Ebay Kleinanzeigen Käufer möchte Kauf abbrechen?
Habe bei ebay Kleinanzeigen ein cello verkauft. Nun möchte der Käufer den Kauf abbrechen und den Kaufpreis zurück. Angeblich sei das cello zu klein. Muss ich nun den Kauf abbrechen. ? Wenn ich mir etwas kaufe informiere ich mich auch erst einmal ob es passt.... sei es Schuhe oder etc
7 Antworten
eBay Kleinanzeigen, klassischer Fall. Du bist Privatverkäufer und somit nicht verpflichtet zur Rückerstattung.
Kein Thema, und keine Angst: rechtlich bist du auf der sicheren Seite. Wie du selbst erkannt hast: jeder muss selbst wissen und sehen was er kauft!
Danke für die Hilfe
Welchen Sinn würden Verträge machen, wenn sie nicht erfüllt werden müssen.
§ 433 BGB Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag(1) 1Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. 2Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.
Ehrlich gesagt weiß ich nicht, was du mir sagen willst.
Warum sollte ich die gesetzlichen Bestimmungen weiterlesen. Gibt es dafür einen Grund?
Du hast Recht, es gibt Fälle, in denen der Käufer verschiedene Ansprüche geltend machen kann. So kann er nach erfolgloser Nacherfüllung des Kaufvertrags vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz verlangen. Oder nicht vom Vertrag zurücktreten und den Preis mindern.
Die Gewährleistungsrechte des Käufers sind sehr vielseitig und in § 437 BGB geregelt.
Allerdings muss für einen Abspruch, zuvor eine Voraussetzung vorhanden sein.
Beispiel:
Damit der Käufer einen Anspruch auf Bezahlung der Kaufsache hat - ist die Voraussetzung, dass ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag zustande gekommen ist.
Damit der Käufer einen Rechtsanspruch auf Rücktritt vom Vertrag hat müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Kaufvertrag
- Sachmangel
- Erfolglose Frist zur Nacherfüllung des Kaufvertrags (den Mangel zu beseitigen)
Und für Schadenersatz wäre zusätzlich noch eine wirksamer Rücktritt erforderlich.
Das machts fdas Kaufrecht im Vergleich, z.B. zum Strafrecht recht einfach, weil es immer nur diese Reihenfolge gibt.
Und aus diesem Grund brauche ich in diesem Fall auch nicht weiterlesen.
Es gibt ja keinen Sachmangel. Deshalb kann der Käufer überhaupt keinen weiteren Anspruch geltend machen, als den das der Verkäufer im das Eigentum an der Sache verschafft. Und das hat die Verkäuferin ja getan.
Hast du in etwa die Zusammenhänge verstanden?
ich habe doch nichts anderes geschrieben - nur mit weniger Gerede .. Du solltest Dir aber mal Deine zusammenhanglos hingeklatschten Kommentare ansehen ... es gibt nämlich auch den Kommentar zum Kommentar ... damit klar ist wer wem was antwortet ...
WAS WILLST DU VON MIR?
Was ist zusammenhanglos hingeklatscht? Wenn du dir deine überflüssigen Belehrungsversuche erspart hättest, hätte ich mir ersparen können, dir etwas übers Kaufrecht zu erklären.
Es reicht völlig wenn man sich mit der Realität beschäftigt . Und du kannst von mir aus das BGB von vorne bis hinten lesen.
Aber das mach das für dich alleine und sag nicht anderen was sie tun sollen.
"es gibt durchaus Fälle in denen der Käufer einen Vertrag rückabwickeln kann "
Was soll so eine Behauptung?" Es gibt auch Fälle, in denen man durchaus im Lotto gewinnen kann. Es gibt auch Fälle in denen Man und Frau ein ganzes Leben zusammen bleiben.
Das schließt auch niemand aus. Aber in der Regel ist es nicht so. Und in diesem Fall war die Sache klar, da beschäftige ich mich nicht mit deiner pubertären, Was wäre wenn- Theorie.
Und bevor du mir was vorwirfst, erwarte ich Fakten, statt haltlose Vermutungen
Also wenn ihr das ganz gewöhnlich ausgetauscht habt, dann war das ein auch ganz gewöhnlicher Kauf, wo du höchstens aus Freundlichkeit den Kaufvertrag aufheben und wieder Geld gegen Cello tauschen würdest. Wenn man einen Kaufvertrag eingeht (und das passiert beim Austausch Cello gegen Geld), dann ist dieser erstmal für beide Seiten bindend, sowohl für dich als auch für ihn. Verpflichtet bist du also zu nichts dergleichen
Der Kaufpreis wurde überwiesen und das cello versendet
Dann bist du als privater Verkäufer durch mit dem Thema und rechtlich völlig einwandfrei unterwegs. Musst also nichts tun, wenn du nicht willst.
Nein, du brauchst das Geld nicht erstatten. Der Käufer ist gesetzliche den Vertrag zu erfüllen.
Zu den vertragstypischen Pflichten des Käufers gehört: Die Kaufsachen zu bezahlen und abzunehmen. Auch dann, wenn er seine Meinung inzwischen geändert hat.
Dem Käufer steht es ja frei den Kaufgegenstand selbst weiterzuverkaufen.
Der Käufer müsste nachweisen, dass die Größe ein echter Mangel (subjektiv - nicht seiner Meinung nach) ist. Wird er nicht können! Muss er das Wimmerholz wohl behalten.
das Gesetz sollte man aber auch weiter lesen - es gibt durchaus Fälle in denen der Käufer einen Vertrag rückabwickeln kann .. so ein Fall liegt hier aber nicht vor ....