil es eben aufgrund der räumlichen Entfernung zu einer zeitlichen Abgrenzung kommt.
Daher ist eBay-Kleinanzeigen ja immer nur für Barzahlung angedacht.
die willenserklärung waren übereinstimmend. der verkäufer hat für 99€ inseriert und der käufer für 99€ gekauft.
damit ist der verkauf gültig. der verkäufer möchte jetzt nur für ein produkt welches neu 169€ kostet als gebrauchtes gern 199€ haben.
das wird er auch nicht gerichtlich durchsetzen können
Blödsinn. Mich würde interessieren, wo du die Zahlen her hast.
Der Verkäufer wollte für 100 Euro verkaufen <- 1. Willenserklärung. Aufgrund eines Übermittlungsirrtums hat er aber einen anderen Preis angegeben.
Der Käufer wollte für den anderen Preis kaufen <- 2. Willenserklärung
Zwei Preise in den Willenserklärungen. Ist eben so.
"Mich würde interessieren, wo du die Zahlen her hast."
naja, nicht nur die eigenen Beiträge lesen.....
Von mir hat er die Summer. Er wollte für 99 Verkaufen bzw war es so ausgeschrieben, nun will er 199 Euro, Neupreis im netz sind aber 169 daher kann ich von einem Versehen kaum ausgehen
Ich kann immer nur die Frage beantworten. Was in anderen Kommentaren steht, tja...
Aber es ist egal. Die Frage war, ob der Käufer das Geld verlangen kann und die Antwort ist ja. Er kann anfechten. Dabei ist es egal, in welchem Umfang der Irrtum bestand.
Aber wie oben schon geschrieben...Recht haben und Recht bekommen....
er hätte es auch für nen Fuffi einstellen können und kann danach nicht mehr fordern
Er hat es mir schon gesendet.Also es ist schon bei mir
Das ist egal. Nach der Anfechtung wird eben der Kauf rückabgewickelt. Er hat dann einen Herausgabeanspruch.
er kann sich nicht mehr auf Irrtum berufen,
das hätte er WENN überhaupt vorher machen müssen; sofern das Zulässig ist.
kann jeder kommen, denke das ist ne Masche um den Erlös nachträglich zu erhöhen.
Von mir würde es kein Geld geben. Er hat ja dem Verkauf zugestimmt.
Schreib ihm, du würdest natürlich nicht für einen gebrauchten Artikel 199€ bezahlen wenn du ihn neu für 169€ bekommst.., so bescheuert könne ja keiner sein.
Zudem würde es dich dennoch interessieren, wie / warum er zu seiner, im Nachhinein geforderten Summe kommen würde??
Der Verkauf fand ordnungsgemäß statt, du hast die, im Angebot (Screenshot als Beweis gemacht) stehende Summe bezahlt, die Angelegenheit sei für dich erledigt.
Dennoch würde dich brennend seine Erklärung bzgl. seiner utopischen Nachforderung interessieren.. 😁
Kannst seine Antwort dann gerne hier posten..
Der Vertrag ist mit dem angegebenen niedrigeren Preis zustande gekommen.
Der Verkäufer könnte lediglich auf die Idee kommen, sein Angebot wegen eines Erklärungsirrtums anzufechten. Wird ihm aber vermutlich wenig helfen, weil er dir dann den dadurch entstehenden Schaden ersetzen muss. Sprich: soviel Geld geben, wie die Differenz zwischen den 10 Euro und dem tatsächlichen Marktpreis beträgt. Wäre für dich unproblematisch, weil du dann für den vom Verkäufer bezahlten Marktpreis den gleichen Gegenstand besorgen kannst.
Es waren 99 Angegeben, er wollte 199, Neupreis im netz sind jedoch 169 Euro