Eat Sleep Rave Repeat Urheberrechtsgeschütz?

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Ein so kurzes Textwerk wie "Eat Sleep Rave Repeat" ist sehr wahrscheinlich nicht geschützt als Sprachwerk im Sinne von UrhG § 2 Geschützte Werke, da es mutmaßlich nicht die für einen Schutz nötige Schöpfungshöhe aufweist.

Ein Beispiel für einen Urheber-Rechtsstreit um einen kurzen Text findet sich hier.

Aber auch ein wenig schöpferischer Text kann geschützt sein als Marke, siehe § 4 Entstehung des Markenschutzes. Falls dies der Fall ist greift § 14 Ausschließliches Recht des Inhabers einer Marke, Unterlassungsanspruch, Schadensersatzanspruch.

Ob dies der Fall ist, recherchiert gerne ein darauf spezialisierter Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Man kann auch mal selbst suchen, etwa hier: https://www.dpma.de/marken/markenrecherche/index.html

Ein Beispiel für einen Rechtsstreit um einen kurzen Text, der als Marke geschützt werden sollte, findet sich hier.

Gruß aus Berlin, Gerd