Durch Kuss strafbar?
Hallo! Ich hatte letzten eine heiße Dikusion mit einigen Freunden. Und zwar ging es darum, ob ein z.B 21jähriger sich strafbar macht indem er eine 15jährige küsst. Bzw. ob dieser Kuss schon zu Verführung Minderjähriger zählt. Würde mich freuen wenn mir jemand weiterhelfen könnte. Danke schon mal im vorraus. Liebe Grüße
6 Antworten
Nein, er macht sich nicht strafbar. Das wäre im Höchstfall bei einem Zungenkuß der Fall und wenn er gleichzeitig ihre "sexuelle Unerfahrenheit" (ist nur in Ausnahmefällen denkbar) oder eine Zwangslage ausnutzen würde. Ein einfacher Kuß hat keinen direkten sexuellen Bezug und ist deshalb auch nicht strafbar.
quatsch. außer er zwingt sie dazu. sind halt immer die äußeren umstände, die entscheidend sind. wo kein kläger, da kein richter. du kannst sogar mit nem 30jährigen rumknutschen, wenn es dir gefällt.
Macht er sich nicht. Kuss zählt nicht als sexuelle Handlung im Sinne des Stgb soweit mir bekannt ist.
Allerdings hilft es schon wenn die Eltern des jüngeren Parts einverstanden sind mit der Beziehung, denn der Stress zu Hause ist viel schlimmer als der juristische wenns hart auf hart kommt :-)
Das gibt es in der BRD nichtmal.
Sofern er sie nicht Zwing, bezahlt, oder ihre u.U. fehlende Fähigkeit zur Sexuellen seblstbestimmung ausnutzt, könnten die beiden noch ganz andere Dinge machen. Wenn du verstehst.
§182 StGB.
nicht strafbar