E Shisha kaufen und strafbar gemacht?
Eine Freundin hat sich eine E Shisha an irgendeinem Kiosk gekauft. Sie ist aber erst 15. Macht sie sich damit strafbar oder der Verkäufer? Ihre Eltern haben es nämlich mitbekommen und wollen jetzt zu einem Anwalt gehen, aber sie weiß nicht, ob sie evtl. eine Strafe abbekommen könnte.
8 Antworten
Ab 14 ist man strafmündig. Der Verkäufer hätte allerdings nach dem Ausweis fragen müssen. Wenn sie die Shisha vor April gekauft hat, und sie kein Nikotin enthalten hat, war es für Verkäufer und sie nicht strafbar.
Neues Gesetz gilt ab 18!
Somit trifft beiden die Schuld.
Er hat nicht gefragt und Sie sich nicht erkundigt.
Sie soll die Wahrheit sagen, dass Sie von dem Gesetz nichts wusste, aber vom Verkäufer die Aufgabe ist dich nach dem Personalausweis zu fragen. Hat der nicht also kann Sie die Schuld auf ihn schieben. Ob es klappt ist fraglich.
Seit 1 April gilt das neue Gesetz. Shishas und E-Zigaretten dürfen nicht mehr an minderjährige verkauft werden. Somit ist der Verkäufer in der Pflicht.
SIe vermutlich nicht. Aber der Händler schon. E-Shishas sind seid 01.04.2018 mit Inkraftreten der neuen Jugendschutzverordnung erst ab 18 Jahren.
nein nur der verkäufer da shisha rauchen in deutschland ja nicht illegal ist nur der verkauf an minderjährige ärgerlich für deine freundin aber ist halt leider so