Ebay Kleinanzeigen Käufer klagt?
Hallo Zusammen
ich habe vor ca einem Monat 4 reifen für mein altes Auto als Winterreifen verkauft die ich selber sie auch gefahren bin. Leider entpuppten sich 2 reifen als Sommer reifen die ich verkauft habe was ich auch nach ner Zeit nicht mehr wusste weil Die reifen schon länger im Keller standen.
der Käufer über Kleinanzeigen Kamm persönlich vorbei begutachtete jeden reifen so dass ca ne halbe Stunde verging. Er wollte nach 3 Tagen sein Geld zurück was ich ihm nicht gab weil die Art wie er das machte mir ganz und garnicht gefiel.
Habe Jetz im mai ne Gerichtsverhandlung und wollte wissen ob ich heile aus der Sache raus komme wenn ja wie vileicht kennt sich ja der eine oder andere aus.
mfg
7 Antworten
Wie Du aus der Sache rauskommst, wirst nur Du selbst wissen – wenn die Sache rum ist. Die Tendenz ist, dass Du eine Sache verkauft hast, die in der Artikelbeschreibung falsch war. Ob der Käufer das erkennen konnte/müsste, wird der Richter beurteilen. Wie immer es ausgeht – er wird kein Verständnis dafür haben, dass Du die falsch deklarierten Reifen nicht zurückgenommen hast. Selbst wenn er dir keinen Betrug unterstellt, wird die Rückabwicklung des Kaufes sehr wahrscheinlich sein (vor Gericht und auf hoher See …). Und das heißt, dass auf jeden Fall mindestens ein Teil der Gerichtskosten an Dir hängenbleibt.
Mit anderen Worten: Dass es Dir die Art, wie der getäuschte Käufer sein Recht eingefordert hat, ganz und gar nicht gefiel, kostet Dich eine Stande Geld.
Also wenn niemand zu Schaden gekommen ist, denke ich mal, dass du da heile wieder raus kommen wirst. Warum wirst du den angeklagt?
Der Käufer wurde geschädigt. Er musste schließlich weitere 2 Winterreifen kaufen. Und sag jetzt bitte nicht “Dafür hat er ja zwei Sommerreifen“...
Wegen Betrug
Seltsamer Fall. Das ein K das nicht erkennt..? Ich hatte auch keinen gemischten Set gekauft. Fast du noch Fotos von den Reifen?
1.) Ich bin neugierig
2.) Du musst auch verhindern dass der K die Reifen ausgetauscht hat.
Du hast die Sommerreifen als Winterreifen angeboten. Der Kaeufer hat somit einen Anspruch auf Winterreifen.
Stellst du dich nun auf den Standpunkt, er haette es bemerken muessen, musst du dir die Frage gefallen lassen, warum du es dann nicht auch selbst bemerkt hast. Ist aber egal. Du hast behauptet, es handele sich um Winterreifen. Das reicht voellig.
Handelt es sich um eine zivilrechtliche oder strafrechtliche Verhandlung? Weiter unten hast du geschrieben, dass es um Betrug geht, was Strafrecht impliziert.