Dürfte ich mit meinem Schwerbehinderten Ausweis (100gdb) umsonst mit dem ICE fahren?

4 Antworten

Hallo LorenzoooYT,

Sie schreiben:

Dürfte ich mit meinem Schwerbehinderten Ausweis (100gdb) umsonst mit dem ICE fahren?

Antwort:

https://www.bahn.de/p/view/service/barrierefrei/barrierefreies_reisen_handicap.shtml

Auszug:

2.1 Gesetzliche Nachteilsausgleiche

Menschen mit Behinderungen können Leistungen in Anspruch nehmen, wenn sie einen amtlichen Schwerbehindertenausweis besitzen. Zusätzliche Vergünstigungen gibt es mit Beiblatt mit gültiger Wertmarke. Der Schwerbehindertenausweis ist grün und hat einen halbseitigen, orangefarbenen Flächenaufdruck. Der bescheinigte Grad der Behinderung und der Eintrag bestimmter Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis bieten bei Bahnreisen weitere Vorteile.

Der Ausweis und die Wertmarke sind beim Versorgungsamt erhältlich. Die Wertmarke gilt entweder ein Jahr oder ein halbes Jahr und kostet zur Zeit 80 Euro bzw. 40 Euro.

Kostenlos erhalten die Wertmarke behinderte Menschen, die blind oder hilflos sind; die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende), dem SGB XII (Sozialhilfe) oder vergleichbaren gesetzlichen Bestimmungen beziehen.

a) Unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr - Besitz einer Wertmarke (hier klicken für Details) b) Beförderung einer Begleitperson/eines Hundes - Merkzeichen "B" (hier klicken für Details) c) Schwerbehinderte Kinder plus Begleitperson (hier klicken für Details) d) Benutzung der 1. Klasse - Merkzeichen 1. Kl. (hier klicken für Details)

Schwerbehinderte Reisende, die über ein Beiblatt mit gültiger Wertmarke verfügen, dürfen die Nahverkehrszüge der DB Regio AG (Produktklasse C - das heißt, S-Bahn, Regionalbahn (RB), Regionalexpress (RE) und Interregio-Express (IRE)) bundesweit kostenfrei in der 2. Klasse nutzen. Dies gilt auch für Schienenpersonennahverkehrszüge anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen und für den ÖPNV mit Bussen, Straßenbahnen und U-Bahnen.

Für Fernverkehrszüge (IC/EC-, ICE- und D-Züge) gilt diese Regelung nicht! 

Fernverkehrszüge können unentgeltlich nur benutzt werden, wenn sie für Fahrkarten des Verkehrsverbundes freigegeben sind (zum Beispiel in Störungsfällen).

Fazit:

Günstige Fahrten mit ICE usw. erhalten Sie ggf., wenn Sie rechtzeitig einige Wochen vor Ihrer Reise planen und von den Sonderpreisen Gebrauch machen!

"Der frühe Vogel fängt den Wurm!"

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Nein.

Nein nur Nahvehrkehr bis RE